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artikel leicht falsch beschrieben muss ich ebay artikel zurückgeben?
also:
ich hab meinen laptop auf ebay verkauft. und habe ihn leicht falsch beschrieben statt 15,4 zoll wie ich angegeben habe hat er 15 zoll
und da ich ihn recoveryed hatte funktioniert das wlan anscheint nicht mehr?
auf jeden fall will der käufer den artikel jetzt zurückgeben
muss ich einwilligen?
auserdem hatte ich untendrunter geschrieben kein rückgaberecht
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn der Laptop nicht dem entspricht, wie du ihn beschrieben hast - und hier sehe ich weniger das Problem in den 0,4 Zoll - sondern vorallem natürlich in dem fehlenden wlan - solltest du ihn anstandslos zurücknehmen - denn natürlich bist du verpflichtet korrekte Angaben zu machen!
Im schlimmsten Fall könnte dir sonst auch eine Betrugsanzeige ins Haus stehen, aber zumindest eine negative Bewertung ist dir sicher.
Da nützt dir dein "Kein Rückgaberecht" überhaupt nichts.
- vor 1 Jahrzehnt
Mit dem "Kleingedruckten" unter der Auktion ("Kein Umtausch, keine Garantie") schließt du das in der EU geltende gesetzliche Umtauschrecht (innerhalb 14 Tagen) aus (welches von Händlern aber nicht ausgeschlossen werden darf!). Das bedeutet aber nicht, dass der Artikel nicht der Beschreibung entsprechen muss. Ihr habt mit dem Ablauf der Aktion einen Kaufvertrag geschlossen und du bist ihm gegenüber verpflichtet, ihm den Artikel wie beschrieben zu liefern. Bzgl des defekten W-lans könnte der Verkäufer sich auf § 434 BGB berufen (Mängelfreiheit) und sagen, man hätte, da nicht anders in der Auktion angegeben, durchaus von einem funktionierenden W-lan ausgehen können. Wenn du in der Auktion sogar noch "w-lan fähig" geschrieben hast, ist der Fall sowieso klar. Er kann vom Kaufvertrag gem. §§ 437 Nr. 2, 434, 433, 326 V BGB zurücktreten, muss dir aber den Laptop dafür auch zurückschicken.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn ich bei ebay auf etwas biete und dann den Zuschlag erhalte ärgere ich mich wenn was Anderes kommt. Zum Glück können die Käufer negativ bewerten. Vielleicht kannst Du Dich mit dem Käufer einigen und ihm einen Nachlaß anbieten damit er auf seine Rechte verzichtet ?
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- vor 4 Jahren
Bei einem kommerziellen Verkaeufer hast Du Rueckgaberecht. Auch ein Privatverkaeufer muss Sachen zuruecknehmen, wenn sie nicht wie beschrieben oder defekt sind und guy darauf nicht aufmerksam genmacht wurde. Dieses "laut ecu-Recht keine Garantie und Umtausch bei Privat" ist voelliger Bloedsinn. Auch den Versand muss der Verkaeufer tragen wenn Du die Sachen zurueck schickst. Wuensche Dir viel Glueck!
- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, Du mußt ihn zurücknehmen, falsche Produktbeschreibung ist ein erheblicher Mangel, insbesondere, wenn angegebene Funktionen nicht funktionieren!
Du hast Schrott verkauft und falsche Angaben gemacht, da lacht sich der Richter beim Amtsgericht tot: Kein Rückgaberecht? Da lacht der gesetzgeber: 14 Tage sind gesetzlich als Vertragswiderufsrecht Gesetz!
Um es für Dich billig zu gestalten: Nimm das Teil zurück! Freiwillig, sonst... Es könnte eine strafrechtliche Komponente hinzukommen, bei falscher Produktangabe!!! Betrugsvorwurf! Ich würde Klagen, wenn ich der Käufer wäre!
- XrealphaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hallo. Ich schließe mich den meisten Vorrednern mal an, wegen Rückgabe wegen Fehler und so. Und, dir und allen anderen mal ein Zitat aus einerPC - Zeitschrift; Der Hinweis "Privat, ohne Garantie" oder gar "ohne jegliche Gewährleistung", nützt eigentlich sehr wenig denn, als Verkäufer muss man ein Jahr Gewährleistung geben.... Soll heißen, ein Käufer kann sogar innerhalb eines Jahres noch an den Verkäufer herantreten, wenn die Ware innerhalb eines Jahres den Geist aufgibt... Sorry aber, der Artikel stand irgendwann in der CHIP, vielleicht sogar schon 2007also, fragt mich bitte nicht. Ansonsten einfach mal googeln....
Ich kann auch da nur zustimmen.einige dich gütlich mit dem Käufer. Etwa Preisnachlass oder sogar Rückname wären gut. Und beim nächsten mal, einfach besser aufpassen denn, eine negative Bewertung kann man schon mal verschmerzen, eine Anzeige aber, kann teuer werden.
- vor 1 Jahrzehnt
Also ich denke du hast bestimmt den Gerätetyp angegeben.
Der Käufer hätte ja mal im Netz nach dem Gerät schauen können.
Das Problemchen mit dem W-lan lässt sich für ihn doch bestimmt beheben, kann ja nur an der Software liegen.
Im übrigen würde ich meinen, dass ein 15,4 Zoll umgangssprachlich als 15 Zoller bezeichnet wird.
Ich denke der Käufer hätte bei dir Rücksprache halten können und bei einer Auktion gibt es niemals eine Garantie oder sowas.
Ich würde denken der Kaufvertrag ist hiermit abgeschlossen und somit so hart wie es klingt, leider Pech für den Käufer.