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7 Antworten
- folke kLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
es haben ja schon eine menge leute 2 jahre geschrieben, das gilt auch wie gesagt für den grossen Erste hilfe Kurs mit 30 Stunden. Nach zwei Jahren gibt es einen Auffrischungskurs mit 16 Stunden.
Aber... das sit alles schwachsinn, diese Kursbescheinigung ist nur ein Stück Papier, denk mal darüber nach, ob du noch weisst wie die stabile Seitenlagerung geht, oder kannst du noch HLW?
Erste Hilfe ist Frischware, nach drei Monaten hast Du es spätestens vergessen.
Wenn Du es ernst meinst, machst Du das alle sechs monate, und nach drei Jahren hast du es dann einigermassen im Kopf, was zu tun ist.
- piekelieseLv 6vor 1 Jahrzehnt
Muss alle 2 Jahre aufgefrischt werden, nicht der für den Führerschein, das sind "SofortmaÃnahmen am Unfallort" (8-Stunden Kurs), macht man 1 mal im Leben für die FS Püfung, gilt auch nicht als Ersthelfer-Schein. Der richtige Schein (glaub 30Std. Ausbildung) ist 2 Jahre gültig. Brauchst du z.B., um den DLRG-Rettungsschwimmer zu machen, und für viele andere Bereiche/Berufe.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich habe vor knapp einem Jahr meinen GroÃen Erste-Hilfe-Schein bei dem Arbeiter- und Samariterbund gemacht und meiner gilt noch ein Jahr. Also ingesamt 2 Jahre.
Ich weià aber nicht, ob es da Unterschiede gibt.
Aber ich glaube, wenn du deinen Führerschein machst, dann darf dieser Ausweis nicht älter als ein jahr sein.
- vor 1 Jahrzehnt
gilt 2Jahre dann auffrischungskurs (also so ist es jedenfalls bei mir in der firma)
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- x=yLv 7vor 1 Jahrzehnt
Für die Gültigkeit eines Erste-Hife-Kurses (EH) oder eines Kurses für Lebensrettende SofortmaÃnahmen am Unfallort (LSMU) gibt es keine Begrenzung.
Allerdings wäre es natürlich äuÃerst sinnvoll, den Kurs in regelmäÃigen Abständen zu wiederholen und die Kenntnisse aufzufrischen!
- Werner HLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich habe 1959 in der Lehre einen Erstehilfekurs gemacht. dieser Ausweis giltet heute noch.
- 𐎗 lupa ණ ଲ ҉Lv 7vor 1 Jahrzehnt
die Bescheinigung für die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs verliert seine Gültigkeit nicht, doch sollte der Kurs von Zeit zu Zeit wiederholt werden
Der Erst-Helfer-Ausweis gilt 2 Jahre, danach muà der Kurs wiederholt werden