Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

ole hansen fragte in ReisenAsienJapan · vor 1 Jahrzehnt

Ist das denn in unserem Land erlaubt?

Ich habe im net eine seite entdeckt auf dieser kann man sich original japanische katanas (schwerter) bestellen.Natürlich in japan was bedeutet man muß das gerät hier über den Zoll einführen.Geht das durch ?Wenn ja was wird das vergnügen (zoll) kosten ? Gibt es eine seite wo an die vom zoll vielleicht direkt fragen kann?

Update:

@ Carib ES gibt doch aber so nachgemachte auch in diversen Läden!

6 Antworten

Bewertung
  • Ulk
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Klinge ist zu lang und da es nicht als Küchengerät deklariert werden kann, wird es schwierig. Es wird dann als Waffe eingeführt und da gelten besondere Bestimmungen.

    @die Nachbauten dürfen n.m.M. keine feste Klinge mit dem Griff bilden, was sie als Tatwaffe unbrauchbar macht. Das ist ein ähnlich widersinniges Gesetz (wurde inzwischen geändert), als man vor Jahren noch Einzelteile für Waffen in Deutschland einführen konnte, sie aber nicht zusammenbauen durfte...

    @@ ascalon2607s: aus reiner Neugier: Gibt es da nicht gewisse Bestimmungen? Auch verschiedene Luftdruck-(CO2)-Waffen unterliegen doch ab einer gewissen Schusskraft einer Art Waffenschein. Ich hatte schon mal vor Jahren Ärger mit einer festen Klinge (über 7,5cm(einhändig über 12cm)?) Theoretisch unterliegt doch ein kuzes Kantana (feste Klinge) als Stichwaffe diesem deutschen Waffengesetz...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Laut deutschem Waffengesetz ist weder Kauf/Besitz noch Verkauf von Schwertern eingeschränkt oder verboten.

    Lediglich das "Führen" der Waffe in der Öffentlichkeit ist verboten.

    Ich besitze selbst mehrere Katana

    Zum Zoll solltest du mal unter www.zoll.de nachsehen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du ein seriöses, anerkanntes Museum bist, hast du eventuell eine Chance, sowas einzuführen. Der Normalbürger nicht - und das ist auch gut so.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für den Dekorationsbereich im Haus ist das sicher OK. Nur darf man es nicht in der Öffentlichkeit offen tragen. Wenn es über 50 Euro incl. Fracht kostet, dann musst du 19 % MwSt auf Kaufpreis und Frachtkosten beim Zoll bezahlen. Zur Sicherheit vorher beim Zoll nochmal nachfragen, aber normalerweise ist das OK.

    Quelle(n): www.zoll.de
  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiss kostet der Zoll nichts. Der finanziert sich wie die Polizei von Steuern. Allerdings hat das durchaus Gründe, weshalb man solche mitunter gefährlichen Waffen nicht einführen darf.

    Frag beim Zoll nach, ob du es einführen darfst, ansonsten versuchs gar nicht erst. Die Pakete werden gescannt und ein Schwert fällt da auf jeden Fall auf. Dann wird es entweder zurückgeschickt, einbehalten oder du kriegst noch eine Strafe obendrauf. Also wie auch immer du es anstellst, bekommen wirst du es durch den Zoll eh nicht.

  • Carib
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Fragen an das Hauptzollamt Hamburg. Bin mir sicher, dass es nicht erlaubt ist, da es sich um eine "Langwaffe" handelt.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.