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Schlüsselverloren Mietrecht was nun?

Hallo,

Habe heute meinen schlüsselverloren in einer fremden stadt 60km vom Wohnort endfernt,Im Mietvertrag steht nichts was ist wenn ist aller dings ne schließanlage aber auch das steht nicht im Mietvertrag jetzt will der vermieter aber ne neue schließanlage einbauen und ich soll die kosten tragen.Der einzige satz zu schlüssel.Das anfertigen von schlüsseln bedarf der erlaubnis des Vermieters?Kann mir jeman weiter helfen bitte?

Update:

Im Mietvertrag steht weder eine Klausel wegen verlust und nicht mal der Hinweis über eine schließanlage,Nur der satz das der schlüssel nur mit zustimmung des Vermieters nachgemacht werden darf.Leider habe ich keine Haftpflicht...

Update 2:

Wenn das so einfach währe derVermieter sagt er baut ne neue Schließanlage ein und das währe sein Recht.Was soll ich jetzt bloß machen?Darf er das wenn der Mietvertrag weder auf ne schließanlage hinweist noch der hinweis über die KOsten

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich bist Du bei einem Verlust eines Schlüssels einer Schließanlage schadensersatzpflichtig. ABER:

    Der Austausch der gesamten Schließanlage ist hier unverhältnismäßig.

    Der Austausch einer gesamten Schließanlage (also Haustür/Keller und alle Wohnungen) ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine direkte Gefahr zu befürchten ist.

    Diese ist i.d.R. nur gegeben, wenn Du den Schlüssel vor der Haustür oder in unmittelbarer Nähe verloren hast. Bei einem Verlustort in 60km Entfernung kann diese Gefahr klar verneint werden.

    Somit musst Du nach Lage der Dinge nur Deinen Ersatzschlüssel zahlen.

    Der Vermieter ist verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Vetragsklauseln in Mietverträgen sind nach einem Urteil des LG Berlin aus dem Jahre 1999 unwirksam, da sie den Mieter unverhältnismäßig benachteiligen.

    Sollte sich der Vermieter derartig quer stellen, würde ich es hier auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, da hier wohl mehrere Tausend Euro auf dem Spiel stehen. Zahlung verweigern und warten was passiert, und Anwalt nehmen, wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden.

    Sollte er dir eine Rechnung schicken würde ich ihm folgendes schreiben:

    Betreff: Schlüsselverlust

    hier: Ihr Schreiben vom tt.mm.jjjj

    Sehr geehrter Herr/Frau Musterdings,

    Ihre Forderung in Höhe von xxxx,xx € weise ich als unverhältnismäßig zurück.

    Aufgrund des Schlüsselverlustes in 60 km Entfernung von der hier betroffenen Liegenschaft wird eine Gefährdung dieser ausdrücklich verneint.

    Die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung ist derart niedrig, dass es für einen Austausch der Schließanlage weder eine sicherheitsrelevante noch wirtschaftliche Rechtfertigung gibt.

    Diese betrifft selbstverständlich auch den Schließzylinder meiner eigenen Wohnung.

    Für die Kosten eines Ersatzschlüssels in angemessener Höhe komme ich selbstverständlich auf. Darüber hinausgehende Forderungen bitte ich, auf dem Rechtswege zu erstreiten.

    Im Übrigen verweise ich auf folgende Rechtslagen:

    LG Berlin 64 S 551/99

    LG Mannheim WuM 1977, 121

    Mit freundlichem Gruß

    XYZ

  • Dr.D.
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Hast du eine Haftpflichtversicherung? Die decken manchmal auch den Schlüsselverlust einer Schließanlage mit ab, das würde ich überprüfen. Ansonsten hat dein Vermieter wohl recht und du musst die Kosten übernehmen, bei Schließanlagen wird das sehr teuer...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt darüber viele Urteile, aber keine einheitliche Rechtsprechung. In manchen Fällen entschieden die Gerichte, dass der Mieter für alle Schlösser incl. aller Schlüssel aufkommen musste, in anderen Fällen gab man dem Mieter Recht, dass nur das eigener Schloss oder nur der Schlüssel zu ersetzen sei.Im Mietvertrag muss nichts vermerkt sein.

    Es ist leichtsinnig überhaupt keine Haftpflicht zu haben!!! Kosten im Jahr 60-80 €

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Slovak hat zum großen Teil Recht, aber nicht in vollem Umfang.

    Wenn dein Wohnungsschlüssel gleichzeitig als Haustürschlüssel dient, kann es sein, dass die gesamte Schließanlage ausgewechselt werden muss und jeder Mieter neue Schlüssel bekommt, wenn:

    - Gefahr im Verzug droht (Einbruch, Besitzstörung, Hausfriedensbruch)

    - Gewerbliche Mieter im Haus sind

    - der Versicherer das verlangt, bzw. der Versicherungsschutz des Gebäudes in Frage gestellt ist

    - keine Einbruchmeldeanlagen vorhanden sind

    - der Eigentümergemeinschaft Schaden am Gemeinschaftseigentum droht.

    Wenn keine PHV vorhanden ist, musst du für den Schaden aufkommen. Eine mittelprächtige PHV, die das Schlüsselverlustrisiko abdeckt, kostet etwa 10 Euro im Monat.

    Quelle(n): BGB § 989
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine entsprechende Regelung im Mietvertrag ist nicht erforderlich, da Du schon von Gesetzeswegen her zur Sorgfalt gegenüber Deinem Vertragspartner (Vermieter) verpflichtet bist. Man spricht auch von den vertraglichen Nebenpflichten. Wenn Du diese verletzt, in dem Du z. B. einen Schlüssel verlierst und damit das Eigentum Deines Vermieters und der Eigentümergemeinschaft gefährdest, kannst Du gem. § 280 BGB schadenserstazpflichtig sein.

    Es kommt konkret darauf an, ob der Austausch der Schlösser verhältnismäßig ist, was ich rein gefühlsmäßig aber bejahen würde. Kommt es nämlich zu einem Einbruch, bei dem Nachweislich ein Wohnungsschlüssel/Haustürschlüssel benutzt wurde, könntest Du wiederum in Regress genommen werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Falls du im Mieterschutzbund bist- frage dort nach.

    Und schließe unbedingt eine Haftpflichtversicherung ab.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist maximal übertrieben, die gesamte Schließanlage auszutauschen, weil EIN Schlüssel verloren wurde. Dazu weißt du auch, wo du ihn in etwa verloren hast. Keine Gefahr, dass dieser Schlüssel jemals für die Schließanlage genutzt werden würde. Es gibt eine Richtlinie, wonach bei 3% Verlust eine große Anlage ausgetauscht werden muß, um z.B. den Versicherungsschutz im Falle einer "unerlaubten Benutzung des Schlüssels" (Quasi-Einbruch) zu erhalten.

    Also, Schlüssel vom Vermieter nachbestellen lassen, bezahlen und gut ist es.

    Quelle(n): Quelle fällt mir momentan nicht ein.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    lies dir deinen Mietvertrag durch da steht alles drinn eigentlich dürfte er nur den schlüssel neu machen lassen nicht das ganze schloss das heißt das er dir nur den schlüssel berechnen darf nicht das ganze schloss.

    lg saugi

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