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Darf der Vermieter das?

Hi,

darf ein Vermieter nach dem Auszug aus der Wohnung ohne Ankündigung Reperaturen vornehmen und mir in Rechnung stellen?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn du/ihr bei deinem Auszug kein Übergabeprotokoll angefertigt habt, von dir und dem Vermieter unterschrieben, dann könntest du ein Problem haben.

    Was ist denn mit der Kaution? Hast du die schon zurück bekommen?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich darf er das nicht im Nachhinein.

    Sobald die Schlüsselübergabe vollzogen ist, hast Du nichts mehr mit der Wohnung zu tun!

    Aber um sicher zu gehen, setz Dich besser mit dem Mieterschutzbund in Verbindung! Die haben da Rechtsanwälte , die Dir besser Auskunft geben können!

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn ihr ordungsgemäß eine übergabe gemacht habt und nichts bemängelt wurde,dann nein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Klar, wenn Du klammheimlich abgehauen bist.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ganz bestimmt nicht. Bei Auszug wird ja auch ein "Übergabeprotokoll" erstellt, das ist bei Unterschrift rechtskräftig. Alles danach kann dir nicht zur Last gelegt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein das darf er nicht. Ich hatte das auch und es ging bis vor das Gericht. Ziehst du aus und der Vermieter entdeckt Schäden oder ist mit der Renovierung nicht zufrieden muß er dir die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Du darfst die Nachbesserung aber nicht ablehnen oder etwaige Mängel ignorieren. Gehen die Meinung über "fachmännisch ausgeführt" auseinander muß man einen Gutachter zu Rate ziehen.

    Generell darf er auf keinen Fall sofort Handwerker bestellen und sie dir in Rechnung stellen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja

    Aber: wie ist denn die genaue Sitation:

    - hast Du die Wohnung mit einem Übernahmeprotokoll übernommen,

    - hast Du sie mit einem Abgabeprotokoll wieder abgegeben,

    - entstanden von Dir verursachte Schäden, wen ja was für welche (Schönheitsreparaturen?)

    - hast Du die Schlüssel schon abgegeben ... usw...

    Das alles muß man natürlich wissen.

  • gcp
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Wenn er bei der Schlüsselübergabe den Zustand der Wohnung akzeptiert hat, dann kann er nicht mehr im Nachhinein zu dir mit Forderungen von Reparaturkosten kommen. Und wenn er nötige Reparaturen bei der Übergabe übersehen hat, dann ist das sein Problem.

  • Bengel
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Er darf es, es ist ja nicht verboten, Dir eine Rechnung zu stellen. Eine andere Frage ist aber, ob er Anspruch auf Begleichung seiner Rechnung hat, und da ist dann mit NEIN zu antworten, wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, welches Mängelfreiheit bescheinigt bzw nur die nutzungsübliche Abnützung.

    Gibt es kein Protokoll, dann ist es eine Frage des besseren Anwaltes und des Richters......

    Denn es ist zu beweisen, daß die Mängel entweder bereits bei Deinem Einzug vorhanden bzw. bei Deinem Auszug noch nicht vorhanden waren

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