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Naamah
Lv 6
Naamah fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Muss ich das bezahlen?

Folgender Sachverhalt:

Ich hatte Visitenkarten und Werbe-T-Shirts für meine Firma im Netz bestellt. Dafür bekam ich eine Bestellbestätigungund eine Rechnung. Der Betrag wurde auch abgebucht. Als das Lieferdatum überschritten war, rief ich dort an und beschwerte mich. Mir wurde zugesagt, dass die Lieferung per Express noch am selbigen Tag raus ginge. Für diese Nachbestellung bekam ich ebenfalls eine Bestellbestätigung und eine Rechnung, jedoch war beides mit dem Rechnungsbetrag null ausgewiesen.

So, 3 Tage später: Paket kam an und ich war zufrieden. Eine Woche danach kam noch ein Paket mit gleicher Lieferung. Muss ich jetzt diese 2. Lieferung bezahlen? Ich hab dafür ja die Rechnung mit dem Betrag "Null" vorliegen.

16 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, mußt Du nicht. Aber schick die zweite Lieferung zurück.

  • lowtec
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Mal freundlich anfragen ob das als Kulanz zu verstehen ist, wegen der langen Lieferzeit. Sonst eine Rücksendung machen gegen Unkostenerstattung

    Quelle(n): gr
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein mußt du nicht,denn mir ging es auch schon mal so,denn ein nullbetrag ist null,daß heißt nur einmal bezahlen und nicht die 2.Lieferung auch noch,denn du hast nur 1 mal bestellt,und wenn die sich bei dir nicht melden,dann geht es in dein privateigentum über lg kerstin

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein musst du nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du es nicht zweimal bestellt hast, brauchst Du auch nicht zweimal bezahlen. Dann ist das ein Versehen der Firma, der Du auch die Möglichkeit geben musst, die unbestellte ware wieder abzuholen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie müssen für das zweite Paket nichts zahlen, da Sie ja nur einmal bestellt und dann als die Lieferung ausblieb moniert haben.

    Sie dürfen die Sachen nur solange nicht benutzten, bis entweder die Firma den nicht bestellten Artikel abholt (sie müssen das Paket nicht zur Post oder sonst wohin bringen) oder Sie diese Ware, obwohl nicht bestellt bezahlen.

    Wenn die Firma das Paket nicht innerhalb der Verjährungsfrist (müsste man nachschauen wie lange die ist, aber maximal nach Ende des Geschäftsjahr) anholt, geht die Ware in Ihr Eigentum über und Sie können damit tun und lassen was Sie wollen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das ist nicht Dein Problem, sondern das Problem der Lieferfirma. Wenn diese Firma bei ihrer Logistik nicht durchblickt, kannst Du ja nichts dafür. Bezahlt ist bezahlt und gillt als bezahlt. Hebe den Kontoauszug gut auf und schicke bei einer nochmaligen in Rechnungsstellung eine Kopie davon an diese Firma, aber bitte mit Einschreiben und Rückschein, sonst behaupten diese Logistikchaotenprofis noch, die Kopie wäre nie angekommen.

    Viel Erfolkg

    Gruß Rosario

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    So wie ich das sehe, hast du 2 Packete bekommen und musst laut deiner Rechnungen nur eines bezahlen.

    Schick das 2. einfach wieder zurück, dann passt es doch wieder, oder?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, musst Du nicht bezahlen, ist beim Lieferanten (vermutlich Vista-Print) mit Null-Rechnung verbucht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein eigentlich nicht aber hat dich denn schon jemand aufgefordert zu bezahelen?

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