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Verweigerung der Garantieabwicklung - was tun?

Grafikkarte hat innerhalb des Garantiezeitraums einen Defekt und wurde von mir mit einer ausführlichen Fehlerbeschreibung zurückgesandt. Diese wurde mir nach ein paar Tagen ohne Angabe von Gründen rückgeliefert. An der Hotline wird man auch nach 10-minütigem Warten nicht verbunden.

Das angesprochene Unternehmen ist dynamite-online.de und ist entgegen ihrer aufpolierten Webpräsenz sehr unseriös.

Was kann ich als Endverbraucher tun, um die Garantieabwicklung einzufordern?

Update:

- ich habe eine rechtsschutzversicherung, aber ich weiss nicht ob es sich lohnt zum anwalt zu gehen wegen 140 euro

- gemeint ist hier die gesetzliche gewährleistung

- @lazyoli: das mit der nachweispflicht klingt alles schön und gut aber weise mal als laie an einem hochkomplizierten technischen gerät (grafikkarte, LCD-monitor) irgendwelche defekte nach...

Update 2:

@lazyoli: ausserdem bezieht sich der punkt 6 in deren AGBs auf falschlieferungen nicht auf defekte ware oder sachmängel

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hatte mal ein ähnliches Problem mit einem Speicherchip. Ich habe dann kontakt zum Hersteller aufgenommen und dem mein Problem mit dem Händler erklärt. Daraufhin hat dann der Hersteller direkt die Abwicklung übernommen, lediglich die Post-Kosten musste ich hier selbst tragen, da dies üblicherweise eine Sache des Händlers ist.

    Frag einfach mal...

  • vor 1 Jahrzehnt

    also zunächst einmal hast du das recht (deiner wahl) auf entweder nachbesserung oder ersatz. wichtig ist das der mangel bereits beim kauf bestand, sonst gilt es als (freiwillige) garantie des verkäufers und da gilt dann was in den agbs steht. eine nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen versuch als fehlgeschlagen.

    danach käme dann in deinem falle wohl schadensersatz neben der erfüllung bzw. statt erfüllung. dann wirds wohl n fall für den anwalt. (siehe auch punkt 8.5. in deren agbs.)

    in den ersten sechs monaten trägt der verkäufer die beweislast für die mangelfreiheit der ware. danach dreht es sich für die letzten 1 1/2 Jahre um.

    ich denke mal die werden sich auf folgenden punkt in den agbs beziehen:

    "6.2* Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen."

    keine ahnung ob die damit durchkommen. normalerweise kann man die gesetzliche gewährleistung nicht durch agbs ausschließen, aber es gibt da wohl ausnahmen. grade bei pc-sachen ist da immer so ne siegel geschichte drauf, weil es sonst so schwer ist das nachzuvollziehen. andererseits wie will man sonst feststellen, dass das gerät defekt ist?

    nachtrag: das sternchen bei 6.2. bedeutet nur für wiederverkäufer. gilt also nicht für dich.

    *nachtrag: ja das ist eben das ding mit der beweislast. nach dem 1/2 jahr ist sie praktisch nutzlos, bzw. steht der aufwand in keiner relation zum ertrag.

    ** jaja hast recht. vergiss punkt 6.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Garantie oder Gewährleistung? Was meinst du? Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht und gilt 2 Jahre nach Kauf einer Ware. Garantiert ist die freiwillige Leistung der Händlers.

    Evtl. ist da was schiefgelaufen, ruf noch mal an und sende denen eine Email.

  • is so
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann schalte einen Anwalt ein.

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