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Wenn man eine schulische Ausbildung anstrebt und keine finanziellen Mittel hat, was dann?
Ich bin seit Sommer 2006 auf einem Weiterbildungskolleg und habe seitdem meinen Hauptschulabschluss, und meine Fachoberschulreife mit Quali nachgeholt. Momentan bin ich in der 12. Klasse und werde voraussichtlich im Dezember mit Fachhochschulreife entlassen.
Danach würde ich gerne eine Ausbildung zum Heilpraktikerin für Psychotherapie machen - nun musste ich leider feststellen, dass die Schulen, die diesen Beruf ausbilden, sehr teuer sind und ich mir das nicht leisten kann.
Ich bin eine junge Mutter und habe mein/unser Leben bisher (zum größten Teil) mit Bafög finanziert - neben der Ausbildung arbeiten zu gehen, ist so gut wie nicht möglich, da ich wie bereits gesagt, Mutter bin und die Zeit für meine Tochter usw. brauche.
Nun möchte ich gerne mit der Agentur für Arbeit sprechen, welche Möglichkeiten ich habe, um diese Ausbildung dennoch machen zu können.
Ganz unvorbereitet möchte ich allerdings nicht dorthin.
Weiß jemand, welche gesetzlichen Regelungen es in dem Fall gibt?
Bafög fällt sicherlich weg, da es sich ja um eine private Einrichtung handelt, aber es muss doch eine Möglichkeit geben, eine Ausbildung machen zu können, die das eigene Interessenfeld voll abdeckt!
Weiß jemand, ob da eine Chance besteht?
Vielen Dank!
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich will dir nicht alle Hoffnungen nehmen. Meines Wissens ist es allerdings so, dass diese Ausbildung privat bezahlt werden muss.
2 Bekannte von mir haben versucht (ist allerdings schon einige Jahre her) dafür Geld vom Arbeitsamt zu bekommen. Ist bei Beiden abgelehnt worden.
Wie hier schon geschrieben wurde--gehe hin und frage nach.
Wünsche dir viel Glück.
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ist vielleicht ein wenig altmodisch und oberlehrerhaft, aber ich denke, fundierte Berufsausbildungen kosten normalerweise nichts. Wenn Du es Dir nicht leisten kannst, solltest Du Dich vielleicht langsam aus der Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln lösen und eine Berufsausbildung anstreben, bei der Du eine gute Wahrscheinlichkeit hast, damit den Lebensunterhalt für Dich und Dein Kind selber sicherstellen zu können.
Bei der heutigen Arbeitsmarktlage sollte man schon ein wenig Bereitschaft aufbringen, die `volle Abdeckung des eigenen Interessenfeldes´ etwas hintenanzustellen. Vor allen Dingen, wenn man zur Erfüllung seiner Vorstellungen auf öffentliche Mittel angewiesen ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Bafögamt fördert auch Ausbildungen die an einer Privatschulen unterrichtet werden, sofernd diese als Fachschule vom Bafögamt anerkannt ist...Deshalb auch besten im gleichen Bundesland bleiben,könnte sonst Probleme geben...Die Agentur für Arbeit fördert meist nur Ausbildungen die vielleicht 1-2 Jahre dauern(z.b. Altenpflegerhelfer) und auch nur die Berufe die eine hohe Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt nachweisen können...Heilpraktiker fällt da sicher raus.
Bafögamt wird wohl die einzige Möglichkeit bleiben
Aber frag am besten nocheinmal nach vielleicht gibt es doch noch eine andere Lösung aber all zu viele Hoffnungen brauchst du dir bei der Arge nicht machen
Quelle(n): Aus eigener Erfahrung, wollte Physiotherapeut werden - blasius95Lv 7vor 1 Jahrzehnt
ich würde , so unbefangen und ehrlich wie du hier schreibst auch bei der arge vorsprechen , unterlagen die du hast mitnehmen .
es gibt ja einige sachbearbeiter/inen die was können und wissen ( leider eher selten )
glück benötigst du ja da und dort.
der versuch ist es wert.
genaue angaben kann dir hier keiner geben, es ist auch von bundesland zu bundesland anders ,
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- vor 1 Jahrzehnt
wenn Deine Situation so ist, wie Du sie schilderst, hast Du gute Aussichten, ein Unterhaltsgeld von der Agentur für Arbeit zu bekommen, Bafög kannst Du aber auch probieren, es ist nicht unbedingt nachteilig, wenn es ein privates Institut ist, es kommt darauf an, ob es ein staatlich anerkanntes Unternehmen ist, das entweder von der Industrie- und Handelskammer, oder der Handwerkskammer, zur Ausbildung zugelassen ist, und die Ausbildung durch eine Prüfung einer dieser beiden Institutionen abgeschlossen wird.
Quelle(n): Sozialgesetzgebung Deutschland