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J&K fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Katzenhaltung in der Wohnung?

Hallo!

Es ist folgendes: Meine Mutter besitzt drei Katzen: Eine kastrierte Katze und zwei kastrierte Kater. Alle drei halten sich AUSSCHLIEßLICH in der Wohnung auf, sind Stubenrein und sehr lieb!

Nun haben sich aber die Mieter bei ihrer Vermietung beschwert, ihre Katzen würden 'das Treppenhaus verschmutzen' und 'eine Geruchsbelästigung darstellen'.

Nun haben die restlichen Vermieter des Wohnhauses meine Mutter aber schon länger auf dem Kieker, weil sie keine perfekte Hausfrau ist, wegen ihrer Hautkrankheit keine Arbeit findet und so HartzIV-Empfängerin wurde und (mit mir eingeschlossen- bin inzwischen längst ausgezogen) 5 Kinder hat-> soetwas ist ja assozial.

Sie haben sie schon öfter angesprochen- nein Stopp! Diese Feiglinge haben ja nichtmal sie angesprochen sondern meine Frau und mich und die kleinen Kinder von meiner Mutter- wegen angeblicher Geruchsbelästigung. Wir aber rochen im Haushflur nur die Farbe von den frisch gestrichenen Wänden. Der Nachbar von ihr macht die Hausordnung nie (der 40-jährige, 'rückenkranke' Alkoholiker lässt sie sich von seiner Mutter machen), treibt sie aber- auch wieder nicht direkt sie, sondern ihre kleinen Kinder, an die wird sich rangetraut- dazu an, die Hausordnung zu machen. Soviel zum Nachbarschaftlichen Verhältnis dort.

Nun hat ihre Vermietung ihr einen Brief geschrieben, dass sie bis zum 31.März den Geruch und den Dreck beseitigen muss und die Katzen beim Vermieter anmelden soll.

Mag sein, dass es zulässig ist, dass der Vermieter verlangt, dass sie die Katzen anmeldet (hab mich mal im Net informiert und nichts spezielles gefunden)- nun ist es aber so, dass der Vermieter vor einiger Zeit gewechselt hat. Der letzte Vermieter verlangte KEINE Anmeldung von Katzen und da hatte sie alle drei schon!

Was ist jetzt zulässig? Muss sie die Katzen im Nachhinein anmelden?

Können sie sie zur Rechenschaft dafür ziehen, dass sie die Katzen nicht angemeldet hat? Sie bekam den neuen Mietvertrag NIEMALS in die Hände! So kann sie das nicht gewusst haben. Wir gehen also davon aus, dass der alte Mietvertrag übernommen wurde und dort war die Tierhaltung nicht anmeldepflichtig.

Hat sie eine Pflicht sich zu erkundigen, wenn der Vermieter wechselt, oder ist hier der Vermieter in der Informationspflicht?

Der alte Mietvertrag ist beim Sanieren der Wohnung leider verloren gegangen.

Weiter im Text:

Die Verschmutzung im Hausflur kann unmöglich von ihren Katzen kommen- diese gehen niemals vor die Tür. Die Verschmutzung kommt höchstwahrscheinlich von den im Haus lebenden Kindern, Katzen und Hunden- es leben mehrere davon im Haus. Meine Mutter hat auch noch einen Hund, der aber sehr klein und lieb ist. Die anderen Tiere im Haus sind so eine Sache...

Meine Mutter klagt selber darüber, dass eine fremde Katze ständig ihren Balkon verschmutzt, deswegen beantragt sie die Erlaubnis eines Katzennetzes. Die anderen Mieter lassen ständig die Haustür offen, so dass diese Katze, die auch den Balkon meiner Mutter verschmutzt ständig in den Hausflur kommt.

Zur Geruchsbelästigung: Die Katzen meiner Mutter sind stubenrein- möglich, dass ihre Wohnugn nunmal nach Tier riecht, das ist normal, aber alle Tiere sind kastriert (außer dem Hund, der ist aber auch stubenrein) und machen nicht in die Wohnung, die Katzenklos werden jeden Abend gereinigt und sind auch Wohnungsfern aufgestellt (eines im Bad, eines ganz hinten im Flur am Wohnungsende). Meine Mutter vermutet, dass die fremde Katze in den Keller macht. Der 'Geruch' aus ihrer Wohnugn kann sich unmöglich im ganzen Hausflur verteilen und in andere Wohnungen ziehen! Die Katzen ihrer Nachbarin, die über ihr wohnt, gehen regelmäßig im Hausflur spatzieren, weil sie die Wohnungstür öffnen können. Ich finde das eine Unverschähmtheit!

