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Mieter hat gekündigt und ist vor Übernahme verschwunden.Was nun?

Mein Mieter hat im Januar fristgerecht für den 1.4. gekündigt und im Kündigungsschreiben seine Bankdaten für die Kaution hinterlassen.Nun versuche ich ihn seit geraumer Zeit zu erreichen für einen Termin für die Wohnungsübergabe aber er ist wie vom Erdboden verschluckt,meine Briefe kommen zurück.Ich gehe davon aus,das er sich auch nach dem 1.4. nicht von selber meldet,was kann ich tun um an meine Wohnung zu kommen?Zwar habe ich noch Schlüssel von Wohnung,Haus+Keller einbehalten und hoffe auch das der Miete nichts ausgetauscht hat aber wie sieht es mit der Kaution rechtlich aus?Kann ich wenn sich der Mieter auch weiterhin nicht meldet die Kaution einbehalten(900Euro)und davon die Schlösser austauschen lassen?Ich möchte die Wohnung verkaufen,dafür muss das aber vorher geregelt sein.Leider wohne ich weit weg von der Wohnung,so das ich nichtmal einfach so nachsehen kann ob da alles in Ordnung mit ist.Wie sind da meine Rechte als Eigentümer?Wisst Ihr das?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hi,

    "meine Briefe kommen zurück" -> mit dem Vermerkt nicht zustellbar ?? d.h. er hat keinen Nachsendeauftrag gestellt und dir seine neue Adresse nicht mitgeteilt ?

    ALSO,

    da er selbst gekündigt hat, darfst du die Wohung mit dem Schlüssel den du hast erst ab 01.04. betreten. Fall kein Kontakt mit ihm möglich ist dann kannst du auch am 01.04. bei Bedarf den Schlüsseldienst anrücken lassen und das Schloss auf seine Kosten (Kaution) austauschen.

    Auf jeden Fall am 01.04. falls der Mieter sich nicht meldet nen nichtverwandten Zeugen mit dabei haben und ne Digitalkamera um eventuelle Schäden zu fotografieren.

    Der Mieter ist auch jetzt schon verpflichtet dir Möglichkeiten zur Besichtigung mit neuen Mietinteressenten zu geben. Also d.h. wenn eine Neuvermietung zum 01.04. aufgrund der Nicht erreichbarkeit des Mieters nicht möglich war, dann muß er z.b. auch noch für den Monat 05 usw. max. 3 Monate Miete zahlen (Achtung wenn vor Gericht geht dann mußt du nen Nachweis haben das du dich um die Vermietung gekümmert hast, also Anzeigen Rechungen etc., Nachweis das Post an den Mieter als nicht zustellbar zurück kam).

    Wenn der Mieter nicht greifbar ist, dann musst du sogar die Schlösser austauschen bevor du neu vermietest. Wenn es eine Hausschließanlage gibt, dann sind die Kosten recht hoch ... Kosten muß aber dann der Mieter tragen (wende dich bei Bedarf an den Verwalter).

    Das du die Wohnung jetzt aber eigentlich nicht neu vermieten willst, sondern verkaufen willst, ist davon unabhängig, weil durch das Nichterreichen des Mieters hattest du ja jetzt auch keine Möglichkeit vor dem 01.04. Besichtigungstermine mit Käufern zu machen, die dann evtl. die Wohnung ja schon vor dem 01.04. gekauft hätten.

    Wie auch immer das ganze jetzt abläuft hast du 6 Monate Zeit die Abrechnung des Kautionskontos vorzunehmen, und du kannst auch auf jeden Fall einen Teil der Kaution für eine eventuell zu erwartende Nachzahlung der Nebenkosten einbehalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn er zum 1. 4. gekündigt hat dann mußt du schon warten bis es soweit ist. Noch haben wir März.

  • vor 1 Jahrzehnt

    zuerst musst du tatsächlich den 1.4. abwarten. vorher kannst du gar nichts unternehmen. schließlich hat er ja noch für märz die miete gezahlt.

    du kannst versuchen, ihn über das einwohnermeldeamt ausfindig zu machen. eine auskunft kostet entweder 7 oder 13 euro, da bin ich mir nicht sicher. wenn du eine adresse hast, schreibst du ihn an mit einem terminvorschlag für die wohnungsübergabe (besser wären 3 termine). alles mit kopie für dich und per einschreiben, damit du einen nachweis darüber hast. lass dir beim einwohnermeldeamt übrigens auch das auskunftsersuchen bescheinigen, damit du, wenn es hart auf hart kommen sollte, beweisen kannst, dass du dein möglichstes versucht hast. ist er nicht ausfindig zu machen und der 1.4. verstreicht, so ist damit das mietverhältnis NICHT beendet! du hast absolut kein recht, die wohnung dann zu betreten und ich würde dir auch dringend davon abraten. dir könnte sonstwas unterstellt werden. übrigens solltest du auch keinen wissen lassen, dass du noch schlüssel zu dieser wohnung etc. besitzt. das ist dir als vermieter nämlich nicht erlaubt.

    mein rat: geh zum gericht und hole dir dort eine rechtsauskunft ein. wenn dein mieter sich nicht meldet, bleibt dir nur die räumungsklage (die kosten dafür trägst aber erst mal du.). nimm dir auch für alles einen zeugen mit, mache fotos oder videos, denn du bist später in der beweispflicht.

    ich wünsche dir viel erfolg...

    Nachtrag: die kaution darfst du erst mal einbehalten, bis dir der zustand der wohnung bekannt ist, denn sollten reparaturen nötig sein, kannst du diese davon bestreiten.

    Quelle(n): ich bin selbst vermieterin
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    vielleicht ist der Mieter in Urlaub?!

    Vor dem 01.04.09 kannst du erst einmal gar nichts machen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast du denn die Wohnung nach auszug des Mieters schon gesehen..in welchem Zustand ist sie ?? die Kaution darfst du einbehalten..Zwecks Nebenkostenabrechnung..hast du niemand da in der nähe deiner mietwohnung,oder ein Nachtbar den du anrufen kannst..

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sich der Mieter nicht meldet, hast Du Anspruch auf die Kaution. Aber Du darfst die Wohnung nicht betreten, wenn der Mieter Dir dies nicht erlaubt.Notfalls musst Du auf Räumung klagen, aber das geht nur wenn Du eine ladungsfähige Adresse hast. Erkundige Dich, manchmal hinterlegen die Mieter den Schlüssel einfach beim Hausmeister, oder die Wohnung steht schon offen.

    Viel später kannst Du unter Rücksprache mit einem Anwalt in die Wohnung einbrechen. Das ist nicht gesetzlich, aber ein Ausweg.

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