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marry fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

möchte mit meiner tochter in den urlaub. vater gibt den kinderausweis nicht raus???was nun?

beide haben wir das sorgerecht, die kleine ist bei mir gemeldet, fahre zwar nicht ins ausland möchte aber trotzdem auf der sicheren seite sein, falls mal was sein sollte. er kämpft seit letztes jahr dezember um das sorge bzw aufenthaltsbestimmungsrecht der klein, weil ichin einen 3 schichtsystem arbeite, krankenhaus. morgen wollten wir fahren, bei der verhandlung am 1.12.08 verneinte er die herausgabe des ausweises

Update:

stehe seit einiger zeit mit dem weissen ring in kontakt da er mich physisch sowie psychisch fertig macht und die urlaubsdaten habe ich gestern persönlich bei gericht abgegeben, die liegen der richterin vor, bei der wir am 1.12.08 verhandl. hatten zur zeit habe ich keine anwältin, da mir meine letzte woche freitag mitgeteilt hat das sie risikoschwanger ist und demzufolge mich nicht mehr vertreten kann. eine neue anwältin ist schon in sicht. der vom weissen ring hat sich wohl gestern mit der anwältin in verbindung gesetzt.

Update 2:

VIELEN DANK FÜR EURE LIEBEN UND AUFRICHTIGEN ANTWORTEN. WÜRDE EUCH GERNE ALLE EIN DICKES PLUS GEBEN UND HOFFE IHR SEID DAMIT EINVERSTANDEN WENN ICH DAS YAHOO CLEVER ÜBERLASSE, DENN ALLE ANTWORTEN VON EUCH WAREN HILFREICH.WERDE DANN DIE GEBURTSURKUNDE MITNEHMEN.

GRUSS NICOLE

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich gehe davon aus, daß Du einen Rechtsanwalt hast, der in dieser Sache involviert ist. Ich denke, diesen solltest Du kontaktieren und mit ihm über das Problem sprechen. Ich würde ein Schreiben von Anwalt zu Anwalt empfehlen, in dem Dein Anwalt dem Anwalt Deines Ex-Mannes auf das Ganze hin und her, daß Du nun schon wegen des Urlaubs mit Deinem Ex-Mann hattest, Bezug nimmt und mitteilt, daß Du ab morgen mit der Kleinen verreist und am ... zurück bist. Ich würde keinesfalls einfach (ohne den Brief des Anwalts) mit der Kleinen in den Urlaub fahren (egal, ob Du vorher mit ihm darüber gesprochen hast), nicht daß er noch anfängt, von Kindesentführung zu sprechen.

    Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und habe schon die 'tollsten' Sachen erlebt. Natürlich ist es ziemlich kindisch, was Dein Ex-Mann versucht, aber leider passiert es in der Praxis oft.

    Also, laß einen Anwaltsbrief schreiben, diesen heute per Fax rausschicken, damit die Urlaubsdaten offiziell sind und hab' einen wunderschönen Urlaub mit Deiner Kleinen!

    Quelle(n): Eigene Erfahrungen
  • vor 1 Jahrzehnt

    Einfach beim Amt erzählen, der Ausweis ging verloren. Und einfach einen neuen beantragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich hatte das gleiche problem.ich hatte/habe allerdings das alleinige sorgerecht.mein ex hat den kinderpaß trotzdem nicht herausgegeben.

    ich bin zur stadtverwaltung und habe mich erkundigt was ich tun kann.

    meine möglichkeiten waren, entweder den paß polizeilich einfordern,sprich polizei holt den paß vom vater ab.oder, einen neuen paß machen lassen,womit der jetztige paß ungültig wird.

    habe einen neuen machen lassen.aber wenn du nicht ins ausland willst,brauchst du keinen.

    nimm dir doch eine geburtsurkunde mit,vielleicht fühlst du dich dann besser?

    hoffe ich konnte dir weiterhelfen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du im Inland Deinen Urlaub verbringst, brauchst Du nicht unbedingt einen Kinderausweis, den will doch keiner sehen. Eine Geburtsurkunde reicht doch da völlig aus, wenn Du die einfach mit nimmst.

    Du kannst ja auch einen Reisepass für Dich beantragen und das Kind da mit hinein nehmen. Frage mal beim Einwohnermeldeamt nach. Das geht auf jeden Fall. Das dauert aber ein paar Wochen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Polaizei rufen und ihn petzen!!!!!!! Er hat das recht nicht ihr beide habt es!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da wirst du wohl klagen müssen... Wenn er freiwillig den Ausweis nicht rausgibt und dann ja auch nicht seine Unterschrift dafür geben wird, kannst du das nur versuchen einzuklagen. Sicherlich wird das Familiengericht dir recht geben, weil es wichtig sein könnte, einen Kinderausweis zu haben.

    Leider dauert es oft eine Weile, aber so kleinere Fälle werden oft ohne Verhandlung von einem Richter entschieden. Der kann dir also durch einen Beschluss das Recht einräumen alleine für einen neuen Ausweis zu unterzeichnen.

    Aber wer will sich schon diesen Stress antun, wenn man nicht ins Ausland will? Vor allem, braucht man für das EU-Ausland ja auch keinen Ausweis mehr.... deshalb verstehe ich deinen Mann nicht so ganz.

    Wenn nicht anders ist, nimmst du auf deiner Reise eine Kopie der Geburtsurkunde mit, damit du irgendetwas offizielles hast....

  • vor 1 Jahrzehnt

    pfeiff auf den ausweis und mache dir ein paar schöne unbeschwerte tage mit deinem kind. der ausweis ist nicht wichtig, wenn du im land bleibst. da braucht man ihn so gut wie nie. und wenn dich einer danach fragt, stell dich dumm, ohje den hab ich leider vergessen. da passiert dir überhaupt nichts. höchstens einen ratschlag, den ausweis das nächste mal dabei zu haben!!

    viel spass und mach dir nicht so viele gedanken!

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Okay ihr beide habt das Sorge recht für das Kind, also sind auch beide berechtigt zu wissen was mit dem Kind geschieht, und wenn du deinen Ex und Vater des Kindes eine schriftliche mitteilung schickst worin beschrieben Steht wohin Ihr in Urlaub oder Ähnliches Fahrt dann sollte er seine zustimmung geben plus den Ausweis und alles ist vergessen, wenn du aber bei diesen verhältnissen ohne zustimmung etwas unternimmst bist du ein Kindesehntführer, das recht steht dann auf die seite des Ex

    Quelle(n): Bin selbst Co- Elternteil
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist schon richtig, dass man so etwas auf dem Weg der Klage erreichen kann. Nur es dauert alles lange. Bei Reisen im Inland ist dieser Ausweis nicht notwendig. Bis morgen kannst du da so wie so nichts erreichen. Fahre einfach mit deiner Tochter morgen los.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Anwalt, gerichtliche Verfügung beantragen lassen, geht ganz schnell wegen Dringlichkeit, denn der Ausweis gehört im Prinzip zum Kind und ansonsten Vater Staat und nicht dem Vater des Kindes.

    Kostet den Vater eine Stange Geld und der Gerichtsvollzieher holt den Ausweis bei ihm ab - fertig! Gibt er ihn nicht heraus, wandert er in den Knast!

    Ist zusätzlich evtl. gut für den Sorgerechtsstreit, da Vater nachweislich ein rechtswidriges Verhalten an den Tag legt.

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