Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Mache ich mich strafbar, wenn ich den Freund meiner Tochter bei uns schlafen lasse?
Meine Tochter ist 15 ihr Freund auch, sie kennen sich grade mal 6 Wochen. Sie fragt ob er bei uns schlafen darf, im Wohnzimmer. Ich möchte es nicht. Wie sieht das rechtlich aus? Mache ich mich strafbar oder verletze ich irgendeinene Plicht, wenn ich es erlaube?
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Strafbar machst du dich definitiv nicht. Da sexuelle Kontakte von 15-Jährigen heutzutage normal sind, ist, selbst wenn du ihren Freund bei ihr im Zimmer übernachten lässt, keine "gröbliche" Verletzung deiner Erziehungspflicht i.S.d. § 189 Abs. 1 S. 2 StGB gegeben, sodass du dich nicht wegen der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger strafbar machen würdest. Insbesondere da beide 15 sind, ist davon auszugehen, dass es sich um ein einvernehmliches Verhältnis handelt.
Wenn er im Wohnzimmer und sie in ihrem Zimmer übernachtet, dann kommt der Straftatbestand überhaupt nicht in Betracht, da dann ja schon aus räumlichen Gründen sexuelle Kontakte nicht möglich sind.
Aber du hast selbstverständlich auch das Recht, es nicht zu erlauben. Zunächst mal bist du als Erziehungsberechtigte deiner Tochter gegenüber Weisungsbefugt, und als Inhaber/in des Hausrechts kannst du bestimmen, wer in eurem Wohnzimmer übernachtet und wer nicht.
Falls dich meine persönliche Meinung interessiert: Lass den jungen Leuten ihren Spaß. Wenn sie "es" nicht bei euch zuhause tun können, werden sie es woanders tun. Ein solches Verbot führt nur zu innerfamiliären Streitigkeiten, die vermeidbar sind, und ist ab einem gewissen Punkt nicht mehr durchsetzbar. Sobald sie 16 sind kannst du eh nichts mehr machen (außer von deinem Hausrecht gebrauch machen). Wenn sie vernünftigen Aufklärungsunterricht gehabt haben, brauchst du dir auch keine Sorgen um ungewollte Schwangerschaften zu machen.
Mein Vater hat immer die Devise verteten "Mit 14 ist die Erziehung vorbei" - aus heutiger Sicht (ich bin 21) meine ich, dass das ein sehr kluger Standpunkt ist.
Sicherheitshalber solltest du allerdings mit seinen Eltern abklären, ob sie auch damit einverstanden sind, wenn er bei euch übernachtet.
Quelle(n): Joecks, Wolfgang, Studienkommentar StGB, Verlag C.H. Beck, 7. Aufl., München 2007, § 180 - SwisstrotterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wie kommst du darauf, dass du dich deshalb strafbar machen solltest? Da würden ja gar keine Kinder mehr bei Freunden übernachten dürfen. Es ist wohl viel wichtiger, dass beide Elternparteien das Einverständnis geben. Und so lange der Gast auch im Gästebett schläft und du als Gastgebermutter die somit übernommene Aufsichtspflicht voll und ganz wahrnimmst, sollte das doch gehen.
Gib doch den Kindern die Chance dieses Erlebnisses und schreite konsequent ein, wenn etwas zu weit geht...
- vor 1 Jahrzehnt
Dazu sei Dir § 180 Abs.1 StGb - Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger - ans Herz gelegt, wo steht:
1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
@chrissyl...
Warum verwirren? Wer lesen kann.. ;-) Denn so steht das doch auch im Gesetzestext.. "ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt" und die Mutter ist doch wohl die Sorgeberechtigte. Somit ist das vollkommen Konform. Wollte halt nur zeigen, dass der Gestzgeber nichts dagegen hat, denn danach wurde ja auch gefragt. Können Deiner Meinung nach also normale Mütter keine normalen Gesetzestexte verstehen?
Quelle(n): Strafgesetzbuch: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR0012708... - Wolke7Lv 7vor 1 Jahrzehnt
>Das ist doch süss von deiner Tochter das sie dich fragt.. Und er schläft auch noch im Wohnzimmer. Warum denn nicht? Hast du denn gar kein Vertrauen zu deiner Tochter? Sie möchte damit doch auch ereichen das ihr als Eltern ihn mal kennenlernt. Was sagen denn seine Eltern? Darf er denn bei euch schlafen?
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Strafbar würdest du dich nicht machen!
Aber wenn du es nicht willst,dann ist es deine Entscheidung.
Wenn du es trotzdem erlaubst dann würde ich ab und zu
nach ihnnen schauen!
