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keine Heizung,kein warmes Wasser - Miete voll Zahlen?

ich bräuchte da dringen mal einen Rat..

In diesem Jahr ist nun das zweite (!!) mal Heizung und warm Wasser ausgefallen. Beim ersten mal waren es 2 Tage ...halb so wild, kann ja mal passieren, dachte ich mir...

Aber nun, ca. 2 Monate später ist es nun wieder so! und das schon seit 4 Tagen.

Ich habe bei meiner großen Vermieter gesellschaft angerufen, aber genaues konnte mit natürlich keiner sagen.

meine Frage ist nun ob ich, trotz diesen unzumutbaren Zustands, verpflichtet bin die volle Miete zu zahlen oder ob ich sie eigenhändig kürzen kann? und wenn ja wie vielel?

Schon mal vielen dank für eure tipps!

6 Antworten

Bewertung
  • Clemi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Justitia ist auf deiner Seite:

    "LG Berlin, Urteil vom 20.10.1992: Totaler Warmwasserausfall von September bis Februar; Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser ist für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert vollständig gemindert."

    Leider ist der März schon fast zwei Tage alt, aber du kannst für die letzten Tage im Februar, wo du kein Warmwasser hattest, eine 100%ige Mietminderung geltend machen.

    Bei fehlendem Warmwasser außerhalb der Heizperiode (also ab März) wurden bisher nur Mietminderungen von 10% als gerechtfertigt beurteilt.

    Das gilt für die Heizung genauso.

    Quelle(n): http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm Die hier aufgeführten Mietminderungen sind aber keine Gesetze sondern nur Einzelurteile zur Orientierung.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Laut einem Gerichtsurteil kann bei der Komplettausfall der Heizung im Winter die Miete um 100% gekürzt werden.

    Aber Mietkürzungen sind ein sehr heikles Thema und ich würde niemals auf Laienantworten vertrauen, sowas ist grundsätzlich ein Fall für den Mieterverein oder einen Rechtsanwalt. Die sagen dir auch, was vorher geschehen muss, damit die Miete gekürzt werden muss. Eigenmächtiges Handeln ohne juristischen Bestand kann sich als Bumerang erweisen.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst für die Zeit des Ausfalles und Meldung des Schadens die Miete kürzen! Sprendlinger irrt! Due musst keine Frist setzen, die Miete gilt ab dem Zeitpunkt des Auftretens des Mangels als gemindert!

  • vor 1 Jahrzehnt

    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

    hier ist aufgelistet um wie viel man die miete, bei welchen mängeln kürzen kann.

    ich würde das aber auch nur als letzte möglichkeit wählen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ausgeschlossen ist die Mietminderung, wenn Du als Mieter

    diesen Mangel, der ja während der Mietzeit auftrat, dem Vermieter nicht unverzüglich angezeigt hast und der Vermieter daher keine Abhilfe schaffen konnte.

    Du mußt also schon beweisen können, daß Du:

    a) bei der Vermietergesellschaft angerufen hast

    b) den Mangel konkret beschrieben und um sofortige Abhilfe nachgesucht hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zuerst musst Du dem Vermieter eine Frist von 3-4 Tagen geben. Danach kannst Du bis zu 100% (kommt auf die Außentemperatur an) kürzen. Die genaue Prozentzahl sollte ein Anwalt an Hand der Hamburger Tabelle ermitteln.

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