Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Althaus Witz,konnte ich mir denken?

Die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen ?? Wenn ich mal in so eine Lage kommen würde z.B einen mit den Auto

tot fahren, ich kann mich an nichts erinnern ?????, beste Lösung,

oder??

14 Antworten

Bewertung
  • wolf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Alle diese Pisten-Rowdies sollten härter bestraft werden. Besonders wenn sie so rücksichtslos fahren wie Althaus und fahrlässig andere Menschen töten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Althaus wurde nicht laufen gelassen - er wurde verurteilt - siehe darkis Frage.

    Du würdest also einen Skifahrer, der jemanden durch Unfall tötet und Politiker ist, anders behandeln als einen Max Mustermann ...

    Mit welchem Recht eigentlich?

    Anscheinend hast du noch nie durch einen Unfall mal das Bewusstsein verloren. Sonst würdest du nicht so drastisch urteilen ...

    Ich wurde mal beim Skifahren umgefahren, war danach bewusstlos. Später konnte ich mich an nichts erinnern. Seltsam, was? ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er ein Gewissen hat ist er für den Rest seines Lebens bestraft worden egal wie das Urteil ausgegangen ist.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Er ist heute Strafrechtlich verurteilt worden und kann wegen seiner Schuldanerkennung nun von den Hinterbliebenen Zivilrechtlich verfolgt werden.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Lord M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Huch, ich habe wohl die neuesten Nachrichten verpasst. Ich dachte, die Verhandlung kommt demnächst...

    Nunja, jetzt isser vorbestraft und muss ein Bußgeld zahlen.

    Was ich an der Angelegenheit schade finde, ist die Tatsache, dass ein Menschenleben 5000 Euro wert ist, so hoch ist zumindest das Schmerzengeld aus der Strafe.

    Ansonsten ist das Urteil ganz gewöhnlich, für den kleinen Mann wäre ein ähnliches Urteil gesprochen worden. Einzig das Bußgeld würde variieren.

    Da Althaus jetzt als vorbestraft gilt, ist die Frage, ob er noch als Spitzenkandidat geeignet ist. Ich selbst kenne ihn und seine Arbeit nicht, ich erlaube mir daher kein Urteil.

    Dass Althaus sich übrigens nicht an den Unfalhergang erinnern kann, glaube ich sehr wohl. Er hat die Frau zu spät bemerkt und war durch den Aufprall selbst lange Zeit bewusstlos.

    Ich denke, es ist unstreitbar: Wenn er die Frau rechtzeitig bemerkt hätte, hätte er noch gegengesteuert. Dann wäre es höchstens zu einer Rempelei gekommen.

    Auf jeden Fall scheint er nicht in selbstmörderischer Absicht in die Frau hineingefahren zu sein, und eben diese Absicht unterstellst Du ja in Deiner Frage.

    Den Promi-Bonus kann man nur anhand der Eile des Verfahrens erkennen. Althaus wurde in aller Stille und einem Atemberaubenden Tempo verurteilt. Ich selbst hätte mit einem Verfahren erst irgendwann im Herbst gerechnet (wie viele Andere auch).

    Das Urteil überrascht mich in keiner Weise.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einmal davon abgesehen, das Althaus Ministerpräsident von Thüringen ist, finde ich das Strafmaß zu milde. Vor Wochen stand noch in der Presse, das für fahrlässige Tötung in Österreich das Mindeststrafmass 1 Jahr Haft ist.

    @Kapaun: Wer lesen kann, ist schlauer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Viel zu billig davongekommen - hoffentlich bestraft ihn das Schicksal ähnlich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Lies mal die seriöse Tagespresse ,

    oder Die Bild Zeitung da wirst Du bestens und auch richtig informiert.

    es geht nicht alleine um die 5000€ und seine Strafe von 30.000€.

    Zur Zeit verhandelt der Witwer mit der Versicherung von Althaus über

    Schmerzensgeld .

    http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200...

    http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8C...

    Wäre Althaus nicht bekannt würde doch von Euch keiner darüber ein Wort verlieren.

    Also was soll das .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du liest viel BILD - oder? Du bist ja schon ohne Unfall richtig kaputt!

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Siehe Paragraphen 80 und 37 öSTGB.

    Mich ödet diese hirnlose Hetze allmählich wirklich an.

    @Solar-m: Erstens: 1 Jahr ist das Höchst-, nicht das Mindeststrafmaß. Zweitens: siehe Paragraph 37 öSTGB (Verhängung von Geldstrafen anstelle von Freiheitsstrafen).

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.