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muss ich miete nach-zahlen?
Im Dez letztes jahres haben wir die Miete aufgrund von Mängel(Feuchtigkeit,undichte Fenster usw) gekürzt seit März haben wir neue vermieter die jetzt wollen das wir die letzte miete nach-zahlen und im nächsten monat wieder die volle miete zahlen obwohl die schäden nicht behoben wurden.Die neuen mieter wissen welche schäden vorliegen haben aber nichts schriftlich in der Hand.Müssen wir zurückzahlen bzw volle miete zahlen? müssen wir ihnen noch ein Nachweis schicken über die schäden? haben wir eine chance wenn es vor gericht geht?
der vorhige vermieter wurde ebenso über die mängel informiert auch schriftlich wir haben ihn einen brief geschrieben nachdem wir aber keine antwort bekommen haben haben wir die miete gekürzt im dez. seit märz haben wir neue mieter die mietminderung haben wir einfach weiter laufen lassen
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Schriftlich angezeigte Mängel an der Mietsache berechtigen bei Nichtbehebung zu einer Mietminderung in Prozent. Dafür gibt es beim Mieterbund eine Tabelle.
Wenn die Mängel nicht behoben sind, ist auch der Minderungsgrund nicht entfallen. Damit besteht keine Verpflichtung, den vollen Mietpreis zu bezahlen. Der Mietvertrag behält trotz Vermieterwechsels seine Gültigkeit, außer, der neue Vermieter verlangt einen neuen Vertrag.
Die Minderung der Mietzahlung darf also erst aufgehoben werden, wenn der Mangel beseitigt ist.
Keine Angst, den geminderten Betrag musst Du nicht nachzahlen. Dafür hast Du ja auch keine Leistung bekommen, etwa die Mängelbeseitigung. Also bezahlst Du dafür auch nicht, nicht jetzt und nicht später.
Kleiner Tipp: Gibt es einen Nachweis oder Zeugen dafür, dass der Vermieter eine Mängelanzeige von Dir bekommen hat? Kopie der Anzeige wäre auch nicht schlecht. Der neue Vermieter wird sein Geld einklagen wollen, dann brauchst Du dieses Argument vor Gericht.
Aber warum hältst Du an einer feuchten Wohnung fest? Wusstest Du, dass Dauerfeuchtigkeit Schimmel zur Folge hat und dass Schimmel gesundheitsschädlich ist?! Ich würde mir ne neue Bleibe suchen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß André
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wer eine Immobilie kauft, kauft auch die Mietverträge und Schäden an der Mietsache mit.
Zur Vorsicht würde ich euch empfehlen, dem neuen Vermieter die selben Forderungen euer seits nochmal schriftlich mitzuteilen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hast du denn den alten Vermieter schriftlich UND nachweisbar mitgeteilt, dass Mängel vorliegen?
Falls ja, kann der neue Vermieter nicht die volle Miete verlangen
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hättest sofort dem neuen Vermieter die Mängelliste neu zuschicken müssen. Kannst Du noch tun mit einer Fristsetzung. Im Mietrecht muss alles schriftlich erfolgen. Deshalb ist die Miete laut Vertrag zu zahlen. Erst nach der Frist kannst Du wieder eine neue Mietminderung machen. Die Mietminderung ist dazu da den Vermieter zu bewegen etwas zu tun - keine Recht auf weniger Miete.