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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Verletzte ich meine Aufsichtspflicht, wenn ich meine 15 jährige Tochter 4 Tage alleine lasse?

Ich habe einen Freund, den möchte ich Ostern besuchen. Meine 15 jährige Tochter wäre dann 4 Tage alleine zu hause. Ihr Vater und 2 erwachsenen Schwestern wohnen in der Nachbarschaft und könnten nach ihr sehen.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich würde meine 15-jährige Tochter für die Zeit meiner Abwesenheit entweder zu einer der Schwestern oder zum Vater bringen! Für diese Zeit must du denen dann ja auch die Vollmachten geben, die sie für den Notfall(der hoffentlich nicht eintritt) brauchen.

    Wäre keiner der Erwachsenen dazu bereit: entweder kommt dein Freund zu dir oder ihr könnt euch nicht sehen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gegenfrage: warum nimmst du sie nich mit?! ich glaub meine Mutter wäre nie auf die Idee gekommen uns alleine zu hause zu lassen... auch als sie nach dem Tod meines Vaters einen neuen Freund hatte...

    kennen die beiden sich?! mögen sie sich nich?! irgendwie hört sich das komisch an... und warum kann sie nich gleich bei den Schwestern oder dem Vater übernachten?!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt auf den Entwicklungsstand deiner Tochter an. Wenn sie selbständig genug ist, 4 Tage allein zu bleiben, ohne dass es zu jugendgefährdenden Exzessen kommt (wie Parties mit Alkohol oder womöglich Drogen), und im Notfall der Vater und die zwei erwachsenen Schwestern in der Nähe sind und z.B. einmal am Tag vorbeischauen, dann kann von einer Aufsichtspflichtverletzung keine Rede sein.

    Inhalt der Aufsichtspflicht ist, das Kind im Rahmen des Alters und seiner Verständigkeit zu überwachen, zu belehren und zu kontrollieren. Gleichzeitig muss das Ziel berücksichtigt werden, zu selbständigem, verwantwortungsbewussten Handeln zu erziehen und in angemessenem Maße die Eroberung und das Entdecken von Neuland zu ermöglichen.

    Quelle(n): Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Verlag C.H. Beck, 67. Aufl, München 2008, § 832 Rn. 10, § 1631 Rn. 3
  • vor 1 Jahrzehnt

    Was sagt Deine Tochter dazu? Traut sie es sich zu, sich alleine bzw. mit Hilfe/unter Aufsicht des Vaters und der Schwestern zu versorgen? Falls ja, würde ich mir die vier Tage Urlaub gönnen und die Aufsichtspflicht dem Vater übergeben. Falls nicht, würde ich den Freund über Ostern einfach zu mir bitten.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es klar und eindeutig vereinbart wird, dass der Vater während deiner Abwesenheit die Aufsicht hat, so scheint mir das O.K. zu sein.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Klar und deutlich Ja, oder sie müsste solange du Ohne deine Tochter den Freund besuchst bei Ihrem Vater deponieren und sofern er kein Sorge-recht hat ihn dieses für die Zeit übertragen, sollte etwas in deiner Abwesenheit Passieren bist du auf jedenfall reif für den Kadi oder Jugendamt. und bei einem Schaden zahlt auch keine Versicherung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, denn erstens ist sie ja nicht alleine in dem Sinn und zweitens, ist sie so alt, dass sie auf sich selber auch mal aufpassen könnte.

    Auf jeden Fall muss Vertrauen da sein sonst klappt das nicht und sie muss sich an das halten, was Du ihr sagst oder aufträgst.

  • Lexi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit 15 war ich eine Woche alleine zu Hause weil meine Mutter im Urlaub war.Hat alles gut geklappt.

    Wenn du deiner Tochter vertrauen kannst und sie einigermaßen selbstständig ist,dann kannst du sie schon für 4 Tage alleine lassen.

    Und wenn dann noch der vater und 2 Schwestern in der Nähe wohnen,ist doch alles kein problem

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    eher nicht.

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