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Ich möchte eine noch vermietete Wohnung weiter vermieten?

Allerdings ist Sie noch bewohnt (Mieter hat selbst gekündigt).

Nun die Frage,

muss der Nochmieter Interessenten in die Wohnung lassen, natürlich nach Terminabsprache oder kann er es verweigern?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Mieter ist in der Regel vertraglich durch einen Mustermietvertrag verpflichtet, im Interesse des Vermieters Miet- oder Kaufinteressen die Wohnung besichtigen zu lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er von sich aus gekündigt hat dann ist er nach Absprache verpflichtet potentielle Nachmieter zumindest die Grundrisse der Wohnung zu zeigen bzw. ansehen zu lassen. Er kann sich nicht grundsätzlich weigern.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er muss sie besichtigen lassen. Terminabsprache ist notwendig. Schlage dem Mieter vor, dass Montags und Donnerstags Interessenten kommen. Kommt niemand kannst Du kurzfristig absagen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Besuche in einem angemessenen zumutbaren Rahmen durchgeführt werden (was als angemessen gilt ist Sache des Richters), kann der Mieter dies nicht verweigern.

    Kann der Mieter selbst nicht anwesend sein, hat der den Schlüssel einer Person seines Vertrauens zu übergeben die während der Besichtigung anwesend ist.

    Der Termin sollte min. 1 Woche vorher vereinbart werden und 2 - 3 Std. Besichtigung in der Woche nicht überschreiten.

    Quelle(n): WEG-Hausverwalter
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Er ist verpflichtet, die Wohnung zu angemessenen Tageszeiten Interessenten in die Wohnung zu lassen, allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache. Diese Verpflichtung hat er vier Wochen, bevor sein Mietverhältnis endet.

    Weigert er sich, macht er sich schadensersatzpflichtig, sprich: er muss mindestens noch eine Kaltmiete zzgl. kalte Betriebskosten zahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, kann er nicht.

    Aber als Vermieter bist du dazu verpflichtet das ganze in einem gewissen Rahmen zu belassen...........

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