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"Unfallflucht"-Konsequenzen?! s. Details?
Mit Bitte um Antwort durch jemanden, der entweder aus (leidvoller) eigener oder berufsbedingter Erfahrung etwas dazu sagen kann, stelle ich folgende Frage:
Ein Freund von mir (ehrlich: es betrifft mich nicht selbst, ich ahne schon dasGelächter, weil es immer "die beste Freundin" etc. ist - doch hier stimmt es!!) hat gestern einen riesigen Fehler gemacht. Nach einem Besuch bei Freunden wollte er mit seinem PKW heimfahren. Er hatte NICHTS Alkoholisches konsumiert; ich bin dabei gewesen!! Auf einer Kreuzung, es war schon dunkel, aber Straßenbeleuchtung war an, fuhr er über diese bei "grün". Hierfür gibt es sogar (mindestens) einen Zeugen (nämlich denjenigen, der Sekundenbruchteile später als drittes Fahrzeug beteiligt wurde). Es kam ein PKW aus der Seitenstraße (dort muss "rot" gewesen sein und es ist unmöglich, diese Straße einzusehen, daher auch die Ampelanlage). Dieser touchierte das Auto meines Freundes hinten rechts. Bis mein Freund dann anhalten konnte - er hatte es erst gar nicht richtig mitbekommen, weil es nicht "schepperte", sondern nur kurz und trocken "dock" gemacht hatte, stand er bereits ca. 100 Meter weiter. In dieser Zeit war bereits ein drittes Fahrzeug reingeballert - dieses war zuvor hinter meinem Freund gefahren. Der Fahrer bestätigt, dass "grün" war. - Soweit "klare Sache"!! Aber ... aus Gründen, die er jetzt absolut nicht mehr nennen kann, ist mein Freund mit der Aussage, er wolle die Polizei verständigen, zu seinem Wagen gegangen (er ist zuvor zur Unfallstelle gelaufen, hatte auch gesehen, dass definitiv niemand irgendwie verletzt war), in sein Auto gestiegen und ... Das Nächste, was er wirklich sagen kann ist, dass er zuhause war. Natürlich, dassagt echt JEDER. Aber er hatte NICHTS getrunken, KEINE Drogen oder so konsumiert, sein Führerschein ist gültig, das Auto versichert .... es gab KEINEN GRUND. Zumal er wirklich bei "grün" gefahren und somit im Recht gewesen ist. - Als ich mir dann heute Vormittag den Schaden betrachtet habe, stellte ich sofort fest, dass der PKW Totalschaden hat (nicht nur wirtschaftlich, ist komplett verzogen). - Ich habe meinen Freund getröstet, ihm gut zugeredet und versucht herauszufinden, warum er das getan hat - warum er weggefahren ist. Er sagte, er weiß es nicht. Die keifenden Weiber "plärr, der Wagen ist fast neu, er gehört meiner Schwiegermutter, keif, brüll" (gar nicht gg. ihn, sondern gg den Unfallverursacher!!), die Situation, der plötzliche Gedanke an Konsequenzen (welche, hatte er gar nicht bedacht, denn in dieser Sekunde hat er weder über Grünphasen etc. nachgedacht, noch logisch gedacht ....) - das muss es wohl gewesen sein. Vor über 25 Jahren hatte er mal einen Zusammenstoß mit der Polizei, und er musste, in der ehemaligen DDR, seinen Schein abgeben (keine Trunkenheitsfahrt oder ähnliche Delikte, kein Personenschaden). Das kam wieder hoch und erzeugte wohl "Panik". - Ich habe vor 2 Stunden meinen Freund bei der Verkehrspolizei abgesetzt. Er ist dort hingegangen und hat alle Dinge so (s.o.) erklärt. Getrunken - auch nicht "Nachtrunk" - hatte er tatsächlich nicht, denn er war u.a. mit mir zusammen und wir haben unsere Erkältungen mit heißem Tee "gepflegt". - Was erwartet ihn, darf er seinen Schein bis zur Verhandlung behalten?? Wie lange wird er gesperrt?? Was kommt dazu?? Er arbeitet als KRAFTFAHRER, d.h., er ist jetzt arbeitslos .... wenn er das morgen seinem Chef beichten muss. Bitte keine Sprüche wie "vorher denken" ... er hat einfach einen Fehler gemacht.
Erg��nzung zur ersten Antwort: NATÜRLICH!! Und ein Kraftfahrer ist arbeitslos ohne Schein. Was ist denn "eigenartig" und "stimmt nicht"??
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dringend zum Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gehen. Ganz ganz wichtig.
- MrKrabsLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
zunächst mal locker bleiben. Seinen Schein verliert mann soooo schnell nun doch nicht. Seinen Arbeitsplatz noch viel weniger.
( obwohls manchmal schneller geht als man denkt )
Kein Gericht wird mittels eines Urteils dafür sorgen. dass dein Freund arbeitslos wird. Das liegt nicht im Interesse des Volkes.
Wenn er wider Erwartens doch ein Fahrverbot bekommen sollte, gibt es immer noch Sondergenehmigungen, die einem seinem Beruf ausüben lassen. Ehemalige Kollegen von mir hatten so was mal. Die hatten ihren Schein versoffen, und durften mit nem Arbeitsgerät ( 7,5-Tonner ) umherfahren. Ist aber ewig her.
Ich habe vor zwei Jahren jemandem auf der Autobahn ( Baustelle Nachts ) den Spiegel wegrasiert. Bin damals nicht zur Polizei gegangen, obwohl der Andere meiner Meinung nach zu weit auf meiner Seite war. Aber ich hatte keinen Schaden, also belieà ichs dabei. Nicht so der Andere. Lange Rede, kurzer Sinn.
Ãber 300 € Strafe, 7 Punkte, kein Fahrverbot.
Also wart erstmal ab. Ggf. Rechtsberatung beim Anwalt einholen. Es wird nix so heià gegessen, wie s serviert wird.
GruÃ
Krabs
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wieso soll er jetzt arbeitslos sein? Die Polizei hat seinen Schein ja garantiert nicht eingezogen.
Auch hätte die Polizei bei so einem Unfall innerhalb kürzester Zeit an seine Tür geklopft; es gab ja Zeugen vor Ort.
Da stimmt was nicht !
Sehr eigenartige Geschichte ...