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Darf ich meine Bilder einfach so verkaufen?
Also, meine Frage ist, ob ich ein Bild das ich gemalt habe einfach verkaufen darf oder ist das dann schon ein Beruf für den ich Steuern zahlen muss?
Ich denke mal nicht, dass ich damit mehr als 100 euro im Monat verdienen werde und mann darf ja bis zu 400€ verdienen, aber was muss ich machen wenn ich in einem Monat dann doch mal mehr verkaufe? Muss ich dann für diesen einen Monat Steuern zahlen oder wie?
Ich möchte die bilder bei e-bay versteigern.
Danke schon mal im voraus, LG, Vika
PS.: ich hab noch eine Frage aber die passt hier nicht ganz: Darf ich in Zoos Tiere fotografieren und malen oder brauch ich dazu eine Erlaubniss? Darf ich Elemente aus Bildern aus dem Internet und Büchern einfügen?
@ John D: das mit den 1000€ wird wohl nicht gehen, das sind nur einfache Bilder mit Ölfarben auf einer Leinwand für 4€ gemalt. Pro Bild kommt da nicht mehr als 30€ zusammen.
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja, du darfst deine Bilder natürlich verkaufen, musst aber die erzielten Einkünfte (Einnahmen abzüglich enstandener Aufwendungen) in deiner Steuererklärung angeben.
Ob sich daraus eine Steuerzahlung ergibt, hängt von sehr vielen Faktoren ab, vor allem von der Höhe der Einkünfte aus dem Bilderverkauf und der Höhe deiner übrigen Einkünfte. Ohne deine persönlichen Verhältnisse genau zu kennen, kann dir das hier niemand seriös beantworten.
Die Einkommensteuer ist übrigens eine Jahressteuer und keine Monatssteuer und der steuerliche Grundfreibetrag beträgt knapp 8.000 Euro jährlich.
Die 400,00 Euro sind die monatliche Grenze für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) und haben mit deinem Problem erstmal nichts zu tun.
Mein Ratschlag: Verkaufe deine Bilder, zeichne deine Einnahmen und Ausgaben aber sorgfältig auf, sammle die Belege darüber und wende dich Anfang nächsten Jahres an einen Fachmann (Steuerberater) und lege ihm alles vor. Wenn der Verkauf den von dir vermuteten Umfang nicht überschreitet, sollte es keine großen Probleme geben.
- Create SLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das dürfte unter "Liebhaberei" fallen beim Finanzamt.
Belege würde ich trotzdem mal vorsichtshalber aufheben.
Tiere im Zoo kannst Du fotografieren. Inhalte aus anderen Publikationen einfügen verstösst gegen das urheberrrecht.
Quelle(n): http://www.digitalfoto.buchzone.com/ Geld verdienen mit Fotos - Anonymvor 1 Jahrzehnt
John D hat ja schon die Steuer-Frage beantwortet - ich fass nur mal kurz zusammen bevor ich auf deine PS-Frage eingehe.
Der Verkauf von selbstgemalten Bildern fällt unter Steuerpflicht, du musst die Einnahmen in der Steuererklärung angeben (freiberufliche/selbstständige Tätigkeit), diesbezüglich findest du nähere Infos beim Lohnsteuerhilfeverein oder in den Anlagen zur Steuererklärung.
Zu deinem PS:
Fotografieren ist nicht in jedem Zoo bzw. innerhalb eines Zoos nicht bei jeder Tierart oder in jedem "Haus" gestattet, vor allem Blitzlichtaufnahmen. Erkundige dich in dem jeweiligen Zoo. Oft ist es so, dass Freiluftgehege ohne Blitzlicht fotografiert werden dürfen, während Aufnahmen in geschlossenen Räumen gar nicht oder nur unter Auflagen gestattet sind.
Elemente aus anderen Bildern, egal wo sie herkommen, zu übernehmen kann gegen Urheberrecht verstossen oder ein Plagiat darstellen. Das hängt davon ab, ob du ein Element genau kopierst oder ob du ein Bild als Vorlage verwendest: wenn dein Bild sich von der Vorlage deutlich unterscheidet, ist es eher Kunst, wenn es genau gleich aussieht, ist es ein Plagiat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit als Künstler ausübst, unterliegst du dem Einkommenssteuerrecht, musst aber selbstverständlich keine Mehrwertsteuer erheben oder abführen.
Die 400€ sollten dir völlig egal sein - es ist nämlich sinnvoller, 1.000 Euro für ein paar Bilder zu kassieren und darauf ein paar Euro Steuern zu zahlen als nur 400 Euro einzunehmen.