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Welche § gibt über Auskunft pflicht des Vormundes gegenüber eine elternteil, der im Ausland lebt (nicht §1839)?
Hat die Vormunden gegenüber eine Elternteil Auskünfte zu erteilen.Besonderes, wenn derjenige im Ausland lebt ( Auskunft über das Kind wohl befinden in alle Bereiche, Schule, außerhalb die Schule, Gesundheit,usw)
Es muss ein Gesetzt über Auskunft pflichten gegenüber Eltern, die im Ausland leben und deren Kinder mit dem anderen Elternteil in Deutschland leben geben, und wenn nicht, gebt es eine Ausnahme?
Wenn die Vormunden Einseitig sind ( stehen nur zu ein Elternteil), ist das ein Grund beim Gericht ein Antrag zu stellen sie zu wechsel?
Was, wenn sie das kind beraten dies und jene zu sagen
Was ist, wenn die Vormunden zeigt mangel an Wessen?
Wie kann mann außerhalb des Gerichtes beschwerde machen?
Ist das nicht Diskriminierung? wenn durch Äußerungen des Vormunden, dass eine Elternteil in der Öffentlichkeit sein Ansehen und sein Ruf schaden?
1 Antwort
- loh99leiLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dein deutsch ist nicht so gut, dass man genau versteht was Du willst, aber ich versuche es.
Der Vormund in Deutschland ist nach dem Gesetz nicht verpflichtet den leiblichen Eltern des Mündels Auskunft zu geben; im Gegenteil ist er zur Vertraulichkeit verpflichtet, es sei denn bei der Erteilung der Vormundschaft wurde ausdrücklich vom Richter eine Benachrichtigungs- oder Berichtspflicht angeordnet.
Das ist auch gut so im Interesse des Mündels und nur um dessen Wohl geht es.
Wenn die leiblichen Eltern das Erziehungsrecht wieder haben wollen können sie das bei Gericht beantragen.
Wenn das Mündel einen anderen Vormund will kann es das auch bei Gericht beantragen.
mfG gw38