Und ich würde auch fragen was seine Mutter dazu sagt!!!!
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Früher konnte man wegen Kuppelei bestraft werden. Heute ist das etwas anderes, aber Du hast in dem Fall die Aufsichtspflicht und musst darauf schauen, dass die auch wirklich getrennt schlafen.
- chrissylady2000Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Warum solltest Du Dich strafbar machen? Es ist doch normal, dass die Jugend heut mal bei anderen schläft.
Hier handelt es sich um den Freund Deiner Tochter, wenn du daran tust, sie über nacht zu trennen, steht dem doch nix im Wege. Sei froh, dass sie dich fragt, und Dich nicht beschwindelt, sie schliefe angebl. bei einer Freundin.
Lern den Jungen kennen und mach beiden klar, dass sie sich mögen dürfen, für alles andere aber noch zu jung sind, und daher getrennte Schlafmöglichkeiten geboten werden!
Quelle(n): Meine Jungs sind 15 und 18, und sie hatten beide schon Damenbesuch über Nacht, letztendlich liegt es an mir, die Hand drüber zu halten, solange sie minderjährig sind, oder auch die Mädels. Mein Großer hatte ne Freundin, die ihre Eltern grundsätzlich belogen hat..Sie ging nachts auf Feten, in Discos, oder übernachtete bei uns im Gästezimmer und war damals erst 14. Ich muß gestehn, ich habs aufgeklärt, in dem ich das Gespräch mit ihren Eltern gesucht hatte! Sei echt froh, wenn sie mit Dir redet und dabei ehrlich ist! So hast Du auch die Möglichkeit, den Jungen kennenzulernen! @ moranenb... § 180 Abs.1 StGb tritt nur dann in Kraft, wenn die Mutter ohne Einverständins der anderen Eltern den minderjährigen Jungen bewirtet und diesen im Kinderzimmer des Mädchens unterbringt! Verwirr doch nicht mit Gesetzen, wenn eine normale Mutter nach einem normalen Rat unter normalen Bedingungen fragt! @Alex Bla Ich finde 15 Jahre und nach 6 Wochen kennen zu früh, weil ich ein Mädchen in der Bekanntschaft habe, die mit 14 schon Mutter war. Sie sind viell. körperlich schon recht weit entwickelt, mögen vielleicht auch Spaß haben, aber Verantwortung für das Geschehene können und wollen sie nicht tragen, dann müssen wieder die Eltern ran! Meine Freundin ist die Oma der Kleinen und muß sich nun um ihre Kinder und ums Enkelchen kümmern! Toll, gell? Findet ihr es denn in Ordnung, wie z.B in England das neue Elternpaar mit 10 und 13? Wenn Du als Mutter vorbeugen kannst und sie normal aufklärst und erziehst, kannst Du mehr erreichen, vorallem, dass die Jugend eben genau diese genießen kann! @ Zitat Löwenp: Mein Vater hat immer die Devise verteten "Mit 14 ist die Erziehung vorbei" - aus heutiger Sicht (ich bin 21) meine ich, dass das ein sehr kluger Standpunkt ist. Sorry, da bin ich anderer Meinung, da fängt sie erst richtig an, oder warum haben wir heute soviele Kriminelle, Null-Bock-Generation, Komasäufer, Drogenabhängige und Kinder, die Eltern sind? Ich finde, die Zeit hat sich geändert, und somit auch die Ansprüche! Aufklärungsunterricht? Die Lehrkräfte an den Schulen sind gänzlich überfordert, haben heute weder nen Einfluß auf die Schüler noch die Zeit dazu! Siehe Amokschüler!!!Es ist Sache des Elternhauses. - schihlLv 4vor 4 Jahren
Da hat sie - leider für dich - vollkommen recht.........und dein Freund macht sich auch strafbar. Warts ab, nur noch ne relativ kurze Zeitspanne und dann darfst und kannst und musst du dein eigenes Leben führen................mit allen Konsequenzen !!!!!!!!!!!!!!! Könnte dann ab und zu sein, dass du dir nochmal die " 14 " zurückwünschst !!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da Deine Tochter das 14. Lebensjahr überschritten hat , zum anderen seit 1969 der Kuppeleiparagraph ( SGB §175 ) in der BRD
abgeschafft wurde , gibt es gesetzlich keine Gründe die gegen
den Besuchsgast Deiner Tochter sprechen .
- vor 1 Jahrzehnt
Nö, Sex ist Leuten zwischen 14-17 erlaubt, nur Erwachsene dürfen nicht mit Minderjährigen schlafen.
@ chrissylady2000: warum sind 15 Jahre zu früh?