Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ermittlungsverfahren eingestellt, was soll ich tun? Opfer war mein 10Jähriger Sohn, wie soll ich Ihn schützen?

Am 05.11.2008 wurde mein Sohn auf dem Heimweg von der Schule durch eine Erwachsene Frau gewaltsam mit einem Stock auf den Hinterkopf geschlagen. Er erlitt dabei eine Schädel prellung.

Wir haben eine Anzeige bei der Polizei gemacht wobei wir gleichzeitig eine Anzeige gegen die gleiche Dame wegen Bedrohung gemacht haben. Zuvor am 12.10.2008 hatte die Dame 2 meiner Söhne 10 und 7 Jahre (damals noch 6) mit Stöcken beworfen und gedroht Sie auf dem Schulweg abzufangen und zu schlagen.

Die Schule wurde Informiert und hatte ebenfalls eine Anzeige gemacht.

Der große wurde nach nur 2 Wochen vor geladen um eine Aussage zu machen (hier hat er die Dame identifiziert). Der kleinere wurde vor geladen am 16.01.2009 - 3 Monate nach der Bedrohung. Laut der Polizeibeamtin hat er die Tat genauso wie der große beschrieben nur er wusste nach 3 Monaten nicht mehr wie die Frau ausgesehen hat, nur das Sie alt war und ein Kopftuch auf hatte.

**************Ja hallo lieber Staatsanwalt, ist es so verwunderlich das ein Kind sich nach 3 Monaten nicht mehr so genau erinnern kann? Oder wissen Sie noch wer vor 3 Monaten an der Tankstelle neben Ihnen stand? Nein? *******************

----------------

Jetzt bekomme ich, datiert vom 19.03.2009 ein Schreiben vom Staatsanwalt;

"das Ermittlungsverfahren habe ich mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts gemäß § 153 Abs. 1 Stpo eingestellt.

Für die Entscheidung hinsichtlich Frau A.......G...... waren namentlich folgende Umstände maßgebend:

Die Beschuldigte ist bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Es kann erwartet werden, dass die Beschuldigte durch das bisherige Verfahren hinreichend beeindruckt und gewarnt ist.

Die verursachten Verletzungen sind relativ gering.

Unter diesen Umständen wäre das Verschulden als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Falle nicht."

-----------------------------

Die Eltern der anderen Kinder die den gleichen Schulweg haben sehen das natürlich ganz anders. Die sind regelrecht aufgebracht das eine "Verrückte" Straf frei Kinder schlagen darf. Wir können es nicht fassen das angeblich kein "öffentliches Interesse" bestehen soll. Hat es keinen zu interessieren ob unsere Kinder einen sicheren Schulweg haben? Wie kann ich meine Kinder jetzt noch mit einem guten Gefühl zur Schule schicken. Erstmal haben die Angst das noch was passieren könnte und ich natürlich auch.

Zu dem Satz "die verursachten Verletzungen sind relativ gering" - dies ist ein Witz. Was muss passieren, reicht eine Schädel prellung nicht aus? Muss das Kind im Koma liegen oder sogar Sterben?

Ich habe gedacht wir leben in ein Rechtsstaat? Gilt dieses nicht für die Kinder? Wie soll ich meinen Kindern Recht und Ordnung beibringen wenn Sie selbst keine Gerechtigkeit erfahren?

Ich habe beim Jugendamt angerufen um zu erfragen was ich jetzt machen kann bzw. soll. Die fanden das unfassbar das der Staatsanwalt nichts tut, noch nicht einmal eine einstweilige verfügung ausstellt das Sie sich meinen Kindern bis auf so und so vielen Metern nicht nähern darf. Leider konnten die mir auch nicht groß helfen, haben mir allerdings geraten die Presse einzuschalten.

Habe dann bei der Zeitung angerufen (vor 3 Tagen), die wollten sich zurück melden was aber noch nicht geschehen ist.

Ich habe als erstes natürlich einen Anwalt angerufen. Der sagte das es die möglichkeit gibt gegen die Einstellung eine Beschwerde einzureichen. Diese wird als Dienstaufsichts beschwerde gehandhabt. Aus erfahrung weiß er das dieses meistens aussichtslos ist und hat mir geraten diese Beschwerde selbst zu schreiben. Es würde mir womöglich eine menge Geld sparen.

Weiß jemand wie so ein Schreiben richtig geht?

Am besten mit Gerichtsurteile von ähnlichen Vorfällen als beispiele.

Wie stelle ich das mit der Presse an das die auch interesse zeigen?

Update:

Also den Anwalt muss ich jetzt erst mal in Schutz nehmen. Er sagte das er natürlich das Mandat übernehmen wird wenn ich das will. Er hat schon mehrere Sachen für mich übernommen und bis jetzt lag der immer richtig mit seiner Beratung. Er meint nur das wenn ich jetzt diesen Weg gehe wird es mich nur kosten und nichts bringen. Aus Erfahrung weiß er das sowas meistens aussichtslos ist, wenn der Staatsanwalt sagt ende dann bleibt das meist so.

Diese Dame hat kein Geld, Ich weiß das ich kein Schmerzensgeld verlangen kann ich will nur das Sie eine Verwarnung bekommt und sich meinen Kindern nicht nähern darf. Dieses geht nicht im Zivilrecht sondern nur im Strafrecht.

