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Ist es in Ordnung das Vormieter ihre alte Tapeten nicht herunterreißen und wir die Nachmieter ihre Arbeit tu?
.... und wir die Nachmieter ihre Arbeit machen müssen Auch wenn wir die Wohnung unrenoviert übernommen haben , heißt es zwar ,das wir die wohnung komplett streichen müssen ,aber das beinhaltet noch nicht , seineTapeten der er an diese der Wand geklebt hat ,das wir seine tapeten wieder abreißen müssen .Irgendwie finde ich es nicht in Ordnung Habe ich damit Recht ?
11 Antworten
- JocolibriLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, kannst Du ja auch die Tapete dran lassen, niemand zwingt Dich sie herunterzureißen.
Das ist die sinnvollste Lösung beim Wohnungswechsel.
So kann jeder entscheiden, ob es die Tapeten für ihn noch tun, oder ob das Setzen der eigenen AKZENTE IM VORDERGRUND STEHT.
Dafür kannst Du beim Auszug es auch dem Nachmieter überlassen, für was er sich entscheidet.
Das generelle Herunterreißen der Tapeten ist an sich schon etwas schwachsinnig, noch irrsinniger wird es, wenn im Mietvetrag festgehalten wird, das bei Auszug die Wände frisch tapeziert und gestrichen übergeben werden müssen.
Das der Ausziehende die billigste Tapete und die billigste Farbe nimmt ist doch klar. Wenn der Einziehende dann eine bessere Farbe drüberstreichen will, kann es passieren, das die neue Farbe die billige von der Wand löst. Das macht freude, dann kannst Du die frischgestrichene Tapete gerade wieder herunterreißen.
Also ran an die Arbeit oder eine andere Lösung suchen. Der Hinweis auf Kork ist gut, lange Haltbar, Wärmedämmend und die Pinwand ist gratis enthalten. Auch Holz ist durchaus empfehlenswert, Teppich an der Wand macht auch warm und das Anlehnen margarineweich, dann lohnt sich auch der Staubsauger richtig.
Wer praktisch denkt entscheidet sich für einen Schrank, der die Wand abdeckt, dann spart man sich alles andere.
Viel Spaß beim Dekorieren und Einrichten.
LG Jo
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das steht in den Mietverträgen. Wenn bei dir drin steht: Wohnung wird unrenoviert übernommen, dann kannst du deinem Tatendrang freien Lauf lassen. Viele Tapeten kann man ja auch überstreichen. Oder Vliestapeten mit Streichkleber tapezieren. Nur Tapeten mehrfach übertapezieren ist weniger gut, weil unfachmännisch.
Wenn du sowas unterschreibst, musst wohl renovieren, wenn du willst, dass es anständig aussieht.
Dein Mietvertrag hat mit dem des Vormieters nichts zu tun und ist nur zwischen dir und dem Vermieter ausgehandelt.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich gehe mal davon aus, dass ihr euch die Wohnung vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag angesehen habt.
Dann habt ihr doch sicher den Mietvertrag gelesen, verstanden und so akzeptiert, wie ihr ihn unterschrieben habt.
Ob ihr nun das bei freiem Willen und klarem Verstand unterschriebene auf einmal nicht in Ordnung findet und nun danach fragt, wer denn Recht hat, finde ich etwas merkwürdig.
Ihr als Nachmieter habt freiwillig und ohne Zwang den Mietvertrag so unterschrieben, wie ihr ihn jetzt habt, beklagt euch doch jetzt nicht, dass ihr was machen sollt, was ihr euch selbst eingetütet habt.
Ich wäre ganz still und würde mir dass, was ihr - vielleicht ja leichtsinnig oder übereilt - unterschrieben habt, halt hinnehmen und sagen, dass das zukünftig nicht wieder vor kommt.
Ihr macht weder die Arbeit eures Vormieters noch braucht ihr das nicht in Ordnung zu finden noch habt ihr Recht, euch benachteiligt zu fühlen. Ihr habt euch das selbst ganz allein zu zuschreiben!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es ist ganz einfach: der Vormieter hat keinen Vertrag mit euch, also ist er euch gegenüber zu nichts verpflichtet.
Ihr habt einen Vertrag mit dem Vermieter. Da sollte drinstehen, was ihr mietet und in welchem Zustand es ist. Darauf habt ihr einen Anspruch gegenüber dem Vermieter.