Zum Geruch sei noch gesagt, dass eben jene, über meiner Mutter wohnende Nachbarin, letztens an ihrer Tür sagte, sie müsse mal wieder die Käfige säubern. Meine Mutter hat jedoch schon seit über einem Jahr KEIN Käfigtier mehr in ihrer Wohnung! Ich frage mich echt, was diese Leute für Nasen haben, riechen sie Gespenster? Wollen sie meine Mutter loswerden?

Was darf der Vermieter jetzt verlangen, und was nicht? Würde es reichen, dem Vermieter in etwa diesen Text auch per Post zuzuschicken? Geht der so? Kann ich schreiben, dass das eine Schikane anderer Nachbarn ist und weder Geruchsbelästigung noch Dreck von ihren Katzen kommen kann?

Wir beurteilen diese ganze Sache sehr objektiv- wir sind da selber sehr penibel- und es riecht WIRKLICH nicht im Hausflur!

Ich hoffe auf die Beantwortung meiner Fragen!

MfG,

J+K

PS: Ich tue es jetzt in Recht&Ethik- gehört das eher zu Tieren, oder bin ich richtig?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1. Der Vermieter ist an den Vertrag gebunden, den Deine Mutter mit dem Vorvermieter abgeschlossen hat. Es ist als maßgeblich, was in diesem Vertrag über Haustierhaltung steht.

    2. Der Vermieter sollte über diese Kellerkatzen informiert werden.

    3. Im Zweifelsfall ladet den Vermieter zu Euch ein, damit er sich selbst vergewissern kann, dass bei Euch alles sauber ist und nix müffelt.

    4. Fragt ihn, wer Euch konkret bei ihm als Verursacher gemeldet hat.

    5. Darf der Vermieter grundsätzlich verlangen, dass größere oder gefährliche Haustiere gemeldet werden. Kleintiere (Hamster etc.)müssen nicht gemeldet werden. Grundsätzlich muss gleiches Recht für alle Mieter gelten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn anderen Mietern des Hauses die Haltung von Katzen erlaubt ist und im alten Mietvertrag auch kein Haltungsverbot steht,dann darf der Vermieter es deiner Mutter auf keinen Fall verbieten.Lasst euch nicht schikanieren von idiotischen Nachbarn,einfach ignorieren ist wohl das beste.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In älteren Mietverträgen steht, dass Hunde Katzen etc nur mit schriftlicher Genehmigung gehalten werden dürfen. Lasst Euch eine Kopie des gültigen Mietvertrages senden. Hier muss ja die Unterschrift Deiner Mutter drauf sein. Ob der alte Vermieter nichts verlangt hat zählt nicht, da der Vertrag weiter seine Gültigkeit hat. Die Rechtsprechung geht bei Katzen von unterschiedlichen Urteilen aus, aber 3 Katzen könnten zu viel sein.

    Haustiere riechen nun mal, ob es so schlimm ist kann nur ein Außenstehender sagen, da Ihr Euch an den Geruch gewöhnt habt. Lasst den vermieter entscheiden, ob wirklich eine Geruchsbelästigung vorliegt, oder die Nachbarn zu empfindlich sind.. Seit froh, dass die NAchbarin nicht eine Katzenhaarallergie hat, denn dann müsstet Ihr sicher die Katzen abschaffen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    in Mietvertrag wird grundsätzlich Kleintiere erlaubt nur Hunde bilden eine Ausnahme sie m��ssen angemeldet werden . Ich habe auch eine katze und wohne in ein Miethaus wenn in Haus schon Haustiere sind darf der Vermieter ihnen nicht ein Haustier verwähren wenn deine Mutter die katzen schon länger in Haushalt hat und der Vermieter hat es stillschweigend hingenommen so gilt das als Zugeständnis und kann nicht mehr zurück genommen werden. Da wie du geschrieben hast, Katzen in alten Vertrag erlaubt wurden und es kein neue Mietvertrag gibt gilt der alte Vertrag solange bis der neue Vermieter der Wohnung neue Mietregel vorgibt . ihr müsst die katzen anmelden (mietverein) sagt das in diesen haus mehre Bewohner Katzen besitzen und wenn er was gegen katzen hätte alle anschreiben soll

