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Mädchenname/Geburtsname für Kind und Mutter zurück?
Bin seit 3 Jahren geschieden und habe das alleinige Sorgerecht für meinen 3 jährigen Sohn.Hätte gern meinen Geburtsnamen zurück, da ich mit meinem Ex-Mann heftigen Streit habe und durch nichts mehr an ihn erinnert werden möchte. Kann mein Sohn dann auch meinen Geb.namen annehmen???????????
5 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Erklärung, den Mädchennamen nach der Scheidung wieder annehmen zu wollen, kann nur unmittelbar nach der Scheidung abgegeben werden. Für Kinder unter 5 ist es dann möglich, wenn sie bei der Mutter leben, deren Namen auch unkompliziert zu ändern. Später wird das nahezu unmöglich, außer evtl. bei einer neuen Eheschließung der Mutter, dann kann man die Kinder "einbenennen" lassen. Das geht u.U. sogar ohne die Zustimmung des leibl. Vaters. Nach 3 Jahren jedoch ist es fast unmöglich, den Namen zu ändern, es sei denn, man kann nachweisen, dass dieser Name "unzumutbar" ist (könnte klappen, wenn der Ex schrecklich geprügelt, vergewaltigt etc. hat, wirklich grausam war oder so), so dass man regelrecht krank wird durch den Namen. Hierzu gibt das Standesamt Auskunft - das ist allerdings schwierig, kompliziert, teuer und fast undurchsetzbar!! Viel Glück!!
Quelle(n): eigene Erfahrung, habe meine Kinder bei der neuen Eheschließung einbenennen lassen, sie waren damals 13, 14 und 15 J. alt - vor 1 Jahrzehnt
hallo,
habe ähnliches hinter mir;
Du kannst den Mädchennamen freilich wieder zurück haben - kein Problem, geht ganz einfach: nur Antrag, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Ausweis...
AAAABER: das Kind.....behält den Nachnamen, den es seit der Geburt hat. d.h. wenn Ihr alle, weil verheiratet und dann Kind bekommen, einen Namen und zwar den des Vaters angenommen hat...bleibt das so!! Und dies zu verändern ist in Deutschland sehr schwierig!!
Geht also entweder nur mit dem Einverständnis des Exmannes/Kindesvaters ODER bei Neuheirat nach Adoption...und da freilich auch nur mit Einverständnis des Exmannes...was freilich, wir wissen es ja, manchmal schwierig ist und wenn es um den NAMEN geht scheint es unmöglich.
So heissen also in Deutschland viele Kinder anders als ihre Mütter....wie bei uns....denn ich wollte seinen Namen nun nicht behalten. Meine Tochter sieht aus wie ich, steht in meinem Paà und leidet nicht übermäÃig unter dem Namensunterschied. es kommt immer auch ein wenig darauf an, von wo aus man guckt....sie ist auch immerhin seine Tochter....ich halte es aus - binm sehr froh MEINEN Namen wiederzuhaben und bei Elternabenden kann ich inzwischen selbstsicher grinsen - und das nach einem Umzug von Berlin-Kreuzberg ins spieÃige Weimar
so long ich hoffe Du kannst was mit meinem Kommentar anfangen
viel GruÃ
Du bist nicht alleine
Katharina - agnesadidas
Quelle(n): mein Leben - happydeluxeLv 4vor 1 Jahrzehnt
bei dir geht das ohne probleme,aber beim kind ist es schon schwieriger.
dein exmann müÃte zustimmen,was er aber mit gröÃter wahrscheinlichkeit nicht tun wird.oder du würdest wieder heiraten,dann wäre es auch kein problem.und letzte möglichkeit,aber auch langwirrig, es muà nachweisbar sein das dein kind einen psychischen schaden davon trägt,wenn es den namen des vaters behalten würde.mach dich mal beim jugendamt schlau.sag denen,das es für das kind ,was wohlgemerkt bei dir lebt,nicht zumutbar ist,unterschiedliche namen zu haben.dein kind müÃte sich ständig rechtfertigen müssen,weil es anders heiÃt als die mama.man muà sich immer irgendwo rechtfertigen,sei es bei ärzten,ämtern,behörden.am ende muà man noch beweisen das es das eigene kind ist.
ich hatte das gleiche problem,aber ich war nicht verheiratet.mein kind hatte nur den namen des vaters und ich hatte diese 3 möglichkeiten.mein ex hat allerdings zugestimmt,was ich nie gedacht hätte.das ganze hat mich dann 100€ gekostet.
ich wünsche dir viel glück bei deinen vorhaben und wer weiÃ, vielleicht
wird dein exmann ja auch zustimmen.
lg
Quelle(n): eigene erfahrung - PiratesLv 5vor 1 Jahrzehnt
da kannst Du glaub ich nichts machen.Für Dich ja aber nicht ohne adoption des neuen Partners oder Einverständnis des leiblichen Vaters.Das gehört nun mal zu seinem Recht das das Kind seinen Namen behält.Ausnahmen gibt es nur wenn der leibliche Vater ein bekannter Schwerverbrecher wäre oder das Kind sonst in irgendeiner Weise Schaden dadurch nehmen würde.Aber das kommt in den seltensten Fällen vor.Also mach Dir in diesem Punkt nicht all zu groÃe Hoffnungen.
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- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du deinen Mädchennamen wieder annimmst oder angenommen hast,kannst du auch für deinen Sohn einen Antrag auf Namensänderung stellen.
Mit der Begründung,er kann sich sonst nicht mit dir identifizieren.
Hat bei meinem Sohn gut geklappt.
Viel Erfolg und viel Glück!
Quelle(n): Eigene Erfahrung