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Althaus Witz,konnte ich mir denken?
Die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen ?? Wenn ich mal in so eine Lage kommen würde z.B einen mit den Auto
tot fahren, ich kann mich an nichts erinnern ?????, beste Lösung,
oder??
14 Antworten
- wolfLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Alle diese Pisten-Rowdies sollten härter bestraft werden. Besonders wenn sie so rücksichtslos fahren wie Althaus und fahrlässig andere Menschen töten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Althaus wurde nicht laufen gelassen - er wurde verurteilt - siehe darkis Frage.
Du würdest also einen Skifahrer, der jemanden durch Unfall tötet und Politiker ist, anders behandeln als einen Max Mustermann ...
Mit welchem Recht eigentlich?
Anscheinend hast du noch nie durch einen Unfall mal das Bewusstsein verloren. Sonst würdest du nicht so drastisch urteilen ...
Ich wurde mal beim Skifahren umgefahren, war danach bewusstlos. Später konnte ich mich an nichts erinnern. Seltsam, was? ...
- FerarockLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn er ein Gewissen hat ist er für den Rest seines Lebens bestraft worden egal wie das Urteil ausgegangen ist.
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
Er ist heute Strafrechtlich verurteilt worden und kann wegen seiner Schuldanerkennung nun von den Hinterbliebenen Zivilrechtlich verfolgt werden.
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- Lord MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Huch, ich habe wohl die neuesten Nachrichten verpasst. Ich dachte, die Verhandlung kommt demnächst...
Nunja, jetzt isser vorbestraft und muss ein BuÃgeld zahlen.
Was ich an der Angelegenheit schade finde, ist die Tatsache, dass ein Menschenleben 5000 Euro wert ist, so hoch ist zumindest das Schmerzengeld aus der Strafe.
Ansonsten ist das Urteil ganz gewöhnlich, für den kleinen Mann wäre ein ähnliches Urteil gesprochen worden. Einzig das BuÃgeld würde variieren.
Da Althaus jetzt als vorbestraft gilt, ist die Frage, ob er noch als Spitzenkandidat geeignet ist. Ich selbst kenne ihn und seine Arbeit nicht, ich erlaube mir daher kein Urteil.
Dass Althaus sich übrigens nicht an den Unfalhergang erinnern kann, glaube ich sehr wohl. Er hat die Frau zu spät bemerkt und war durch den Aufprall selbst lange Zeit bewusstlos.
Ich denke, es ist unstreitbar: Wenn er die Frau rechtzeitig bemerkt hätte, hätte er noch gegengesteuert. Dann wäre es höchstens zu einer Rempelei gekommen.
Auf jeden Fall scheint er nicht in selbstmörderischer Absicht in die Frau hineingefahren zu sein, und eben diese Absicht unterstellst Du ja in Deiner Frage.
Den Promi-Bonus kann man nur anhand der Eile des Verfahrens erkennen. Althaus wurde in aller Stille und einem Atemberaubenden Tempo verurteilt. Ich selbst hätte mit einem Verfahren erst irgendwann im Herbst gerechnet (wie viele Andere auch).
Das Urteil überrascht mich in keiner Weise.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Einmal davon abgesehen, das Althaus Ministerpräsident von Thüringen ist, finde ich das Strafmaà zu milde. Vor Wochen stand noch in der Presse, das für fahrlässige Tötung in Ãsterreich das Mindeststrafmass 1 Jahr Haft ist.
@Kapaun: Wer lesen kann, ist schlauer.
- heinz 34Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Viel zu billig davongekommen - hoffentlich bestraft ihn das Schicksal ähnlich.
- Gordo MainzLv 7vor 1 Jahrzehnt
Lies mal die seriöse Tagespresse ,
oder Die Bild Zeitung da wirst Du bestens und auch richtig informiert.
es geht nicht alleine um die 5000€ und seine Strafe von 30.000€.
Zur Zeit verhandelt der Witwer mit der Versicherung von Althaus über
Schmerzensgeld .
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200...
http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8C...
Wäre Althaus nicht bekannt würde doch von Euch keiner darüber ein Wort verlieren.
Also was soll das .
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du liest viel BILD - oder? Du bist ja schon ohne Unfall richtig kaputt!
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Siehe Paragraphen 80 und 37 öSTGB.
Mich ödet diese hirnlose Hetze allmählich wirklich an.
@Solar-m: Erstens: 1 Jahr ist das Höchst-, nicht das MindeststrafmaÃ. Zweitens: siehe Paragraph 37 öSTGB (Verhängung von Geldstrafen anstelle von Freiheitsstrafen).