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Um wie viel Prozent muss ein Logo, oder ein Name als Logo abgewandelt werden, damit kein Copyright mehr best?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Copyright. Um wie viel Prozent muss ein Logo, oder ein Name als Logo abgewandelt werden, damit kein Copyright mehr besteht? Und wie errechnet sich dieser Prozentsatz? Wenn ich beispielsweise eine andere Farbe nehme, habe ich dann 10, 20 oder 30% abgeändert? Es ist doch auch bestimmt keine gleichwertige Abänderung, wenn aus einem dunkelroten ein hellrotes Logo mache im Vergleich zu einer Abänderung zu einem grünen Logo. Wenn ich aus Polizei Pozilei mache (gut da gibt’s kein Copyright aber nur mal als Beispiel) wie viel Prozent verändere ich damit.

Mit Dank im Voraus

Manni

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    das hat mit prozent gar nichts zu tun und solche dinge können niemals in % angegeben werde, da es sehr viele verschiedene bewertungsmethoden und sichtweisen geben könnte.

    solche copyright-entscheidungen werden wahrscheinlich überwiegend aus dem bauch heraus und nach gefühl und eigenem ermessen gefällt.

    bei manchen zeichen kann man nicht wirklich nachweisen, ob die nun nachgemacht sind oder nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es muss zu 100 % keinen Vergleich oder Ähnlichkeit haben.

    eine andere Farbe verändert nicht das Erkennen.

    beispiel: Adidas, 3 weiße Streifen eindeutig auch wenn du sie rosa machen würdest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man muss keine Verbindung zu ursprüngliche Logo herstellen können. Sobald ein Richter eine Verwechslungsgefahr sieht, besteht das alte Copyright.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn ein Symbol als Bild-Marke eingetragen ist beim Deutschen Marken-und Patentamt (copyright gibts in Europa nicht), dann ist die geschützt. das bedeutet aber nur, dass wenn der inhaber dieses Rechtes ein anderes Logo oder Wort, dass dem ähnelt, welches er hat schützen lassen, sieht, den gebrauch untersagen darf.

    wenn der andere der meinung ist, sein logo ist nicht mit dem anderen zu verwechseln, muss das patentgericht darüber entscheiden. für den verlierer ist das sehr teuer.

    allerdings ist eine geschützte bildmarke so stark geschützt, dass sobald eine leichte ähnlichkeit besteht, schon das recht veretzt ist. wenn du nur die farbe an einem logo änderst ist das immer noch das gleiche logo.

    dien logo muss eine komplett neue, eigene sache ohne die geringste ähnlichkeit mit einem geschützten logo sein. sonst ist es nicht neu und damit bist du in gefahr abgemahnt zu werden (teuer !).

    Quelle(n): ich bin Rechtsanwalt
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz simpel: Beim Anblick an das Logo darf man nicht an ein schon vorhandenes Logo denken. Eine Ähnlichkeit darf dadurch, wenn überhaupt (sollte auf jeden Fall vermieden werden = Vorteil!), nur in geringstem Ausmaß vorhanden sein.

    liebe Grüße

  • vor 1 Jahrzehnt

    es darf keinen wiedererkennungswert haben...

    eine abmahnung ist äußerst schmerzhaft...das kostet richtig geld.

    am besten das symbol von einem markenanwalt prüfen lassen, und es dann auch eintragen lassen...damit andere es nicht verwenden können...

    Quelle(n): habe markenschutz schon gemacht.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine einfache Prozentangabe gibt es nicht.

    Aber man könnte wohl schon mit viel Aufwand alle entsprechenden Gerichtsentscheidungen irgendwie "mathematisch formulieren" und auf dieser Basis ein Computerprogramm schaffen, dass sagt a) dies ist erlaubt oder b) das ist klar verboten oder c) da bin ich mir nicht sicher (d.h. im Fall c) könnte je nach Richter verschieden beschlossen werden).

    Aber ich habe noch nie davon gehört, dass das jemand versucht hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das wird dir im Zweifelsfall der Richter erklären.

    Aber warum wills überhaupt eines abwandeln?

    Mache doch selber eins!

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