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Wohnrecht auf Lebzeit?

Wie ist das kann der Vermieter bei Wohnrecht auf Lebzeiten den Erben, nach ab leben des Mieters den zutritt der Wohnung sofort zu verweigern ohne den Erben die möglichkeit zu geben die Wohnung zu räumen (gestorben vor 3 Tagen ,gestern die Herausgabe der Schlüssel gefordert).(Erbe laut Testament die Freundin).

Update:

@ 1/i=-i Mit dem läst es sich ja nicht reden Mieter tot her mit der Wohnung ,und es handelt sich um sehr gute Möbel komplett erneuert in den letzten 3 Jahren manche haben einen hohen Wert .

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Wohnrecht ist nicht automatisch mit dem Ableben des Mieters beendet. Schon gar nicht ist diese Zwangsräumung rechtens. Das Mietrecht kann zwar lt. Vertrag sofort gekündigt werden, aber die Kündigungsfrist geht auf den festgelegten Erben über. das ist Gesetz !

    Die Freundin muß die Kündigung zwar akzeptieren, kann aber die Kündigungsfrist beanspruchen. Desweiteren gehören selbstverständlich alle Gegenstände, Möbel ect. dem Erben.

    Der Vermierter bekommt lediglich die "Mietsache", also die eigentliche (leere) Wohnung. Der Zutritt zur Wohnung darf dem Erben innerhalb der Kündigungsfrist weder erschwert noch verhindert werden.

    Ich glaube jeder Anwalt dieser Welt (mag er auch noch so schlecht sein) macht einen Luftsprung, bei dieser beschrieben Ausganglage.

    Machen Sie den Vermieter zunächst schriftlich auf diese Gesetzmäßigkeit aufmerksam und bestehen Sie auf berechtigte Forderungen.

    Sollte wider erwarten kein Einsehen erfolgen, hilft nur der Gang zum Anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie pietätslos ist das denn?

    Selbstverständlich muß man den Hinterbliebenen die Möglichkeit geben, die Dinge zu organisieren, Beerdigung inklusive. Nimm Dir anwaltlichen Beistand, denn so gehts ja wohl nicht!

    Zudem gibts bekanntlich eine Kündigungsfrist, die in diesem Fall der Erbe einzuhalten hat!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Mietvertrag gilt weiter. Es endet kein Mietvertrag mit dem Tode. Wenn im Grundbuch Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen ist, muss noch die Möglichkeit bestehen, die Möbel abzuhoen. Der Eigentümer kann sie nicht behalten, sie gehören dem Erben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Erbe darf die Wohnung räumen außer die Möbel gehören laut Testament einer anderen Person.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das geht auf keinen Fall, eine Möglichkeit zum Ausräumen der Wohnung von mindestens 1/4 Jahr muss gegeben sein.

    Wenn die Freundin die Erbin ist, dann muss die das machen, wenn sie das Erbe angenommen hat.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, Hat er nicht! Die Erbin tritt vorerst in das Mietverhältnis ein!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er darf zumindest nicht die Besitztümer behalten oder zerstören ... er muss sie daher aushändigen.

    Der eigentliche Mieter ist ja tot ... und der Vermieter hat somit das Recht auf seine Wohnung und dessen Wohnungsschlüssel. Wenn das Erbe unbeauftragt oder mutwillig die Wohnung betritt ist es ein Einbruch.

    Ich würd mit den Vermieter reden ... er wird froh sein wenn die Wphnung geräumt wird und er nicht auf - sorry für den ausdruck - Müll sitzen bleibt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    eigentlcih kann sie nicht alle hinausschmeißen da es ja auch unmenschlich ist,aber es ist gesetzlich so das sie jetzt das Recht dazu hat sie muss aber die Kündigungsfrist einhalten.

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