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Staat beschwert sich über nichtzahlende Väter, aber pfänden tun sie trotzdem nicht ? Details?
Folgender Fall...
Vater von zwei Kindern zahlte ca. 7 Jahre keinen Kindesunterhalt. Dementsprechend wurde natürlich Unterhaltsvorschuss über mehrere Jahre gezahlt!
Nun arbeitet der Vater wieder - allerdings in der Schweiz - und die Mutter geht zum Jugendamt und erkundigt sich über eine Beistandschaft, damit eine Pfändung durchgeführt werden kann.
1. Bekam sie die Antwort, sie hätte die anfallenden Kosten von bis zu 500 oder 750 Euro selber zu tragen !!!
2. Scheinen sie selber KEIN Interesse zu haben, die Schulden einzutreiben.
Was ist bloß mit dem Staat los? Wollen sie ihr Geld nicht wiederhaben?
Und woher soll eine Mutter das Geld für die Pfändung aufbringen? Wenn sie es so üppig hätte, würde sie wohl nicht zwangsläuft um Beistandschaft bitten, damit endlich mal Unterhalt rüber kommt....!!
Ist der Staat dann nicht selber schuld, wenn die Väter nicht zahlen, weil sie wissen, sie kommen damit durch??
Eure Meinung dazu ??
Sorry.. natürlich gibt es auch Frauen, die nicht zahlen... aber in diesem Fall ist es nunmal ein VATER !
@ alizee
Das Jugendamt zahlt NICHT den vollen Unterhalt. Sie zahlen pro Kind etwa 122 Euro und den Rest hat dann auch der Vater zu zahlen! Außerdem zahlt das JA nicht ewig. Maximal 72 Monate oder bis zum 12 Lebensjahr!!
Also schuldet er der Mutter auf JEDEN FALL Geld !
Im übrigen, wie schon erwähnt, war sie auf dem JA und wollte eine Beistandschaft. Diese wird ihr aber NICHT kostenlos gestellt. Könnte damit zusammenhängen, dass die Pfändung im Ausland stattfinden müsste.
Und zu Thema Anwalt:
Klar wird der deutsche Anwalt bei geringem Einkommen vom Staat gestellt, aber eine Pfändung im Ausland muss auch über einen ausländischen Anwalt laufen... und wer zahlt den??
Die Mutter hat eine Strafanzeige gestellt und was ist dabei rausgekommen? Der Staatsanwalt sagt: Lieber Vater, zahlen sie bitte mind. 300 Euro über 1 Jahr, dann wird die Strafanzeige niedergelegt.
--- diese 300 decken nicht mal den Mindestunterhalt von zwei Kindern ab! Und was ist, wenn er nach einem Jahr die Zahlung wieder einstellt?? Wieder alles von Vorne!!
@ irishban
Die Mutter kümmert sich prima um die Kids. Sie zahlt sogar von dem Bisschen dem Kleinen den Nachhilfeunterricht von 180 Euro!
Der Große kann einem Hobby nachgehen, obwohl das finanziell kaum machbar ist.
Sie hilft den Beiden nachmittags bei den Hausaufgaben, wozu viele nicht unbedingt Lust haben!
Aber urteile DU ruhig über Mütter, die du gar nicht kennst
@ Trampelchen
Die Mutter WAR beim JA und wollte, dass die eine Pfändung durchführen, aber die Kosten sollte SIE tragen, wie schon oben beschrieben
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das Problem ist wirklich das der Vater in der Schweiz tätig ist. Dafür wird die Hilfe eines Institutes in Heidelberg in Anspruch genommen von der Beistandschaft und dieses Institut ist keine staatliche Einrichtung sondern privat. D.h. sie werden auch nur tätig, wenn sie für die Fälle auch bezahlt werden.
Da Du ja Unterhaltsvorschuss bekommen hast, wende Dich dort an Deine Sachbearbeiterin, ob die was machen können. Weil die im Endeffekt den UV den sie gezahlt haben, von dem Vater wieder haben wollen. Du hättest zumindest dann die Chance heraus zu bekommen, wo der Vater arbeitet und dann bräuchte die Beistandschaft nicht die Heidelberger um an Adresse und Arbeitgeberdaten ran zu kommen. Das sind nämlich die Hauptaufgaben von denen, und die lassen sie sich gut bezahlen!
