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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Muss das Arbeitsamt TV-Kabelanschluss Kosten zahlen?

Hab einen TV-Kabelanschluss und bisher zahl ich die Kosten selbst. sind so 15 € im Monat.

Kann ich zum Arbeitsamt gehen und sagen, dass die das übernehmen sollen?

Update:

hab ALG 2 ( Hartz IV )

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Klar, da kann jeder hingehen. Aber geh lieber arbeiten in dieser Zeit.

  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das muss vom Regelsatz bestritten werden, außer man kann glaubhaft machen, das absolut keine andere Möglichkeit ( Sat Schüssel, DVBT usw.) zum Fernsehempfang besteht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage ist doch schon längst höchstrichterlich geklärt worden: Wenn der Kabelanschluss Bestandteil im Mietvertrag ist: dann Ja. Ist er es nicht, dann hast du Pech gehabt und musst es selber bezahlen.

    Bundessozialgericht AZ: B 4 AS 48/08 R

    oder

    http://www.elo-forum.org/diskussionsbereich-urteil...

    @an alle: Sie meint wohl die Gebühren für den Kabelanschluss, nicht die GEZ Gebühren!

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn die kosten nicht im mietsvertrag stehen denn übernimmt das amt diese kosten nicht

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man nicht viel Geld zur Verfügung hat, kann man sich von den GEZ-Kosten befreien lassen. Antrag gibt es bei der ARGE oder ABO

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die ArGe übernimmt nur die Miete einschließlich Neben- Wasser- und Heizkosten.

    Strom, TV etc. mußt Du selbst von Deinen Leistungen bezahlen.

    Gruß aus Braunschweich

    Johannes

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Versuchen kannst Du es, aber ich glaube es nicht.

    Ich bekomme auch ALG 2 und das zahle auch selbst.

    Du kannst nur in puncto GEZ-Befreiung eine Befreiung beantragen und das bekommst Du auch sicher (Antrag vom Bürgeramt).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kabelanschlussgebhren oder sonstige Kabelgebühren werden

    nicht geleistet , weil nicht lebensnotwendig , nach dem SGB I oder II .

  • difra
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die müßen nur zahlen wenn die Kosten für den Kabelanschluß fest in den Nebenkosten der Wohnung mit drin sind, also ein Hausanschluß vorhanden ist, und die Kosten umlagig auf die Mieter verteilt werden. Solltest Du den Kabekanschluß aber für Deine Wohnung selbst beauftragt haben, sprich die Kosten durch Kündigung des Kabelvertrages entfallen mußt Du selber zahlen.

  • pevey
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Das Arbeitsamt wird Dir einen short schreiben und das Geld zurückfordern. Sobald Du diesen short hast mußt Du das Geld zurückzahlen. Einem Bekannten von mir wurde auch mal ein Monat Arbeitslosen Geld bezahlt ob wohl er wieder Arbeit hatte und das auch beim Arbeitsamt gemeldet hat. Das Arbeitsamt bezahlt immer im voraus, damit das Geld pünktlich am Monatsanfang auf dem Konto ist .Aus diesem Grund hast Du das Geld noch für September bekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    blick irgendwie nicht durch:

    wiso soltte das arbeitsamt deien kabelanschluss bezahlen?

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