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aniub74 fragte in Wirtschaft & FinanzenFirmen · vor 1 Jahrzehnt

Wieviele Stunden darf mein Ehepartner monatlich in meiner Firma arbeiten?

ohne das es als Schwarzarbeit ausgelegt wird?

meine Frau gibt Koreanischunterricht und ich Schreibe ihrem Kunden die Rechnung über meine Firma.

Da ich kein Koreaner bin.......deshalb den Unterricht auch nicht geben kann habe ich befürchtungen das das Finanzamt irgendwann fragen wird wer den Unterricht gibt.

Da es meine Frau macht, sie aber nicht angestellt ist kann es ja als Schwarzarbeit ausgelegt werden.

Es geht darum nur um ca 120€ im Monat. 6 Stunden je Monat.

Ich habe mal gelesen das es da eine Regelung über die monatliche arbeitszeit von Ehepartnern gibt, find aber die Seite nicht.

Kann mir jemand Helfen?

Danke im vorraus..........

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie Sie Ihren Ehepartner als Minijobber steuergünstig beschäftigen

    1. Juli 2008 |

    Arbeitet Ihr Ehepartner gelegentlich in Ihrem Betrieb mit? Das können Sie steuergünstig interessant gestalten, wenn Sie Ihren Ehepartner als Minijobber beschäftigen. Er kann damit bis zu 400 € monatlich steuer- und sozialabgabenfrei verdienen – pro Jahr bis zu 4.800 €. Sind Sie gemeinsam bei der Steuer veranlagt, hat der Verdienst zudem keine Auswirkungen auf die Steuerprogression.

    Welche Sozialabgaben Sie zahlen wenn Ihr Ehepartner als Minijobber bei Ihnen arbeitet

    Sie als Arbeitgeber zahlen für Ihren Ehepartner als Minijobber eine Pauschalabgabe von 30 % des Verdienstes an die Mini- Job-Zentrale. Sind in Ihrem Unternehmen nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt, kommt noch die Umlage U1 (Lohnfortzahlungsversicherung für Krankheitsfälle) in Höhe von 0,1% des Lohns hinzu.

    Beispiel: Ihre Ehefrau übt einen Mini-Job in Ihrem Betrieb aus. Sie verdient dabei 400 € im Monat. Diese Betriebsausgaben entstehen monatlich bei Ihrem Betrieb:

    Bruttoarbeitslohn 400,00 €

    30 % Pauschalabgabe inkl. Steuern 120,00 €

    0,1% Umlage U1 0,40 €

    Betriebsausgaben gesamt 520,40 €

    Im Jahr zahlt Ihrem Betrieb insgesamt 6.244,80 €. Bei einer Steuerbelastung von rund 30% (ab 2008) spart Ihr Betrieb damit 1.873 € an Steuern. Ihre Ehefrau selbst hat keine Abzüge.

    Beachten sie: Ist Ihr Ehepartner als Minijobber privat krankenversichert, verringert sich die Pauschalabgabe auf 17 %.

    Steuerfreie Zusatzleistungen für ihren Ehepartner als Minijobber

    Bei der Prüfung der 400-€-Grenze bleibt steuerfreier oder pauschal versteuerter Arbeitslohn außer Betracht. Daher können Sie Ihren Angehörigen zusätzlich zu den 400 € im Monat z.B. folgende Bezüge zukommen lassen:

    Sachbezüge bis 44 € monatlich (z. B. Benzingutschein),

    Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit,

    Zuschüsse zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die pauschal mit 15 % versteuert werden (seit 2007 erst ab dem 21. Entfernungskilometer),

    Job-Tickets für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die pauschal mit 15 % versteuert werden (seit 2007 ab dem 21. Entfernungskilometer),

    Überlassung von PCs und Zuschüsse zur Internetnutzung, sofern diese mit 25 % pauschal versteuert werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum soll sie angestellt sein - sie kann doch freiberuflich tätig. sein; dann stellt sich das Problem ganz anders dar..

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