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Unterhaltspflicht bei Volljährigen?

Gibt es einen Mindestbetrag, der von Eltern an ein volljähriges Kind zu zahlen ist, wenn sich dieses noch in einer Ausbildung befindet, unter 25 Jahre alt ist und nicht mehr im Elternhaus wohnt?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Guten tag,

    also habe mich in letzter zeit auch viel mit Thema beschäftigt.

    Also du kannst wenn du schon eine eigene Wohnung hast und nicht bei deiner Familie oder bei einem Verwandten wohnst der dich mit Geld versorgt oder dich dort kostenlos wohnen lässt dein Kindergeld auf dein Konto überschreiben lassen. Dies gilt allerdings auch nur wenn du noch in der Schule oder in der Ausbildung bist. Zusätzlich zu dem Kindergeld kannst du dann auch noch Barfög beantragen. Wenn nötig ggf. einen Bildungscredit... den musst allerdings im Gegensatz zum Barfög und Kindergeld zurück zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Pedro P hat schon die Antwort gegeben. Die Düsseldorfer Tabelle liegt beim Amtsgericht aus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die düsseldorfer tabelle beinhaltet lediglich richtwerte,der tatsächliche unterhalt entspricht NICHT den angaben der düsseldorfer tabelle(leider wissen das nicht alle unterhaltszahlenden und tun dies obwohl sie es NICHT müssten)...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sind die Eltern geschieden oder leben sie getrennt?

    Wenn ja, dann hat der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält, eine Unterhaltspflicht. Da sich das Kind in einer Ausbildung befindet und somit offenbar schon selbst ein Einkommen hat, richtet sich der zu zahlende Unterhalt nach der Höhe des Einkommens des Kindes. Dies wird durch die Jugendämter berechnet. Ist zumindest sicherer, als Anwälte damit zu beauftragen.

    Bei Kinder von nicht getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ist das etwas anders. Hier besteht zwar auch eine gewisse Pflicht, dem Kind zu helfen, jedoch reicht es aus, dem Kind das Kindergeld auszuzahlen. Zumal es ja auch die Möglichkeit von Bafög und ähnlichem gibt. Die Höhe richtet sich da aber auch wieder nach dem Einkommen der Eltern.

    Mindestbeträge gibt es ab dem 18. Lebensjahr nicht mehr.

    Ist in der Düsseldorfer Tabelle auch nicht näher erläutert, da davon auszugehen ist, das Kinder ab Vollendung des 18. Lebensjahres eigene Einkünfte erzielen können. Und wenn es nur durch eine Tätigkeit auf Stunden-Basis ist. Denn Kinder sollten auch lernen, eigenverantwortlich zu arbeiten.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    du musst unter der düsseldorfertabelle nach schauen.da sind die beiträge aufgelistet.aus eigener erfahrung weis ich ,das man falls das kind studiert oder ähnliches bis zum 24 lebensjahr zahlen muss. oder sollte.

    gruss

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