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Wer darf Rauchmelder kontrollieren?
Schornsteinfeger oder Elektricker,gibt es dafür ein Gesetz?
12 Antworten
- margojosLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du selbst bist dafür verantwortlich, bei einzelne, batteriebetriebenen Geräte.
Regelmäßig testen.
Gehen Sie sicher, dass Ihre Rauchmelder im Ernstfall tatsächlich funktionieren. Kontrollieren Sie sie monatlich mit der Prüftaste. Übermalen, verdecken und bekleben Sie sie nicht und stauben Sie die Geräte einmal im Jahr ab. Bei einem guten Rauchmelder finden Sie ausführliche Hinweisezu Montage und Betrieb in der beiliegenden Bedienungsanleitung.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du jemanden von der Feuerwehr kennst,frag diesen ob er dir dabei helfen kann,wenn du dir nicht sicher bist.
Mir wurde dort geholfen,als ich mir nicht sicher war.
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die werden nicht konrolliert.Du mußt nur irgendwann mal,die Batterien wechseln,mehr nicht.Ein Gesetzt,gibt es nicht,da Rauchmelder,freiwillig zum Gebrauch sind.Niemand schreibt Dir vor,einen anzubringen.Es wird nur empfohlen,eine zu haben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
a) Hausmeisterdienste
* Kauf der Rauchmelder durch die Wohnungsunternehmen (oder für deren Rechnung durch beauftragte Dritte)
* Einbau erfolgt durch eigene oder vom Wohnungsunternehmen beauftragte Hausmeisterdienste
* Jährliche Wartung übernehmen die Hausmeister
Nachteil: Ressourcen der Hausmeister sind meist begrenzt. Wird die Dokumentation transparent und professionell vorgenommen?
b) Dienstleistungsunternehmen der Energiewirtschaft
* Bieten im Rahmen der Verbrauchserfassung die Lieferung und Installation von Rauchmeldern mit an
* Jährliche Wartung im Rahmen des ohnehin jährlichen Ableseintervalls
* Geringe Nutzerbelastung
* Praxisbewährte, bekannte Montage- und Serviceorganisation
* Günstige Preise durch Einbindung in Gesamtkonzept
* Auch bei der Überprüfung aus der Ferne (Funkablesung) ist eine jährliche Sichtprüfung erforderlich (siehe Anhang B der DIN 14676)
Für viele Vermieter stellen die Montage als auch die Wartung von Rauchmeldern eine echte Hürde dar. Dementsprechend sind dafür spezielle Dienstleistungen entwickelt worden. Ein Installations- und Wartungsdienst kann dafür sorgen, dass die einwandfreie Funktionsbereitschaft der Rauchmelder erhalten bleibt. Link zu Dienstleistern (Datenbank/Impressum)
c) Eigenleistung
* Den Mietern werden die Rauchmelder zur Eigeninstallation überlassen/geschenkt und die Wartungsaufgaben mittels Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag auf den Mieter übertragen (ähnlich wie bei der Streupflicht).
* Die Installation erfolgt durch den Mieter
* Die Wartung der Rauchmelder durch den Mieter (Eigenwartung mit Nachweis)
Nachteil: Der Vermieter bleibt dennoch in der Haftung (sog. Sekundärhaftung im Rahmen er Verkehrssicherungspflicht; insoweit haftet der Mieter dafür, dass er nur solchen Mietern die Installations- und Wartungpflicht übertragen hat, die dazu technisch, physisch. Und geistig in der Lage sind. Einem Mieter, der z.B. wegen Alters oder körperlicher Gebrechen wahrscheinlich nicht auf eine Leiter steigen und/oder keine Bohmaschine bedienen kann,, kann der Vermieter die Installation und Wartung eines Rauchwarnmelders nicht mit für sich selbst haftungsbefreiender Wirkung übertragen).
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Die jährliche Wartung nach DIN 14676
Die jährliche Wartung der Rauchmelder ist sinnvoll und notwendig, um die Funktionsbereitschaft des Melders zu testen. Der Rauchmelder ist entsprechend der Bedienungsanleitung je nach Herstellerangaben einer Funktionskontrolle zu unterziehen.
Dazu gehört eine Sichtkontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (z. B. Verschmutzung durch Flusen und Stäube) oder eine mechanische Beschädigung des Rauchmelders erkennbar ist.
Über die Prüftaste des Rauchmelders muss probeweise ein Alarm ausgelöst werden, der den akustischen Signalgeber und ggf. die optische Individualanzeige des Rauchmelders aktiviert.
Im Zuge der jährlich durchzuführenden Wartung ist zudem zu prüfen, ob die Rauchmelder sich noch an einem geeigneten Platz an er jeweiligen Decke des Raums befinden und sich die örtlichen Gegebenheiten nicht so geändert haben, dass der Rauchwarnmelder nicht mehr sicher von etwa in dem Raum entstehenden Brandrauch erreicht werden kann.
Weiterhin muss die Batterie nach Herstellerangaben ausgewechselt werden. Liegen keine Herstellerangaben vor und ist keine Dauerbatterie mit 10-jähriger Lebensdauer eingebaut, so ist die Batterie jährlich auszutauschen. Ein Batteriewechsel muss spätestens dann erfolgen, wenn der Rauchmelder den erforderlichen Batteriewechsel akustisch signalisiert; bei Verwendung von Batterien mit 10-jähriger Lebensdauer sollte nach Ablauf dieser Zeit der gesamte Rauchwarnmelder ersetzt werden.
wartung und kontrolle dürfen alle personen machen die eine unterweisung haben über rauchmelder und solche wo sich auskennen
der elektriker der feuerwehrmann der kaminkehrer der hausmeister der mieter selbst wenn er die bedienungsanleitung gelesen hat
Quelle(n): http://www.rauchmelder-lebensretter.de/vermieter-w... http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-ti... http://www.sicherheitskaufhaus.net/rauchmelder-_-8... http://www.energie-portal.info/cms/front_content.p... - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das musst Du selbst machen. Am besten regelmäßig!
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du selber einzelne Rauchmelder zuhause montiert hast musst du sie selber prüfen.
Am besten mit so einem Prüfspray:
http://www.amazon.de/Pr%C3%BCfaerosol-Pr%C3%BCfspr...
Eine richtige professionelle Brandmeldeanlage wird von der Feuerwehr geprüft.
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bei uns macht das der Rauchfangkehrer (Schornsteinfeger) auf Anfrage mit; aber im Prinzip ist es jedem selber überlassen, ob er überhaupt Rauchmelder installiert (in Privatwohnungen). Ort: Südostbayern. Es mag da unterschiedliche Landesgesetze geben, aber eins bleibt gleich: Du musst niemandem unangemeldet Zutritt zu Deiner Wohnung gewähren. Denk daran, der "Feuerwehrmann", der den Rauchmelder angeblich kontrollieren will, könnte genausogut ein Krimineller oder GEZ-Detektiv sein.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Rauchmelder haben einen Testknopf, der von jedem ausgelöst werden kann. Weitere Prüfungen sind nicht nötig. Anders bei Brandmeldezentralen. Hier werden die Rauchmelder mit einem Gas ggemäßden Wartungsvorschriften durch die Betreiberfirma ( Elektriker ) geprüft.
- vor 1 Jahrzehnt
Du musst auch die Kontrolle Durchführen u. wenn du in Untermiete Wohnst dein Vermieter (Wohnbau usw)
- vor 1 Jahrzehnt
Rauchmelder sind freiwillig, deshalb musst du dich selbst um die Wartung kümmern.