- cent06333Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Komisch,immer die Väter.
Meine Ex hat nie bezahlt und hat deswegen auch keinen Ãrger bekommen,nur den Rat ,wenn es ihr finanziell besser geht doch auch mal an ihre Tochter zu denken.
Aber es ging ihr nicht besser(Hat 2 Pferde und nen dickes Auto)
Jungendamt sah sich auch nicht in die Pflicht genommen.
Aber immer die Väter.
- PiratesLv 5vor 1 Jahrzehnt
ich finde es widerwärtig wie alleinerziehenden Müttern es scheinbar wichtiger ist,das sie Unterhalt bekommen als das der Vater sich um das Kind kümmert bzw.ob der leibliche Vater überhaupt noch existieren kann.Hauptsache Frau bekommt das Geld.
- vor 1 Jahrzehnt
Wo ist denn die rechtliche Grundlage dafür, dass die Frau pfänden darf? Hierzu müÃte der Mann der Frau ja Geld schulden. Und das tut er nicht, denn das Jugendamt hat durch den Unterhaltsvorschuà die Ansprüche der Mutter gegenüber dem Vater übernommen. Einzig und allein schuldet der vater dem Jugendamt Geld und somit könnte das Jugendamt bei entsprechender rechtslage pfänden. Und ob die das tun wollen müssen die selber wissen. Die wissen vielleicht wie wenig der vater in der Schweiz verdient. Möglicherweise hat der Vater den OV geleistet oder zahlt bereits geringe Summe ans Jugendamt. Hierüber wird aber die Mutter nciht in Kenntnis gesetzt, weil sie kriegt ja den Vorschuà in voller Höhe weiterhin vom Jugendamt.
Also der Stat ist immer schneller im Geld reinholen wie dir wieder zurückzuzahlen. Das ist Fakt und gilt auch für solche wie von dir erwähten Fälle.
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- vor 1 Jahrzehnt
Meine EX schuldet mir noch tausende € Unterhalt für knapp 17 Jahre.
Jugendamt hat Pfändungen veranlasst ohne Kosten für mich ,leider immer Erfolglos.
Auch Frauen (Mütter ) zahlen nicht !!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Mitarbeiter der Wirtschaftsabteilung der Jugendämter scheinen einerseits generell mit Arbeit überlastet zu sein , und andererseits
mangelt es an Personal die geschildertenMiÃstände zu beheben .
Da der Unterhalt als Vorschuà gezahlt wird , haben die Väter
diese Zahlungen an "Vater Staat " zurückzuzahlen .
Notfalls bis zum Ende ihres Lebens , weil die Rückforderungen an geleistete Unterhaltszahlungen nicht verjähren .
Die Mutter kann nur noch den säumigen Vater wegen Verstoss gegen das Unterhaltsrecht strafrechtlich bei der Polizei zur Anzeige bringen .
Eine gründliche Beratung zum Thema Kindesunterhalt bei einem Fachanwalt für Familienrecht wäre meiner Meinung nach überfällig .
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du einen vollstreckbaren Titel hast, kannst Du pfänden. Wenn Du es nicht selbst kannst und einen Anwalt beauftragen willt, dann gibt es die Möglichkeit der stastlichen Beihilfe, de allerdings beim Amtsgericht zu beantragen ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ãberlege mal wir leben in einem Staat der Allein erziehenden den Unterhalt vorschieÃt.Dann noch Kindergeld u. was es da nicht noch alles gibt.
Ich habe auch das Problem aber bei mir ist der in der gleichen Stadt nur er meldet sich nirgends an.Das JA sagt auch da können wir nichts machen.
Wenn du um bedingt gegen den Vater deiner Kinder vorgehen willst dann geh zum Jugendamt hol dir einen Titel gegen ihn, ab zum Anwalt.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,ja Staat ist schuld.Die mutter soll zum rechtsanwalt gehe,wegen nicht zahlende Vater,wann die mutter nicht genug geld hat rechtsanwalt zu zahle,bekommt sie,bekommt rechts beihilfe.
Quelle(n): Selbts erfahrung mit freunde vom mir,die habe mir erzählt was die gemacht habe.