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Ist es nicht ungerecht ?

Wenn ein Politiker , der einen Menschen zerstört

hat, nur eine Strafe auf Bewährung bekommt?

Update:

Zu Halligalli)

Da müssten normal die Deutschen auf die Strasse gehen und wenn sie das nicht machen, dann sind diese heutigen Deutschen nicht besser, als die, die im 2. Weltkrieg, als der Adolf an der Macht war und die Juden deportiert hat und das nicht verhindert haben!

Armes, armes Deutschland, was ist und wird noch aus Dir?

Steht endlich auf und macht/Macht etwas besser!

Update 2:

Ist es nicht beunruhigend, wenn einige "Deutsche" so denken, dass man da nix machen kann?

Es ist beunruhigender, dass es wahrscheinlich alle als gegeben hinnehmen und, na ja morgen ist es schon vergessen!?

Was sagt man den Kindern, wenn sie danach fragen, wo die Mutter ist?

Wacht endlich mal auf, in Deutschland!

So kann es doch nicht weiter gehen!

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Meinst Du Dieter Althaus? Das jetzt mit der Nazi Zeit zu vergleichen finde ich richtig schlimm! Er hat ist nun wirklich ohne Absicht mit dieser Frau zusammen geprallt.

    Über die Art und Weise wie das Urteil zustande kam kann man sich streiten aber nicht solche Vergleiche ziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da du ja offensichtlich auf den "Fall Althaus" anspielst: Ich lese da nirgends etwas von einer Strafe auf Bewährung.

    Abgesehen davon ist es alles andere als ungewöhnlich, dass nach einem Unfall mit tödlichem Ausgang eine Geldstrafe ausgesprochen wird. Das ist auch im deutschen StGB so vorgesehen.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Da du offenbar von Althaus redest: Er hat keine Bewährungs-, sondern eine Geldstrafe bekommen. Geregelt nach den Paragraphen 80 und 37 des österreichischen Strafgesetzbuches. Das magst du für ungerecht halten, es ist aber geltendes Recht - und wird übrigens auch in Deutschland ähnlich behandelt.

  • hans
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Seltsame Vorgänge in old Germany.Da muß ich in der Schule Etwas missverstanden haben. Lernte ich doch, Abgeordneter kann jeder Deutsche Staatsbürger werden, welcher nicht vorbestraft ist.

    Bleiben darf er also als Vorbestrafter, naja Schwule dürfen ja auch...oK.

    @Samson 36.., Es wird wohl bei fast allen Unfällen nicht die Absicht des später Schuldigen gewesen sein, den Unfall zu verursachen, trotzdem müssen viele in den Knast und bekommen dadurch ihre Existenz verhagelt.

    Also muß auch ein "Grobfahrlässiger Althaus" weg. Der Bürger und Wähler entscheidet zur Not mit.

    Eine Partei welche sich schützend vor diesem Mann stellt, ist nicht vertrauenswürdig und sollte Es bei der nächsten Wahl merken.

    Ich glaube Das wird reichen, um Diskusionen zu beginnen...

    Es ist an der Zeit mit den ewigen Bevorzugungen von Politikern und Vorständen Schluss zu machen. Nur sollten sich die Bürger endlich mal interessieren und sich einig werden.

    Das wird unsere politische und wirtschaftliche Ebene etwas aufpolieren oder Bereinigen.

    Da durch die WW-Krise viele Menschen etwas aufmerksamer sind, dürfte auch der Fall "Althaus bereits erledigt" sein.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein , wir brauchen nicht auf die Strasse gehen , um gegen die Deutsche

    Justiz zu demonstrieren .

    Herr Althaus wurde nach Österreichischen Recht verurteilt .

    Auch in Österreich wird nach dem Gesetz Recht gesprochen .

    Da Dich der " Fall Althaus " und das Drumherum auf die Palme brachte , bemühe ich mich an dieser Stelle um eine Versachlichung

    zu dieser Frage .

    Chronologie : Am 11.09 wurde der thüringische Ministerpräsident Althaus in einen tragischen Skiunfall verwickelt .

    Er prallte als "Falschabbieger mit einer 41 jährigen Frau zusammen , die auf dem Weg ins Krankenhaus an der Unfallfolge verstarb .

    Herr Althaus wurde mit eiem schweren Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus Schwarzach ( Österreich ) eingeliefert, wo er drei Tage

    im Koma lag .Knapp eine Woche später wurde Herr Althaus in

    die Universitätsklinik Jena statinär verlegt .

    Zur Zeitunterzieht sich sich Herr Althaus einer stationären REHA-Behandlung .

    Nach dem Unfallgeschehen wurde seitens der österreichischen

    Staatsanwaltschaft Leoben ( Sprecher Walter Proebst )

    GEGEN Herr Althaus ANKLAGE wegen FAHRLÄSSIGER TÖTUNG gestellt .

    Begründung für die Anklage : Der Politiker sei die Piste talwärts gefahren und im Kreuzungsbereich "gegen die Fahrtrichtung " gegen die Panoramapiste eingebogen . Nach 12 bis 15 Metern sei er mit der talwärts fahrenden Frau kollediert .

    Anmerkung : Hätte ein anderer anderer x-beliebiger Skifahrer

    gegen die Pistenregel verstossen , wäre ebenfalls seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt worden .

    Auf das RECHT ZUR VERNEHMUNG hat Herr Althaus verzichtet .

