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Darf man als HarztIV Empfänger die Abwrackprämie nutzen?

Gibt es irwelche Einschränkungen?

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ...also, Hartz IV-Empfänger werden auch künftig keine staatliche Abwrackprämie in Anspruch nehmen können, ohne dass ihnen Leistungen gekürzt werden.

    Das Sozialministerium stellte am Montag in Berlin klar, dass nach geltender Rechtslage die Prämie als zusätzliches Einkommen zählt, das die Bedürftigkeit des Betroffenen mindert und deshalb auch auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen sei.

    Und hier noch der kleine Wahlhelfer:

    Die SPD wollte mit einer nachträglichen gesetzlichen Klarstellung erreichen, dass die 2500 Euro Umweltprämie nicht auf die Sozialleistung von Langzeitarbeitslosen angerechnet wird.

    Quelle: ddp

    Quelle(n): was heißt das Wort "irwelche"?
  • vor 1 Jahrzehnt

    Als Hartz IV Empfänger stellt sich wohl eher die Frage, ob man überhaupt einen Finanzierungsvertrag bekommt. Wohl eher nicht. Somit hat sich die Frage nach der Abwrackprämie wohl auch erledigt. Und wenn entsprechende Geldmittel vorhanden wären, die eine Barzahlung möglich machen, dann wurde dies ja beim Hartz IV Antrag verschwiegen und das wiederum ist eine Straftat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Zuge des Wahlkampfes steht auf dem Plan, die Prämie auch Hartzern zukommen zu lassen. Allerdings geben die Gesetze auch Grundlagen her, das wieder aufs ALG II anzurechnen. Noch steht das alles zur Debatte und ist noch nicht spruchreif.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die 2.500 EUR, die man für ein verschrottetes Auto bei gleichzeitigen Erwerbs eines Neuwagens erhält, werden den Empfängern von Hartz4 voll angerechnet.

    Laut der Beschlüsse der Bundesregierung zählt die Abwrackprämie als “Einnahme in Geldeswert” und wird deshalb mit dem Hartz4-Einkommen verrechnet. Das gelte auch dann, wenn die Abwrackprämie mit dem Preis für den Neuwagen verrechnet wird.

    Damit hat es die Merkel-Regierung mal wieder geschafft, Langzeitarbeitslose grundsätzlich auszuschließen, in diesem Fall vom Konjunkturpaket. Und das, obwohl gerade die Arbeitsagenturen verstärkt die Mobilität der Arbeitslosen verlangt.

    Für Hartz4-Empfänger ist laut Rechtssprechung nur ein Auto bis zu einem Wert von 7.500 EUR angemessen. Von einem Neuwagen sind sie aber auf jeden Fall fernzuhalten. Ein Schwachsinn: Gerade die, die am meisten von der Abwrackprämie profitieren würden, werden per Gesetz ausgeschlossen. Das ist die Merkelsche Klassengesellschaft.

    Aber das kann sich ja noch ändern!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    z.Z. noch nicht - Bericht v. 23.03.2009 >http://news.de.msn.com/politik/Article.aspx?cp-doc...

    ALG II Empfänger sind Arbeitslose die kein ALG I bekommen. Sie sind deswegen keine Schmarotzer oder Abschaum der Gesellschaft (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel). ALG II Empfänger dürfen tatsächlich einen PKW bis zu 7.500€ besitzen. Ein Mehrwert wird auf Vermögen angerechnet. Dieses Vermögen darf 150€ je vollendetem Lebensjahr betragen plus einem Betrag von 800€ für Anschaffungen und 250€ je vollendetem Lebensjahr an riestersicherem Altersvermögen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für mich ist es unverständlich, wie man sich als Hartz - IV- Bezieher ein neues Auto leisten kann. Es ist ja nicht nur die Anschaffung, sondern es gibt auch laufende Kosten. Wie mir bekannt ist, reicht das Geld so schon kaum zum leben.

  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    warum nicht für hartzVI empfänger, abwrackprämien zahlen.

    würde doch den staat entlasten, diese menschen haben doch keine lobby und sind überflüssig.

    SATIRE !!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie war das, welchen Marktwert darf das Auto von

    Hartz IV Empfänger haben?

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte es nicht glauben, aber es gibt tatsächlich aus arbeitende Menschen, die die Abwrackprämie nicht nutzen können, weil sie sich die Finanzierung eines neuen Autos aus ihrem Arbeitseinkommen nicht leisten können.

    Insofern frage ich mich auch, wie es möglich sein kann, dass ein Hartz IV Empfänger diese Kosten, sei es aus Erspartem oder in monatlichen Raten, aufbringen kann.

    Er darf zwar ein Auto bis zu einem Wert von 7.500,-- sein eigen nennen, das heisst aber lediglich, dass er ein einmal vorhandenes nicht zwecks Deckung laufender Kosten verkaufen muss. Es heisst nicht, dass er eine alte Schüssel verkaufen und für ein neues Auto einen Kredit aufnehmen darf, der dann aus Hartz IV Mitteln finanziert wird. Das dürfte wohl auch kaum möglich sein, wenn ausser HartzIV nicht noch anderes Einkommen oder Vermögen da ist, das der Arge verschwiegen wurde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Versuch ist es wert.

    Die 2,5 kannst Du ja dann mit Hartz4 abstottern.

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