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Clemi
Lv 6
Clemi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Woher kommt der Glaube an "Zweiklassenjustiz" und wie klärt man am besten dagegen auf?

Hier häufen sich ja mittlerweile diese typischen Fragen, ob bei Gerichtsurteilen nicht mit zweierlei Maß gemessen würde usw.

Viele Leute (und auch zahlreiche Clever-Nutzer) behaupten, dass Richter Prominente mit schwächeren Strafen belegen als den kleinen Mann.

Woher kommt dieser Irrglaube?

Was mich am meisten daran stört, ist, dass das viele auch noch glauben und nachplappern. Jeder Mensch ist selbst in der Lage, sich über die betreffenden Anklagepunkte schlauzumachen. Oft reicht ein Blick bei Wikipedia, um sich über das Strafmaß zu informieren. Wer sich mal im StGB umguckt, der wird feststellen, dass die vielen angeblichen "Wischiwaschi-Urteile" gegen prominente Angeklagte völlig im Rahmen liegen.

Es wäre auch unverantwortlich für einen Richter, das Strafmaß außerhalb der Richtlinien des StGB anzusetzen. Mit gesundem Menschenverstand wird das niemand tun.

Falls jetzt Antworten kommen, die die Theorie der Promi-Verhätschelung und Kleinbürger-Auspeitschung unterstützen, möchte ich auch bitte ein paar Belege dafür haben. Es nervt zunehmend, wenn ich ständig mit Zitaten, Gesetzesauszügen usw. argumentiere, während Andere nur eine vorgefertigte Halbwahrheit nachplappern und dabei auch noch besser bewertet werden.

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dieses Vorurteil kommt allein aus Neid- und Ohnmachtsgefühlen heraus, denn man gönnt es dem Prominenten oder Reichen nicht, dass er die gleiche "milde Strafe" erhält, wie der einfache Arbeiter, der sich ja in seiner Psyche ohnehin schon lebenslänglich bestraft genug vorkommt.

    Dabei ist diese angebliche Milde in keinster Weise vorhanden, denn einem wohlhabenden Bürger wird stets eine Geldstrafe zugesprochen, die den Sinn einer Strafe für ihn erfüllt und so kann beim gleichen Delikt, die Strafe für einen Arbeiter bei 1.000,- Euro liegen und bei einem Prominenten oder Reichen aber gut beim 10 oder 20-fachen.

    Wie bereits erwähnt; diese Feststellungen entspringen ausschließlich Neidgefühlen, die auch aus der Tatsache resultieren, dass man sich teure Anwälte, die einen herauspauken und das Letzte für ihren Mandanten herausholen, als Arbeiter nie leisten könnte. Da muss man sich mit einem 08/15-Anwalt begnügen, wenn überhaupt und fühlt sich schon deshalb als Verlierer.

  • nerone
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Richter haben in allen Ländern einen grossen Ermessenspielraum. Es gibt nicht Strafen "von 3 Jahren" oder soundsovielen Tagessätzen-. Es gibt Strafen von X bis Y Monaten/Jahren/Euro.

    Und weil die Meiden über Urteile gegen Promis eifrig berichten, aber natürlich nicht über ähnliche Fälle, bei denen Normalbürger beteiligt sind, hat ja eh niemand einen exakten Referenz-Gradmesser.

    Zudem ist es populär, von Zweitklassenjustiz zu sprechen. Ich glaube auch nicht, dass sich ein Richter oder ein Gericht überhaupt so was leisten könnten. Ausserdem habe ich in der Schweiz im Gegenteil schon Urteile erlebt, bei denen ich mich fragte, ob man da den "Promi" besonders hart anfasste, um genau dieses Vorurteil zu wiederlegen.

    Quelle(n): Jura-Studium
  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der kommt zum einen daher, dass nur die Verfehlung von Prominenten Schlagzeilen macht, die einer unbekannten Person hingegen nicht. Daher fehlen dann auch die Vergleichsmaßstäbe.

    Zum anderen liegt es einfach daran, dass solche simplen Parolen von interessierter Seite (PDS, NPD etc.) ausgestreut werden.

  • Jerry
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Problem ist einerseits, daß die geltenden Gesetze zu einem großen Teil (vor allem im Zivilrecht) unklar und widersprüchlich sind, so daß eine rechtliche Orientierung ohne Anwalt praktisch unmöglich ist, zum anderen, daß das Anwaltswesen in Deutschland privat organisiert ist. Wer Geld hat oder aus irgendeinem Grund prominent ist, hat bessere Chancen auf eine qualitativ hochwertige Vertretung, was die Wahrscheinlichkeit auf ein günstiges Urteil tatsächlich erhöht.

    An den deutschen Richtern und Gerichten allerdings liegt es definitiv nicht, die bemühen sich so gut sie können um die ihnen vorgeschriebene Neutralität.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Jeder Mensch ist , soferm er vor Gericht steht gleich .

    Geht es doch ausschließlich um die Wahrheitsfindung ,

    unter Wahrung der Rechtsnorm .

