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Kann meine Freundin ihre Katze doch noch behalten?
Ich hoffe, dass Ihr mir evtl helfen könnt. Eine Freundin von mir hat bei Ihrem Einzug einen Mietvertrag unterschrieben, in dem ausdrücklich Katzen und Hundehaltung untersagt ist. Allerdings hat sie vor der Unterschrift darauf hingewiesen, dass sie eine Katze hat. Der Vermieter hat ihr die Haltung ihrer Katze mündlich zugesichert, trotz der Klausel. Leider hat sie versäumt, sich dieses schriftlich bestätigen zu lassen. Nun verlangt plötzlich der Vermieter die Weggabe der Katze, obwohl er es seinerseits mündlich zugesichert hatte und er daher gewusst hat, dass meine Freundin MIT Katze einziehen würde.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass sie ihre Katze behalten kann? Sie ist so unglücklich....
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
10 Antworten
- schwimmbuxLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Sie soll sich mal genauer beim Fachmann/-frau erkundigen. Mieterbund oder so. Vielleicht ist diese Klausel bei Katzen nicht wirksam, da Katzen ja keinen Krach wie z. B. Hunde (Bellen) machen???
Alles Gute und viel Glück für Deine Freundin!!
LG, schwimmbux
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der BGH entschieden, dass solche Tierhaltungsklauseln unwirksam sind. Ein generelles Tierhaltungsverbot oder die Beschränkung auf Zierfische und Vögel etc. ist standardmäÃig im Formularmietvertrag nicht wirksam.
Dein Freundin sollte vom Vermieter schriftlich seine Gründe verlangen. Vermutlich wird er sich auf den Mietvertrag berufen. Hast du diese schriftliche Bestätigung würde ich einfach so weiter leben wie bisher. Sollte der Vermieter vor Gericht ziehen, wird er schlechte Karten haben.
Quelle(n): BGH-Urteil VIII ZR 340/06 - vor 1 Jahrzehnt
Auch ein mündlicher Vertrag ist einer. Hat sie einen Zeugen für die Aussage des Vermieters, dass er die Katze toleriert? Auf jeden Fall, denke ich, könnte sie sich mit rechtsanwaltlicher Hilfe gegen das sonderbare Gebaren ihres Vermieters stellen. Ob sie vor Gericht Recht bekommt, kann hier kein Mensch sagen.
- vor 1 Jahrzehnt
am besten ist es sich mit den nachbarn zusammenzureden, wenn diese die katze nicht stört oder sie nicht einmal mitbekommen haben das eine da ist ist das positiv - unterschriften sammeln und zum vermieter
ein ausführliches gespräch hilft meist
war bei mir auch
sonst nur an die vereine(mieterverbund...), die sich auf dieses gebiet spezialisiert haben wenden.
sonst gibts keine anderen möglichkeiten
ausser die katze wegzugeben
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
naja, vertrag ist vertrag. das, was schriftlich ausgemacht wurde, gilt im zweifelsfall. was steht denn wörtlich drin? steht da wirklich "das halten von hunden und katzen ist verboten" oder steht die allgemeine klausel "tierhaltung ist verboten" drin? bei letzterem könnte sie evtl. mit einer katze, falls die nicht andere mieter stört, glück haben. denn die gerichte sind sich nicht ganz einig, ob katzen noch zu den kleintieren zählen oder nicht.
es sei denn, sie kann einen zeugen für die mündliche zusage zur katzenhaltung beibringen, mit dessen hilfe sie den vermieter evtl. überreden kann, doch noch nachträglich eine schriftliche bestätigung zu geben.
aber rechtlich gesehen hat sie keine chance. schlieÃlich hat sie keiner gezwungen, den mietvertrag zu unterzeichnen.
lg,
curl.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auch mündliche Absprachen zählen, man braucht aber einen Zeugen.
Allerdings ist das ein schlechter Beginn für ein Mietverhältnis.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Leider zieht sie da den Kürzeren.
Es steht Aussage gegen Aussage und im Vertrag steht das Katzenhaltung nicht erwünscht ist.
Ist zwar scheiÃe vom Vermieter, aber daran hätte sie denken müssen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Katzen kann man schwer verbieten. Sie fallen in der Regel unter Kleintiere, im Gegensatz zu Hunden. Katzenhaltung sollte jedoch immer vom Vermieter schriftlich Bestätigt werden. Man braucht für jedes Tier eine neue Bestätigung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Behalt die Katze einfach und sag sie ist weg.
Die Katze macht doch keinen Krach :)
- MiriLv 6vor 1 Jahrzehnt
Katzen gelten als Kleintiere und diese kann der Vermieter nicht verbieten. Sie soll sich an den Mieterschutzbund wenden. In der Regel ist die unterschriebene Klausel über das Katzenhaltungsverbot nichtig und darf so nicht im Mietvertrag stehen.
Ich gehe stark davon aus, dass sie ihre Katze behalten kann.
Aber das sollte sie nicht im Alleingang machen, sondern unbedingt den Mieterschutzbund kontaktieren. Denn die können den Vertrag überprüfen und kontraollieren, ob er wirksam ist oder nicht.