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Festplatte defekt! Gewährleistungsanspruch?
Ich habe meine Externe Festplatte vor 3 Monaten gekauft. Diese ist mir leider aus 50 cm Höhe vom PC runtergefallen. Seitdem vibriert diese nur ständig und wird am PC nicht mehr angezeigt.
Ich war beim Händler. Dieser sagte mir, dass dies unsachgemäße Behandlung sei und die Garantie nich greife. Desweiteren müsste ich Ihm nachweisen, dass es seine Schuld ist, dass die Festplatte jetzt defekt ist.
Kann mir jemand sagen, ob der Händler recht hat und wie ich das nun regeln kann.
Vielen Dank.
Ich hab ihm nicht gesagt, dass Sie mir runtergefallen ist. Sondern der hat gleich gesagt, nachdem er gerüttelt hat. Unsachgemäße Behandlung !!!
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Händler hat Recht. Es gilt zwar, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf davon ausgegangen wird, dass ein Fehler bereits beim Kauf vorlag, aber wenn der Händler das Gegenteil beweisen kann bzw. es ersichtlich ist, dass der Fehler nicht beim Kauf vorlag, gilt das nicht.
- TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist zwar traurig mit der Festplatte, aber wenn man zum Beispiel aus Versehen mit dem Auto gegen einen Baum fährt, hat man auch keine Garantie. Es handelt sich nicht um einen nachträglichen verdeckten Mangel, der Schaden ist von dir verursacht worden.
Schlechte Karten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Diagnose des Händlers war richtig, und er ist im Recht.
Solltest du ihm nun erzählen, sie sei dir eben nicht runtergefallen, so wäre das Betrug.
Regeln kannst du das, indem du dir eine neue Festplatte kaufst.
Ich finde es schon ziemlich dreist, andere Leute für die eigene Ungeschicklichkeit zahlen lassen zu wollen.
- lacy48_12Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Gegen "runterfallen" gibt es keine Gewährleistung. Das ist einzig uns allein Dein problem.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da hat der Händler leider recht.
Es ist dein Verschulden wenn die FP herunterfällt, du ihm das auch noch erzählt hast. Dementsprechend greift die Händler / Herstellergarantie nicht.
Schade, ich hätte dir lieber eine andere Antwort geschrieben aber so ist es nun mal.
ciao
- rohrbruchLv 5vor 1 Jahrzehnt
warst du so clever und hast ihm gesagt, dass sie runter gefallen ist?
in so einem fall hilft bloss selbstbewusst aufzutreten und zu versichern, dass man sich keiner schuld bewusst ist.
die beweisumkehr (wo du beweisen musst, dass es nicht deine schuld ist), tritt nach 6 monaten der garantiezeit in kraft.
vorher muss er dir beweisen, dass du das ding zerstört hast.
- hardigattiLv 7vor 1 Jahrzehnt
ich glaube,wenn du ihm gesagt hast,daà sie dir runtergefallen ist,hast du schlechte karten.das ist unsachgemäÃ.