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Kann ich bei der Kommunalwahl am 30.08.09 in NRW wählen gehen?
Ich werde ab etwa Juli in Köln leben, da ich dort meine Ausbildung mache. Ich komme aus Magdeburg (Sachsen-Anhalt) und werde wahrscheinlich nur den Zweitwohnsitz, aufgrund finanzieller Aspekte etc., in Köln haben. Allerdings lebe ich dort ja und werde dort auch mein weiteres Leben bestreiten.
Meine Frage: Darf ich dann nach Wahlgesetz wählen gehen für NRW?
@ Héritage78: Danke für deine Meinung, aber ich finde sie etwas überflüssig! Ich geh wählen und bin außerdem politisch sehr interessiert und zudem Aktiv! So eine Meinung wie deine bringt uns auch nicht weiter!
@ alle anderen: Danke für die eindeutigen Stellungsnahmen. :)
7 Antworten
- Karlchen *Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wahlberechtigt bist du an deinem Hauptwohnsitz, so wie du polizeilich angemeldet bist oder im Ordnungsamt.
Von dort bekommst du auch deine Wahlbenachrichtigungskarte.
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Wahlberechtigt bist Du dort, wo Du am Tag der Wahl seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnung angemeldet bist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Wahlberechtigung gilt immer nur am 1.Wohnsitz.
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- HelgaleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es zählt der Hauptwohnsitz. Dieser muà 3 Monate bestehen, dann kommst Du in das Wählerverzeichnis.
- vor 1 Jahrzehnt
Bleib lieber zu Hause. Es ist alles der gleiche Schitt, was man wählen kann. Schon dich lieber und gucke Fern. Ist viel besser.