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Ist der Kündigungsschutz in Deutschland tot ?
Nach dem 1,30 € - Urteil und mit Sicht auf die Klage der 2 Bäcker sollte es ein leichtes für Arbeitgeber und Neider sein,unliebsame ,ältere und sonstwie lästige Arbeitnehmer loszuwerden.
6 Antworten
- grafciceroLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenns denn so wäre, LittleN24, wenns denn so wäre. Aber im 1,30 Euro-Fall gibt es nur einen "hinreichenden Verdacht", keine Beweise für die Unterschlagung durch Pfand-Bons. Im Arbeitsrecht gilt die Unschuldsvermutung, wie es im Strafrecht der Fall ist, nämlich nicht. Für eine wirksame Kündigung reicht also aus, wenn der Arbeitgeber seinen Verdacht überzeugend darlegt.
Und daraus folgt tatsächlich, was oso59 vermutet: Dass es ein Leichtes ist, unliebsame Mitarbeiter zu entsorgen. Irgendwie lässt sich nämlich immer etwas Negatives vermuten. Und wenn dann die ganze Truppe der Entscheidungsträger in der Firma zusammenhält, hat der Angestellte kaum eine Chance. Denn wie gesagt: Beweise müssen sie nicht vorlegen.
Offizielle Begründung dieser skandalösen Regelung ist die Einschätzung, dass das Arbeitsverhältnis ja auch bereits durch einen hinreichenden Verdacht zerrüttet sei (und damit eine Weiterbeschäftigung unzumutbar). Und genau dadurch wird dem Missbrauch von Seiten der Arbeitgeber Tür und Tor geöffnet. Ein unzumutbarer Zustand.
Nachtrag: Die Kündigung der beiden Bäcker wurde aufgrund von Formalfehlern zurückgenommen (bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds hätte der Betriebsrat gehört werden und zustimmen müssen). Grundsätzlich nämlich wäre die Entlassung auch aufgrund der Centbeträge für Brotaufstrich möglich, darauf hat das Gericht explizit hingewiesen. Es geht in meiner Argumentation auch nicht um die Höhe einer Verfehlung (wo sollte man da die Grenze ziehen) - sondern um die Tatsache, dass diese nicht endgültig bewiesen werden muss, um eine Entlassung zu rechtfertigen. Und das ist der eigentliche Skandal.
- menschlichLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wir hatten schon befürchtet, dass dieser Fall der Kassiererin quasi Freibrief für etliche Betriebe wird, unbequeme Mitarbeiter vom Hof zu jagen.
Wenn es auch Nebensache ist, ob man nun 1,30€ oder aber gleich den Vorführwagen mitgehen lässt, so müsste doch für alle Bereiche gelten "im Zweifel für den Angeklagten!"
Denn wenn bereits der Anfangsverdacht als Kündigungsgrund ausreicht, dann könnte das eine Welle nach sich ziehen, die jeder Beschreibung strotzt!
Da mag Mitarbeiter A den Kollegen B nicht leiden, schwärzt den beim Chef an, schiebt ihm vielleicht noch ein paar "Beweise" unter und schon bist du drauÃen?
Und hast nicht irgend eine Chance?
Ich habe mal vor langer Zeit gelernt, dass Jeder Verdächtige so lang unschuldig ist, bis seine Schuld zweifelsfrei bewiesen ist ---- aber das gehört wohl heute in die Kategorie "Grimms Märchenstunde" - und somit ist das, was Gewerkschafter in jahrelangem Kampf erwirkt haben, nämlich der Schutz vor willkürlicher Kündigung ( und nichts Anderes ist sowas ) tatsächlich ein tot geborenes Kind.
Und diese Fälle waren sicher nicht das Ende der Fahnenstange!
- LittleN24Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Nun ja, wenn jemand was entwendet und seien es "nur" 1,30 dann ist das Diebstahl. Ganz einfach. Stell dir vor du bist Arbeitgeber und jeden Tag denkt sich einer deiner beispielsweise 10 Mitarbeiter ich nehm mir mal "nur" 1,30 weg. Hast auch keine Freude. Und wenn jemand Fehler macht hat er dafür grade zu stehen. Heutzutage seinen Job zu riskieren wenn schon 100e andere darauf warten ihn zu kriegen ist doch hirnlos.
- razalhanutLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die beiden Bäcker mussten wieder eingestellt werden, auch die Gerichte folgen nicht blind jeder Anschuldigung.
1 Millarder Schaden durch Diebstahl der Mitarbeiter nur im Einzelhandel, ich glaube wir sollten schon etwas genauer hinschauen!
Wie schon erwähnt, der Chef muss es gestatten!
Viele nehmen es für selbstverständlich, Dinge einzustecken ABER
ist das gerecht denen gegenüber, die NIE was einstecken und EHRLICH sind??
Die, die immer pünktlich sind, sind die die doofen, wenn sich die anderen ständig 5 -10 Minuten mehr Freizeit gönnen?
Und der Mitarbeiter, der sich dann beschwert, ist dann ein Kollegenschwein?? Ein Verräter??
Einzelne bestechen durch Ihre Dreistigkeit und Frechheit, die normalos müssen dafür büÃen durch solche MaÃnahmen.
Denn Chefs müssen irgendwann reagieren, leider oft bei den harmlosen.
Sicher gibt es Arbeitgeber die jetzt erst recht solche Urteile zum Anlass nehmen, hoffentlich machen die Gerichte da nicht immer mit.
Aber wer war nun das Ei und wer die Henne?
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Anscheinend zählt der Kündigungsschutz in Deutschland nicht mehr viel.