Wenn einem das, was im Vertrag steht, nicht zusagt, dann unterschreibt man halt nicht.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Renovierung
Vermieter muss Mieterwohnung renovieren
(dmb) Ist im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart und geregelt, dass der Mieter Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung durchführen muss, ist der Vermieter selbst für die erforderlichen Tapezier- und Anstreicharbeiten in der Mieterwohnung verantwortlich, entschied das Landgericht Berlin (65 T 104/01) nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Das Berliner Landgericht verwies darauf, dass mangels Vertragsabsprache die gesetzliche Regelung gelte, wonach Schönheitsreparaturen als Teil der Instandhaltungspflicht zur gesetzlichen Verpflichtung des Vermieters zählen.
Keine Rolle spiele es, dass der Mieter - irrtümlich - in der Vergangenheit bereits zweimal selbst die Wohnung renoviert habe.
Nicht nur bei einer fehlenden vertraglichen Regelung, auch wenn die vereinbarte Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, muss der Vermieter die Schönheitsreparaturen in der Mieterwohnung durchführen, erklärt der Deutsche Mieterbund und verweist auf ein weiteres Urteil des Landgerichts Berlin (62 S 213/02).
Der Formularmietvertrag sah vor, dass Schönheitsreparaturen in Küche, Bad, Dusche und WC alle zwei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Flur und Diele alle drei Jahre fällig werden.
Eine solche Klausel mit derart kurzen Frist ist aber unzulässig. Konsequenz, so das Landgericht Berlin, die Renovierungsklausel ist insgesamt unzulässig, es gilt die gesetzliche Regelung, der Mieter muss keinerlei Renovierungsarbeiten in seiner Wohnung vornehmen. Weitere Konsequenz, so der Deutsche Mieterbund, der Vermieter ist für diese Arbeiten verantwortlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Mieterbund-Broschüre "Geld sparen beim Umzug", 5 Euro, bei allen örtlichen Mietervereinen oder beim DMB-Verlag, 10169 Berlin.
Quelle(n): http://www.mieterbund.de/1032.html - HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn du recht haben möchtest, solltest du die Vereinbarung die du wünschst in deinen Mietvertrag schreiben und erst dann unterschreiben, wenn alle Unklarheiten beseitigt sind.
Du hast i.d.R. die Wohnung vorher gesehen und wusstest was auf dich zukommt. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Vormieter die Tapete entfernen muss und er dies nicht getan hat, stellt dies ein Mangel dar. Wurde nichts dergleichen vereinbart, hättest du vorher genauer überlegen müssen.
Auch ist i.d.R. eine Endrenovierungsklausel in einem Meitvertrag unwirksam. Eine wirksame Endrenovierungsklausel untersteht besonderen Bedinungen.
Schaue auch mal in deinen Mietvertrag bei den Schönheitsreparaturen. Sind dort starre Fristen vereinbart (auf die Formulierungen kommt es an!) ist die ganze Klausel unwirksam.
Kleiner Tipp:
Ist die Schönheitsreparturklausel wirklich unwirksam, dann muss der Vermieter deine Wohnung renovieren.
Tut er dies nach Fristsetzung nicht, darfst du die Kosten für die Renovierung von deinen Mietezahlungen abziehen.
Renoviert der Vermieter, darf er die Miete wegen Modernisierung erhöhen.
Quelle(n): WEG-Hausverwalter - SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Laut mehrerer Gerichtsurteilen kann man einen Mieter nicht dazu verpflichten beim Auszug die Tapeten abzureiÃen.
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein Vormieter ist nicht verpflichtet, die bestehenden Tapeten zu entfernen.
Was würdest du denn sagen, wenn er danach die Wände in einer Farbe streicht, die dir absolut nicht zusagt ?
- Poppy_I.Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Unrenoviert bedeutet meistens "so wie gesehen".
Der Vormieter wird wahrscheinlich mit dem Vermieter vereinbart haben, dass er die Wohnung hinterlasst wie sie ist.
Wenn im Mietvertrag nichts vorgesehen ist, dass die Tapete entfernt werden muss, ist es nicht üblich, alle Tapeten zu entfernen.
- SobriquetLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das ist doch ganz normal, dass der neue Mieter streicht und tapeziert! Wie Franky schon sagte, der alte Mieter weià doch nicht, was der neue will. Ganz zu schweigen davon, dass er ja die Arbeit hätte (tust du dir die Arbeit für deinen Nachmieter an in der Wohnung, aus der du jetzt ausziehst??). Und am Ende würde dem Neuen die neue Tapete oder Wandfarbe nicht gefallen und er macht es trotzdem nochmal selbst. Du verlangst ja auch nicht, dass der alte Mieter dir die Möbel einräumt, oder? Du willst doch alles nach DEINEM Geschmack machen.