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Wie verhält sich das mit dem Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung?

Update:

Es geht um folgendes. Mein Mann hat kurz vor Beginn unserer Trennung das elterliche Haus auf sich allein überschrieben bekommen. Meine rage ist nun habe ich irgendwelche Ansprüche auf das Haus bzw. muß er mich auszahlen? Haben keinen Ehevertrag. Bin für jede Antwort dankbar

1 Antwort

Bewertung
  • j f
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, lebt ihr im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

    Das heißt, was einer von Euch während der Ehe erwirbt (verdient, geschenkt bekommen, geerbt, gewonnen, ....), das zählt zum Zugewinn, welcher im Fall einer Ehescheidung unter den Ex-Partnern wertmäßig aufzuteilen ist.

    In Deinem Fall bedeutet dass: Ein Recht, in dem Haus wohnen zu dürfen, hast Du nicht automatisch. Aber einen Wertanteil des Hauses wird Dir Dein Ex ausbezahlen müssen. Wieviel das sein wird, darüber können sich dann Eure Anwälte und der Scheidungsrichter die Haare raufen ...

    Quelle(n): Ich habe selbst einen Ehevertrag, und habe mich im Vorfeld ein bisschen ins Thema eingelesen ...
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