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Anonym
Anonym fragte in Autos, Transport & VerkehrVersicherung & Zulassung · vor 1 Jahrzehnt

Ohne TÜV und Unfall verursacht oder dran beteiligt - kann die KFZ-Versicherung den Schadensausgleich ablehnen?

Nehmen wir mal an, der Fahrer baut einen Unfall innerhalb dieses Zeitraumes. Kann dann die KFZ-Versicherung für dieses Auto den Schadensausgleich ablehnen und der Versicherungsnehmer ist der Träger der gesamten Kosten der Verschuldung (Person- u. Sachschäden)?

Update:

@hambrem: das war eine ähnliche Fragestellung aber hier geht es mir in erster Linie um das Versicherungstechnische... wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

9 Antworten

Bewertung
  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Versicherung muß zunächst zahlen, kann sich aber von Dir das Geld zurück holen - es sei denn, der Unfall wäre auch passiert, wenn das KFZ noch TÜV gehabt hätte.

    Ein überfälliger TÜV-Termin macht noch kein verkehrsunsicheres Fahrzeug!

  • Hari F
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    kurz gesagt; "ja"! wegen unerlaubter inbetriebnahme eines nicht mehr im verkehr zugelassenen fahrzeugs!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja kann Sie! Kein Tüv kein Versicherungsschutz!

    Und sie wird 100% nicht bezahlen wenn sie Rausbekommen das er kein Tüv hat!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Versicherung muss zunächst mal zahlen. Sie kann dich aber in Regress nehmen, wenn du den Unfall grob fahrlässig verschuldet hast - das könnte der Fall sein, wenn das Auto nicht verkehrstauglich war. Ein Gutachten wäre evtl. sinnvoll, um das Gegenteil nachzuweisen.

    Die Höhe des Regresses ist m.W. begrenzt, du musst also (wenn überhaupt) nicht unbedingt für den ganzen Schaden aufkommen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Versicherung muss den Schaden bezahlen (HaftPFLICHTversicherung), wird aber die gesamte Summe vom Fahrzeughalter zurückfordern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie oft willst du die frage noch stellen ?? haben dir die antworten von heute morgen noch nicht gereicht ??

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Versicherung muss bezahlen, ob Selbstverschuldet oder nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sicher kann die Versicherung ablehnen bzw. zurückfordern. Du solltest versuchen, ein Gutachten über die Verkehrstüchtigkeit des Autos zu bekommen, weil du sicherlich vor Gericht argumentieren musst, dass der Unfall nicht auf technische Mängel des Autos zurückzuführen ist: Dann stellt sich natürlich die Frage nach der Unfallursache/Schuld auch dahingehend, ob der Fahrer des Kfz ohne TÜV verantwortlich ist oder der Unfallgegner.

    Vielleicht kommst auch damit durch, wenn du als Zweck der Fahrt eben genau TÜV-Prüfung oder Werkstattbesuch angibst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die versicherung bezahlt den unfall, die fragen nicht danach ob das auto tüv abgelaufen ist.

    du solltest da auch nicht großartig drüber reden.

    wenn du schon einen monat - 3 monate TÜV überzogen hast, und sie dich erwischen ( fahrzeugkontrolle ) bekommst du einen punkt und eine geldstrafe... über 3 monate wird es richtig saftig!...

    wenn der schaden nicht so heftig ist bei dir, lasse sofort tüv machen, dann biste auf der sicheren seite...( dorf tüv ) ...

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