Zu sne78de: Gerichtsurteile darf man öffentlich machen inkl. Gerichtszeichen allerdings dürfen keine Namen auftauchen. Das mit dem Tag der offenen Tür habe ich nicht gewusst, werde mich aber erkundigen. Wenn möglich kannst du mir das Gerichtszeichen zusenden, es wäre dann möglich das der Anwalt an das entsprechende Urteil kommt.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dein Anwalt ist ein nutzloser Sack, besorg dir schnell einen anderen! Hier braucht man fachlichen Rat, mit einem einfachen Briefchen ist es nicht getan. Sicher kosten Anwälte Geld, aber was soll man sonst tun.

    Das mit der Presse lass mal sein, was soll das helfen? Deinen Kindern jedenfalls nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    auch ich habe einen ahnlichen fall, mit vorerst ahnlichem ausgang gehabt.

    ich habe eine petition gestartet und habe dies dann der presse ubergeben. nicht nur an eine sondern gleich an mehrere. sobald namlich eine einen bericht bringt kommen die anderen von selbst auf dich zu. am besten ista uch noch wenn du es schaffst, deine fursprecher dazu zu bringen sich von selbst an die offentlichkeit zu wenden. je mehr menschen sich auflehnen um so grosser wird der druck nicht nur auf die medien sondern auch an unseren rechtsstaat.

    es wundert mich, dass dir dein rechtsanwalt nicht geraten hat eine privatklage gegen diese dame anzustellen.

    es geht ganz einfach, nimm alle deine papiere mit zu gericht. es gibt jede woche einen sogenannten tag dre offenen tur. da kannst du kostenlos einen richter in anspruch nehmen. der ist verpflichtet auch gegebenen falls eine klage anzunehmen.

    es gibt auch verfahrenshilfe die du auch bei gericht in diesem fall beantragen kannst.

    ich habe eine beschwerde damlas gegen das urteil eingereicht. direkt bei gericht. und hab dann in weiterer instanz recht bekommen.

    da es aber gesetzlich nicht erlaubt ist solche dokumente offentlich zu machen kann ich dir leider diese gerichtsunterlagen nicht ubermitteln.

    meiner tochter wurde ein schmerzensgelt zugeteilt und mir meine angefallenen kosten erstattet.

    aber was noch viel wichtiger ist: meiner tochter wurde gewahrleistet dass sich ihr dieser mensch auf keine 150m unter strafe nicht nahern darf.

    denn die sicherheit meiner tochter war mir um alles wichtiger als die bestrafung dieses menschen.

    ich hoffe deinen jungs geht es zumindest gesundheitlich wieder besser. und falls es ihnen psyhisch nicht so gut gehen sollte, empfehle ich dir einen psyhologen beizuziehn.

    ich wunsch dir viel erfolg bei dem kampf um die gerechtigkeit.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für mich liegt bei den Umständen dieser Vorfälle die Wahrscheinlichkeit, ja beinahe die Gewissheit, nahe, dass diese Frau psychisch krank und damit möglicherweise eingeschränkt oder nicht schuldfähig ist. Was kann der Richter dann machen? Verurteilen kann er sie nicht und einsperren kann man sie deswegen auch nicht.

    Mir hat ein Mann mit 78 Jahren ins Gesicht geschlagen, ich habe etwas geblutet, ein Polizist hat sich über das Alter dieses Rüpels und Deppen gewundert und ich habe nie mehr was davon gehört. War kein bleibender Schaden, darum habe ich die Sache nicht weiter verfolgt.

    Ich verstehe Ihre Aufregung sehr gut, aber gehen Sie die Sache "cool" an. Wenn ich recht hätte, könnte eine "Nachfrage" beim Richter, der "Betreuungsangelegenheiten" bearbeitet, Ihre verständliche Erregung relativieren. Er darf Ihnen keine Auskunft geben, aber vielleicht kann er sie über die Rechtslage informieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sehr viel helfen kann ich Dir mit meiner Antwort wahrscheinlich nicht, möchte aber dazu meine Meinung los werden: Es kotzt mich an denn in unserem Land interessiert es anscheinend überhaupt niemanden wie es unseren Kindern geht und was mit Ihnen gemacht wird.

    Wird ein Kind mißbraucht, will keiner was gewusst haben, denn dann hätte man ja helfen müssen.

    Auf so blöde Sprüche wie: "Wir haben schon gemerkt das da was nicht stimmt, aber..."!

    Hey, lasst unsere Kinder endlich in Ruhe!!!

    Und lefpanad: Kämpfe für das Recht Deiner Kinder und das die Alte noch ihre gerechte Strafe bekommt. Viel Glück!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Deutscher Staat.. Es ist Ihnen zu viel Arbeit. Eigentlich kannst du nichts machen. Da hättest nach dem Angriff, ein Ärzliches Gutachten/Attest einholen müssen u zum Anwalt gehen sollen. Jetzt ist es leider zu spät?!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was redet der deutsche Staat denn dauernd? ALLES für die Kinder! Gegen Misshandlung/Vergewaltigung und Armut, aber wenn mal was passiert, dann wird nicht reagiert und die "armen" Kinder werden links liegen gelassen. Dein Anwalt ist ein Dreckssack! Such dir augenblicklich einen Neuen und auf gehts!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mach eine Anzeige wegen Tierquälerei dann werden sich sehr viele dafür einschalten.Denn leider ist es in Deutschland mittlerweile so wenn Du ein Kind misshandelst hat keiner was gesehen,Tritts Du zb einen Hund oder Katze in den Hintern haste 100 Anzeigen das ist unser Kinderfreundliches Deutschland.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gib deinem Sohn einen größeren Stock.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.