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Befristeter Arbeitsvertrag: Muss der Arbeitgeber mir über meine Übernahme/ Kündignung Auskunft geben?

In drei Monaten endet mein befristeter Arbeitsvertrag. Der Chef hält sich über meine Aussichten bedeckt. Muss er mir ab einem bestimmten Zeitpunkt Auskunft über meine Übernahme/ Kündigung in der Firma geben?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die unteren Antworten sind zum Teil leider falsch.

    Dein Chef muss eigentlich gar nichts machen. Du hast nämlich einen befristeten Arbeitsvertrag mit ihm abgeschlossen. Dieser endet automatisch und zwar ohne Kündigung zum Vertragsende. Dies sollte auch in Deinem Arbeitsvertrag stehen.

    Wie die anderen es schon beschrieben haben, müsstest Du Dich jetzt schon arbeitslos zum Vertragsende melden, damit Dir keine Nachteile entstehen. Dies solltest Du auf jeden Fall tun.

    Allgemeiner Tip. Ich würde meinen Chef darauf ansprechen, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht. Hält er sich weiterhin bedeckt, kannst Du, wie schon bereits beschrieben Dir den Rest ausmalen.

    Vergiß aber auf keinen Fall Dich arbeitslos zu melden.

    Ich wünsche Dir viel Glück auf Deinem weiteren Weg und hoffe, dass Du eine Verlängerung bekommst.

    Quelle(n): Allgemeines Arbeitsrecht
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein muss er nicht. Eine Kündigung gibt es bei einem befristeten Arbeitsverhältnis auch gar nicht.

    Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nach deutschem Arbeitsrecht die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf jeden Fall musst du dich jetzt, nämlich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages (das steht ganz sicher auch genau so in deinem Arbeitsvertrag, den du unterschrieben hast!), beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend melden, um dann in voller Höhe ALG1 zu beziehen. Sollte dein Vertrag verlängert werden, reicht eine kurze Info an die Arbeitsagentur. Meistens passiert das auch recht kurzfristig, das ist ja die Sauerei. Aber wenn dein Chef sich so bedeckt hält, würde ich mal davon ausgehen, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Wenn doch, und wie gesagt, das passiert kurzfristig, darf dich das positiv überraschen. Kündigen muss dein AG nämlich gar nicht, die Kündigung ist quasi schon in der Befristung an sich inbegriffen. Es geht also nur um eine Verlängerung. Beim Amt melden musst du dich jetzt auf jeden Fall, nicht nur wegen des Geldes, sondern auch, damit dir vielleicht andere Perspektiven eröffnet werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er sich bedeckt hält, kann man sich die Aussichten ausmalen.

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  • sivo
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    natürlich und zwar genau drei monate vorher!

    du bist verpflichtet dich drei monate vor potentieller arbeitslosigkeit beim arbeitsamt zu melden!

    zu sagen "ja mein chef hat mir nichts gesagt" intersiert das arbeitsamt doch nen scheiss, darum musst DU dich selbst kümmern!

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