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Rundfunkteilnehmernummer: Darf der Arbeitgeber die GEZ Nummern von seinen Mitarbeitern erheben?
Der Arbeitgeber gestattet seinen Mitarbeitern die Nutzung privater Radiogeräte am Arbeitplatz. Um diese von "diesntlichen" Radiogeräten zu unterscheiden - für die der AG nun GEZ Gebühren entrichten muss - will er von den betreffenden MA deren GEZ Rundfunkteilnehmernummer abfragen und speichern.
Frage: Ist dieser Übergriff in die privat Verhältnisse der MA rechtens?
M.E. handelt es sich bei der GEZ-Nummer um eine personenbezogene Angabe. Die Freiheit des Einzelnen zu Entscheiden, wer (Dritte) seine personenbezogenen Daten erhalten darf, ist durch das Bundesdatenschutzgesetzt sichergestellt. Darüberhinaus regelt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Nutzung der GEZ-Nummer; dort wird die Nutzung ausschließlich erlaubt für die Rundfunkanstalten und die mit de Gebührenerhebung beauftragten Dritten.
Ein Arbeitgeber hat somit keine Rechtsgrundlage dieses personenbezogenen Datum zu erheben oder zu nutzen.
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also das darf er nicht, zumindest ist es deine Entscheidung ob du ihm die gibst oder nicht, Anspruch hat er darauf aber keinen.
Es ist ebenfalls egal wie viele Rundfunkgeräte in dem Unternehmen sind, wenn er seine "dienstlichen" angemeldet hat, er zahlt sowieso nur einmal. Von daher frage ich mich wofür er diese Nummern braucht, da es dich nicht betrifft, weil der AN, sofern er in seinem eigenen Haushalt zahlt, alles andere mit einschließt, auch die Geräte am Arbeitsplatz. Falls du keine GEZ zahlen solltest oder auch doch, würde ich keinesfalls dem Zustimmen und ggf. auf ein Radio verzichten. Mir scheint es der Arbeitgeber hat einfach nur Angst vor der GEZ, mehr nicht.
Nachtrag:
Du siehst das völlig richtig und dabei öffnet sich kein Spielraum für Spekulationen! Wie gesagt, du kannst ihm die geben, aber bist keinesfalls verpflichtet dazu!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde es anders betrachten: Freundlicherweise gestattet der Arbeitgeber die Nutzung privater Rundfunkgeräte. Das ist alles andere als selbstverständlich. Um für diese Freundlichkeit nicht auch noch bestraft zu werden, möchte er sich verständlicherweise vergewissern, dass die Geräte auch angemeldet sind.
Natürlich muss niemand dem Arbeitgeber diese Daten angeben - aber der Arbeitgeber kann dann auch ganz schnell sagen: Dann vergiss das mit dem Radio.
- Sonja BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Also... an deiner Stelle würde ich mal direkt bei der GEZ anrufen und nachfragen, wie genau sich das verhält.
Du zahlst zwar selber (nehme ich mal an) für deinen TV usw GEZ. Allerdings beziehen sich diese Zahlungen nur auf die Geräte im eigenen Haushalt bzw PKW.
Frag doch mal nach, wie es sich mit Geräten außerhalb deiner Whg verhält.
Solange du von der GEZ keine Antwort hast, würde ich meine GEZ-Teilnehmernummer NICHT an den Arbeitgeber weitergeben!
- lykesLv 4vor 4 Jahren
Sofort die Polizei rufen!Die dürfen gar nix, nur höflich fragen, und wenn sie pampig werden, Türe zu. Die GEZ ist keine Behörde! Du musst zwar Auskunft geben, aber sie zB nicht in Deine Wohnung lassen.
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- torhahLv 4vor 1 Jahrzehnt
Soll er die GEZ Gebühren für die Angestellten zahlen?
Ich denke, dass er das darf. Was spricht ausserdem dagegen? die GEZ Numer ist ja nun kein sensibles Datengeheimnis. Wir haben ja schließlich alle brav alle Geräte angemeldet....