    In einer schriftlichen Stellungsnahme hat Herr Althaus nachvollziehbar

    erklärt , keine Erinnerung an den Unfallverlauf zu haben ,

    (Med.Diagnose : Schädel-Hirn-Trauma mit Retrograde Amnesie )

    und daher keine Angaben zu dem Unglück machen können .

    Althaus hat jedoch die Verantwortung für den Tod der Frau übernommen .

    Walter Kreissl , der Anwalt von Althaus stand mit den Anwälten der verstorbenen Beata C. bezüglich Schadensersatzforderen der Angehörigen in Verhandlung .

    Frau Althaus als die Regierungssprecherin des Thüringer Landtages

    nahmen in Abwesenheit des Herrn Althaus an der Trauerfeier teil ,

    und kondollierten die Angehörigen .

    (Anmerkung : Bei Delikten wie Trunkenheit am Steuer mit Unfallflucht

    "vergessen " die Täter häufig die Konfrontation mit ihren Opfern .)

    Das Verhalten der Familie Althaus sollte meiner Meinung nach

    als vorbildlich bewertet werden .

    Die offenen Fragen sind nicht an Herrn Althaus festzumachen ,

    eher bei der "ABWICKLUNG " des Strafverfahren und dessen Ausgang

    zu suchen .

    Herr Althaus wurde von einem versierten Anwalt vertreten .

    Anwalt Walter Kreissel gelang der Coup für seinen Mandanten ein gewöhnlich langwieriges Verfahren zu beschleunigen , dabei das"Beste Urteil

    für seinen Mandanten herauszuholen . Somit befindet sich Herr Althaus nicht mehr in Konfrontatin mit einem Schwebenden Verfahren .

    Das Strafmaß steht im Einklang mit der östereichischen Rechtsprechung . Das kann nicht dem Herrn Althaus oder dessen Anwalt angelastet werden .

    Zweifel kommen auf um die Kürze des Prozesses . (Ein Urteil binnen 40 Minuten ) , als auch ein Quasiausschluß der Öffentlichkeit bei der Verhandlung ( 3 anwesende Journalisten ) .

    Dieses Eilverfahren sorgt für Skepzis , erscheint dubios und der

    Verdacht der richterlichen Politikerbevorzugung bleibt somit im Raum stehen .

    Die Verurteilung löste bei österreichischen Juristen ebenfalls heftigste Kritik aus : " DAS SCHNELLVERFAHREN ist in Österreich eine KEINESWEGS ÜBLICHE VORGEHENSWEISE " sagte der Sprecher der österreichischen Strafverteidiger ,es sei eine Strafverteidigung

    angewendet worden die praktisch totes Recht sei , die für ganz andere Fälle geschaffen worden sei .

    Das Urteil :33.300 EURO Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung ,

    sowie ein Schmerzensgeld von 5000 EURO für die Angehörigen der Vertorbenen Beata C .

    Unabhängig vom Prozedere des Verfahren und deren Umstände , Herr Althaus wird bis zum Ende seines Lebens mit dem Tod der Beata C. in Verbindung gebracht werden .

    Ein Makel , den auch kein Schnellgerichtsurteil von ihm

    nehmen kann .

    Quelle(n): Interview Süddeutsche Zeitung mit Richard Soyer , Presseartikel und Nachrichteninfo ARD/ZDF
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das ist ungerecht, weil hier mit ganz anderen Maßstäben gerechnet wird und das Gleiche ist doch, wenn einer aus dem Konsulat etwas Strafbares begeht, der geht auch ohne Strafe aus.

    Ungerechtigkeit auf der ganzen Linie; nur die Kleinen werden heran genommen. Hier fehlt doch ganz entschieden etwas mit unserer Rechtsprechung und das sollte man endlich mal ändern.

    Jeder sollte gleich behandelt werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube hier verwechselst Du etwas.

    Was hat das 3, Reich mit diesem Fall zu tun.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du ich glaub das war damals nicht so einfach mit dem auf die Straße gehen. Da haste entweder mitgezogen oder wurdest ruckzuck selber deportiert. Große Fresse haben heutzutage alle.

    Und wenn man selber abgelost hat, sollen auf einmal alle auf die Straße gehen.

    Ich finds auch kagge, was da abgelaufen ist...Leserbrief an die Presse...hat schon manchmal viel bewirkt.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Na klar ist es das .

    Aber wie heißt es so schön .

    Geld regiert die Welt !!!!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich ist es ungerecht. Politiker werden bei uns immer bevorzugt behandelt.

    Auch wenn sie "nur" Diebstahl begehen. Unter der Präsidentschaft des Ex-Finanzministers von Bayern, Prof. Faltlhauser, verschuldete sich die BayernLB bis auf 138 Milliarden Euro, meist mit völlig irrsinnigen Spekulations-Papieren in den USA. Nun muss der Freistaat Bayern allein dieses Jahr dafür 10 Milliarden Euro blechen, also pro bayerischem Bürger 800 Euro.

    Der Herr Professor Faltlhauser wird dafür nicht belangt! Obwohl er 12,5 Millionen Bayern je 800 Euro aus der Tasche zockte. Wenn Du oder ich aber auch nur einem einzigen Menschen 800 Euro aus der Tasche ziehen, kommen wir vor Gericht. Und wenn wir auf der Skipiste eine arme Frau gekillt hätten, würden wir kein Schnellverfahren zum Discount-Straf-Tarif kriegen, sondern viele Jahre im Gefängnis verbringen.

    Nachtrag zu Deinem Nachtrag: Jetzt bringst Du aber die Größenordnungen der Missverhältnisse durcheinander.

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