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Anonym
Anonym fragte in Unterhaltung & MusikWitze & Rätsel · vor 1 Jahrzehnt

Kann man eigentlich seinen Tischnachbarn verklagen, wenn?

man die Dämpfe von seinem Essen einatmet.

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Versuchs doch erstmal mit einer gepflegten Diskussion.

    Immer diese Nichesser, ist ja furchtbar! Irgendwann krieg ich noch ne Anzeige, weil ich atme.

  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn er außerhalb der Gaststätte speist, wegen seelischer Grausamkeit.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    laut § 578 Abs.47 Ziffer 3 des Gesetzes zur Duldung, hat eine Klage erst Aussicht auf Erfolg, wenn bereits die Verdauung eingetreten ist...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallöchen

    pass lieber auf, dass er DICH nicht verklagt, wenn du von den leckeren Düften profitierst, von dem Essen, das ER bezahlt hat.

    Also, heimlich schnuppern und nicht erwischen lassen.

    Könnte sonst teuer werden.

    Himmelsgrüße von der *sternschnuppe*

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  • Hari F
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    probiere es mal mit erregung öffentlichen ärgernises=)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, fällt unter das Betäubungsgesetz!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eher nicht, wenn es nur nach seinem Essen riecht, allerdings wenn er riecht dann schon!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn die Dämpfe von der Atemsteuer erfaßt sind, und der Tischnachbar nachweislich keine Atemsteuer abgeführt hat.

    Allerdings ist auch hier die Nachbesteuerung möglich, so daß es wohl kaum zu einer Verurteilung wegen Atemsteuerhinterziehung kommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Na ja, wenn Dein Tischnachbar gerade Selbstmord begehen will und sein letztes Menü beispielsweise aus Schwefel, Salpeter, Strychnin o.ä. besteht, dann sicherlich.

  • Clemi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du eine gesundheitsschädliche Wirkung nachweisen kannst oder der Geruch allgemeinhin als übler Gestank wahrgenommen wird, dann ja! :D

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