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Versicherungen übertragen Rabatt?
Also, ich habe gehört, das man Rabatte von z.B. Autoversicherung, auch, wenn jemand schon verstorben ist, als nächster Angehörige, übernehmen kann.
Entspricht das den Tatsachen?
Diese Frage interessiert meinen Sohn, der gern den Rabatt von meinem verstorbenen Vater übernehmen möchte.
Mein Vater hat bis zu seinem Tod seinen Wgen gefahren.
Warum verloren. Mein Sohn fährt schon sehr lange Auto. Mindestens 10 Jahre.
Danke für Eure Antworten!
Danke, funship!
Ich werdes es Sohnemann ausrichten.
Mein Sohn hat den Wagen meines Vaters des öfteren gefahren, wenn er zu Hause war.
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Streng genommen geht das nur, wenn dein Sohn das Fahrzeug, das auf deinen Vater zugelassen war, regelmäßig gefahren hat. Man sollte es zumindest glaubwürdig machen können - schwierig, wenn der Vater in Hamburg gewohnt hat und der Sohn in München. Wobei die Versicherungen in der Vergangenheit über solche Kleinigkeiten auch gerne mal hinweggesehen haben, wenn sie einen Kunden behalten bzw. neu gewinnen wollten.
Auf jeden Fall kann man nur soviele Prozente übernehmen, wie man selbst hätte "erfahren" können. SF 15 ist also nicht drin, wenn man erst 10 Jahre den Führerschein hat.
- Maya ♥Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Es ist richtig, dass man Rabatte unter bestimmten Umständen übertragen kann.
Allerdings geht das nur bei Verwandschaft ersten Grades (also nicht Opa und Enkel).
Des Weiteren ist es nur 6 Monate nach Versterben des ursprünglichen Rabattinhabers möglich. Dein Sohn müsste das Fahrzeug deines Vaters auÃerdem regelmäÃig gefahren haben.
Frag einfach mal bei der Versicherung deines Vaters nach, da sich die Bedingungen von Versicherung zu Versicherung stark unterscheiden können.
LG
Quelle(n): Versicherungskauffrau - vor 1 Jahrzehnt
wenn der sohn den rabatt vom grossvater übernimmt, geht sehr viel vom rabatt verloren, weil er noch nicht lage fährt
- ErnstLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nach meiner Meinung nur, wenn er auch das Auto (zeitweise) gefahren hat und dann auch nur für die Jahre, die er einen Führerschein hat.
Falsche Angaben bei Vertragsabschluss könnten im Schadensfall zu Ersatzforderungen der Versicherung führen.