    Was die Nachbarn machen ist Schikane deine Mutter muss sich dagegen wehren ich habe selber in solch ein so ehrenwertes Haus gewohnt sie haben mir auch viele Sachen angedichtet was aus der Luft gegriffen war Sie können deine Mutter nicht leiden und zetteln eine Intrige gegen deine Mutter an . Ich würde deine mutter raten in ein Mietverein zu gehen Hatz 4 empfänger bekommen ein Gutschein von Sozialamt für ein Besuch des Mietverein ich weiß es da ich es angeboten bekommen habe ( kacheln im bad Ärger)

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  • Jona
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Leute unter mir hatten mal eine Katze und die hatten die Katzentoilette auf dem Balkon - ich hätte im Sommer kotzen können als ich auf dem Balkon saß. Gott sei dank sind die nach kürzester Zeit wieder ausgezogen.

    Ansonsten hatte bei uns im Block fast jeder einen Hund und ja, auch das hat man gerochen. (Abgesehen davon - selbst Meerschweinchen-Urin riecht sehr stark.)

    Aber das ist noch lange kein Grund jemanden zu verurteilen oder zu beschuldigen wenn diese Leute selber Katzen haben.

    Das man das riecht kann ich also schon nachvollziehen, aber wie heißt es so schön - man soll sich zunächst an die eigene Nase fassen.

    Wenn tatsächlich mehrere Leute in diesem Wohnblock Katzen haben warum sollten dann nur bestimmte Katzen "müffeln".

    Und wenn die anderen Bewohner auch Katzen haben, solltet auch ihr die Genehmigung erhalten Katzen zu halten, denn alles weitere wäre ja unterschiedliche Behandlung von Mietern, die die gleiche Miete zahlen.

    MfG

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich will Euch nicht zu nahe treten, aber: 4 Kinder, 3 Katzen und ein Hund in einer Wohnung? Dazu eine Wohnungsinhaberin, die Du selber als `nicht perfekte Hausfrau´ bezeichnest? Hmm...

    Ich habe selber über viele Jahre einen Hund und 3 Kaninchen gehabt, kenne auch viele Tierbesitzer, deshalb kann ich aus Erfahrung sagen: ein Haushalt, in dem Haustiere leben, riecht immer anders als ein tierloser Haushalt, selbst wenn er pikobello gepflegt ist und Tiere, Käfige, Klos und Wohnung überdurchschnittlich oft gereinigt und gelüftet werden.

    Sowohl Deine Mutter als auch der Vermieter sind an den alten Mietvertrag gebunden, falls bei Eigentumsübergang kein neuer geschlossen wurde.

    Leider kannst Du ja nicht nachsehen, was da zur Tierhaltung geregelt war, weil der Vertrag verloren ging, üblicherweise wird in den ganz normalen Mietverträgen die Tierhaltung aber immer wenigstens von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht.

    Eine Katzenhaltung ohne `Anmeldung´ beim Vermieter halte ich deshalb für unwahrscheinlich, und falls der alte Vermieter eine Genehmigung ausgesprochen hätte, müsste Deine Mutter das schon nachweisen können. Selbst dann kann die Zustimmung widerrufen werden, wenn von den Tieren eine Belästigung ausgeht.

    Wie es aussieht, ist Deine Mutter im Moment auf das Wohlwollen des Vermieters angewiesen, dementsprechend vorsichtig solltet Ihr vielleicht agieren. Zunächst würde ich ihn um Übersendung einer Kopie des Mietvertrages bitten, damit Ihr überhaupt was in der Hand habt. Alles weitere würde ich bei einem -freundlichen- persönlichen Gespräch klären. Wenn die Beschuldigungen haltlos sind, kann sich der Vermieter ja bei einem Besuch in der Wohnung selber davon überzeugen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich nehme an, die Nachbarn wollen Ihre Mutter aus der Wohnung raus haben. Am besten sich mit dem Vermieter einigen.

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