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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Könnt Ihr aus Erfahrung sagen was eine halbstündige Beratung bei einem Anwalt in einer Großstadt kostet?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Normalerweise zählt der Streitwert. Seid neuestem ist das Honorar auch auszuhandeln. Anwalt deshalb fragen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Erstgespräch ist kostenlos. Auch sonst richtet sich das Honorar nach dem Streitwert und der Honorarordnung; nicht nach dem Wohnort.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wovon sollte ein Anwalt denn leben, wenn er sich 30 Minuten die Probleme fremder Menschen anhören soll und dann auch noch kostenlos einen Rat erteilen.

    Eine Erstberatung ist daher niemals kostenlos.

    Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei 190 € plus Umsatzsteuer.

    Anwälte, die um Mandanten gebuhlt und eine Erstberatung für 20 € angeboten haben, sind von ihrer Standesorganisation in die Schranken gewiesen worden, weil für 20 € keine seriöse Beratung erfolgen könne.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    erkundige Dich doch mal nach einer öffentlichen Rechtsauskunft in Deiner Stadt. Solltest Du über Internet relativ schnell feststellen können ob es das auch in Deiner Stadt gibt.

    Gibt es in fast jeder Großstadt, kostet wenig, und man kann sich bei Fachanwälten erstmal eine Beratung holen und evtl. damit schon alleine weiterkommen.

    Für finanzielle Sorgen kann ich nur die Schuldnerberatung empfehlen, ist kostenfrei und geben auch schon erste Hilfestellungen.

    Ansonsten mal beim Amtsgericht nachfragen ob Du Anspruch auf einen Beratungsschein hast.

    Ich weiß allerdings nicht ob man dafür auch etwas bezahlen muss, wird aber sicherlich auch nur wenig kosten, damit kannst Du dann einen Anwalt aufsuchen.

    Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

    Lieben Gruß

    Angi

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe gerade sehr neg. Erfahrung mit einem Anwalt gemacht. Alles Versprechen und lügen, um zu beruhigen und sich tatsächlich um nichts kümmern. Ich hatte nur Ärger und schlaflose Nächte mit dem Anwalt. Die Erstberatung ist kostenlos, findet aber oft nicht statt. Es wird sofort eine Vollmacht vorgelegt. Der Anwalt, den ich hatte, sagte dann, der Kopierer ginge nicht und er würde die beglaubigte Kopie zusenden, was nie geschah. Selbst als ich die Vollmacht entzog, machte er weiter um max. Kosten zu produzieren. Am Ende war die Vollmacht zu seinen Gunsten verfälscht worden. Ich rate Ihnen, allen Schriftverkehr an Sie senden zu lassen und den Anwalt nur eine Kopie zu geben. Am Ende behielt er noch mein Geld und war nicht mehr zu sprechen. Sollte er etwas nicht nach Ihren Wünschen erledigen, sofort schriftl. die Vollmacht entziehen! (alles vorher zeigen/bestätigen lassen, was ans Gericht geht - per schriftlicher Anweisung als Vertragsbestandteil). Machen Sie alles schriftlich mit Stempel und Unterschrift und holen Sie vorher einen (o. mehrere) schriftl. Kostenvor-anschlag ein, bevor Sie eine Vollmacht erteilen. Nehmen Sie zu jedem Treff einen Zeugen mit und fertigen Sie davon ein Protokoll an.

    Fragen Sie rum, ob einer einen zuverlässigen und guten Anwalt kennt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Thema vorbringen und eine sog Erstberatung kostenlos erfahren.

    Man will sich ja ersteinmal informieren. Die meisten Anwälte geben dann schon mall Ratschläge.

    Will man genaueres Wissen, dann fragt man ab wann kostet es Geld?

    Der anwalt entscheidet wieviel und wofür in seinem Vorschlag.

    Bei Ehefragen bis zu 400 € bei Arbeitsrecht ca 200 € bei Firmenauskünften bis 400€ nach normalen Maßstäben sind aber größere summen im Spiel kann durchaus 2000 € auch in Frage kommen

    Quelle(n): Muss ab und zu zum Anwalt wegen der lieben Kundschaft
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Behauptung, ein erstes Gespräch sei kostenlos, halte ich für irreführend und falsch. Nicht umsonst sagt man, dass man einen Anwalt nicht mal nach der Uhrzeit fragen sollte...

    Die Gebühren für anwaltliche Beratung waren früher mal in der BRAGO festgelegt, da gab es einen festen Satz für die erste Beratung. Die BRAGO wurde mittlerweile meines Wissens abgelöst, bietet aber mal einen Ansatzpunkt zum googlen.

    Oops, ich habe gerade das hier gefunden:

    "Bei der Erstberatung eines Rechtsanwaltes gibt es seit dem 1.7.2006 keine gesetzliche Gebühr mehr. Vielmehr handelt der Rechtsanwalt mit ihnen eine Gebührenvereinbarung aus. Einige rechnen dabei auf Stundensatzbasis ab, andere pauschal, wie andere orientieren sich an der früheren gesetzlichen Gebühren in Verbindung mit dem Gegenstandswert."

    Na, da war mein Halbwissen ja nur halb falsch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die erste Beratung ist kostenlos, egal ob in einer kleinen oder großen Stadt. Dann geht es nach Streitwert. Dafür gibt es Tabellen.

    Gruß Manfred B

    Nachtrag: sorry funship, war schon lange nicht mehr selbst beim Anwalt

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