    Wer einen Anwalt mit profunen Kenntnissen des zu beurteilenden Rechtsgebietes an seiner Seite sitzen hat , ist vermutlich nach der Urteilsverkündung zufriedener mit der richterlichen Entscheidung ,

    als ein Beklagter , der mit dem Gesetzbuch unter dem Arm , die

    Zustimmung seiner Rechtsauffassung vom Richter abverlangt .

    Ein "billiger " Rechtsanwalt muß nicht unbedingt der eigenen Verteidigung dienlich sein , zumal ein "teurer " Anwalt in der Regel

    am Anfang seiner Mandantenberatung darauf verweist , ob die

    Klage oder Verteidigung seines Mandanten für denselben erfolgreich

    enden wird .

    Im Paragraphendschungel des Deutschen Rechtes benötigt der Mandant einen rechtskundigen Anwalt , der im Falle einer Anklage

    erkennbar mit Gesetzeslücken umzugehen versteht ( z.B.Wirtschafts-Steuerrecht ) .

    Diese Profis kann ein HARTZ-IV-Empfänger garantiert nicht bezahlen .

    Daher wird gerne eine Zweiklassenjustiz in der Bevölkerung propagiert,

    obwohl bei sachlicher Abwägung , dieses Wort als Unterstellung gegen die Deutsche Gerichtsbarkeit zu bewerten ist .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Recht haben und Recht bekommen sind nun einmal nicht dasselbe.

    Es ist sinnlos dass die Schafe die allgemeine Einführung einer vegetarischen Lebensweise beschließen, solange die Wölfe anderer Meinung sind.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da haben wohl einige Leute den Spruch missverstanden, dass justitia auf dem linken Auge blind ist ...

    Siehe auch hier:

    "Mit Bestürzung hat der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands davon Kenntnis genommen, daß die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf gegen zwei am dortigen Dominikus-Krankenhaus tätigen Augenärzte in 1.300 Fällen ermittelt. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands sieht nach derzeitigem Kenntnisstand keinen Anlaß, am korrekten Handeln der Düsseldorfer Kollegen zu zweifeln. Nachdrücklich wendet sich der BVA gegen Presseberichte, wonach diese 1.300 Patienten gefährdet wurden. Zur Zeit gibt es keine wissenschaftlich begründete Meinung, daß die bei Augenoperationen verwendeten Spüllösungen ein Antibiotikum enthalten müssen. Entsprechend unterschiedlich verfahren Augenchirurgen dehalb auch bei der Staroperation, ein Eingriff, dem sich in Deutschland jährlich etwa 400.000 Patienten unterziehen, ohne daß es zu nennenswerten Komplikationen kommt.

    Die Studie der Universitätsaugenklinik Magdeburg, die über den Stellenwert eines antibiotischen Zusatzes zur Spüllösung Auskunft geben sollte, wurde von der Ethikkommission in Magdeburg gebilligt und im Internet veröffentlicht, ohne daß sich bis jetzt jemand daran gestört hätte."

    Abgesehen davon sollte jeder wissen, dass zwischen Recht haben und Recht bekommen ein großer Unterschied ist ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Problem ist, das es ein Gerechtigkeitsdefizit gibt!

    Es ist nicht mehr zu vermitteln, daß jeder Ladendieb bei 10€ , oder nicht mit angetroffener Fahrkarte Kinder aus Bahnen und Bussen geworfen viel Geld zahlen müssen, aber die Steuerbetrüger (Schwarzfahren im Vergleich zu Steuerbetrügern währen knapp 2 Minuten auf Bewährung plus 1€C) Aber die zahlen 60 €! Zumwinkel müßte mehrere 100 Jahre im Knast sitzen, um den Gleichheitsgrundsatz "Jeder ist vor dem Gesetz gleich" zu erfüllen, Aber Herr Zumwinkel ist etwas gleicher!

    Steuerhinterziehung ist durchaus vergleichbar mit Schwarzfahren oder Ladendiebstahl, alles schadet Dir und Mir! Wir zahlen den Ausgleich der Betrüger! Mit jeder Stunde, die wir arbeiten!

    Es geht um Demokratie, um Recht und Ethik! Wenn Gesetze existieren, warum dann bei der Justiz Mauschelei? Warum sind Millionenbetrüger besser dran als Schwarzfahrer?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hier ist ein video, is aber auf englisch.

    es geht um einen reichen man der halt die richtigen leute kennt und deswegen mit mord davon kommt.

    dann ein schwarzer der aus ärmlichen verhältnissen stammt "nur" einen bewaffneten raubüberfall gemacht hat und lebenslänglich bekommt.

    beide sind vom selben richter verurteilt worden.

    http://www.ebaumsworld.com/video/watch/691532/

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Beweis für die Zweiklassenjustiz aus den aktuellen Nachrichten:

    "Franjo Pooth ist am Montag vom Amtsgericht Düsseldorf wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung, Untreue, Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Vorteilsgewährung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldauflage von 100 000 Euro zahlen."

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