Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Elke S fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Verdachtskündigung bei einer Kassiererin von Fa. Kaisers Tengelmann?

Was halten Sie von der Verdachtskündigung (Schaden= 1,30 Euro) nach einer Betriebszugehörigkeit von 31 Jahren. Offenbar gab es vorher keine Vorfälle, bzw. Abmahnungen. Der Beweis für den Verdacht konnte nicht 100% bewiesen werden. Stimmt die Verhältnismäigkeit hier bei Gericht und in unserem Land noch?

Update:

Mir ist gerade ein Spruch eingefallen:Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun.

Noch einer: Vor Gericht und auf See sind Allee in Gottes Hand.

Update 2:

Zu Becks033:

Woher wollen Sie wissen,ob und welche Zeugen unter Eid ausgesagt haben. Lesen Sie vielleicht Bild-Zeitung? Im übrigen hat eine Verdachtskündigung mit 100%iger Schuld nichts zu tun. M. E. hat Frau E. auch nicht in die Kasse gegriffen, sondern es handelt sich in diesem Falle um Personalbons. Bevor Sie andere kritisieren, sollten Sie sich mit der Sachlage vertraut machen.

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dieses Urteil ist ein Skandal! Tatsache ist das die Kassiererin vor zwei Jahren einen Streik im Einzelhandel massiv mitunterstützte. Wie man im Tatort "Kassensturz" sehen konnte, wie Mitarbeiter bei Discounterketten besonders dann schikaniert werden wenn sie für Betriebsräte kämpfen, (was ich für Fiktion hielt bis ein Stern-Reporter das bestätigte und auch Günter Wallraf hat das bereits für andere Branchen recherchiert, ), werden dort die miesesten Tricks angewandt um solche "Querulanten" los zu werden. Streiks kosten Unternehmen schließlich eine Menge Geld und deren "Rädelsführer" will man schnell loswerden.

    Warum hat man der Frau nicht ordentlich gekündigt, ihre 31 jährige Firmenzugehörigkeit entsprechend honoriert? Ganz einfach weil auch Kaisers immer mehr Zeitarbeiter einsetzt, die sowieso nicht aufmucken und man glaubte so auch "normale Mitarbeiter" behandeln zu können. Dumm nur, daß das im Zuge von Hartz4, Globalisierung und Finanzkrise immer mehr Menschen hellhörig macht und sich die Sache deshalb nicht mehr "unter den Tisch kehren ließ". Also eine Attacke durch "Verdachtskündigung" in der Arbeitgeber alles Mögliche behaupten können und Mitarbeiter beweisen müssen (was sie meist nicht können) das ein Verdacht unhaltbar ist.

    Meine Konsequenz, von der ich hoffe das sich viele daran beteiligen, ich boykottiere Kaisers/Tengelmann bis zur Kündigungsrücknahme, die Frau eine ordentlichen Kündigung mit Abfindung erhält oder ein neues Urteil beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte den Verdacht bestätigt. Wie das gehen kann? Es existieren keine Bewiese (Videobänder) mehr, weil Kaisers die, auch nach eigenen Aussagen vernichtet hat.

    Wirklich eine "faire Rechtssprechung" :-<

    Quelle(n): Verdachtskündigung und wie sie funktioniert: http://www.rbb-online.de/_/fernsehen/magazine/beit... Anne Will Sendung zu dem Thema: http://daserste.ndr.de/annewill/archiv/erste10254.... Interview mit der Kassiererin: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/700276?inPo... Hier kann man Kaisers mailen: http://www.kaisers.de/infoseiten/kontakt.html
  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Landesarbeitsgericht hat die Tat für erwiesen gehalten und deshalb die Kündigung bestätigt. Ich würde als Arbeitgeber auch nicht jemanden beschäftigen wollen, der in die Kasse gegriffen hat - auf die Höhe des Betrages kommt es dabei nicht an.

    Und das hat weder was mit Gottes Hand noch mit Ungerechtigkeit zu tun. Jede(r) Angestellte im Einzelhandel weiß, dass absolute Korrektheit diesbezüglich zum Deal gehört.

  • Ich selbst habe an einer Kasse gearbeitet und betrachte das Ganze daher aus zwei Sichtweisen.

    1. wenn man zu 100% nachweisen kann (also nicht durch Zeugenaussagen von Personen, mit denen die Dame sowieso Ärger hatte), daß sie die Bons genommen hat - dann ist die Kündigung rechtens - denn es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Schaden von 1,30€ oder mehr handelt - einer Kassiererin muß der Chef absolut vertrauen können!

    ABER:

    2. wenn nur der Verdacht besteht, aber keine 100%ige Gewissheit, dann sollte sie beurlaubt werden, bis der Sachverhalt klar geklärt wurde - die Kündigung halte ich hier für übertrieben.

    Gut finde ich, daß der Anwalt der Kassiererin im Notfall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen will, so daß die Sache wirklich einwandfrei geklärt werden muß.

    In Anbetracht der Tatsache, daß die Dame in einer Gewerkschaft war und die Kollegin, die sie wohl "angeschwärzt" hat, sie nicht mochte, denke ich allerdings, daß die Dame gewinnen wird und daß sie den Tatbestand des Diebstahls NICHT erfüllt hat - somit würde ich ihr empfehlen, die Kollegin wegen Verleumdung anzuzeigen - denn durch diese Verleumdung ist ja ein Schaden entstanden - den die bezahlen sollte :-)

    LG

    Meggi

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Landesarbeitsgericht hat sich der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts anschließen müssen, weil es zwei Zeugen ( Kolleginnen der Verkäuferin ) gab, nach deren Aussagen es für das Gericht als erwiesen gilt, diese Verkäuferin hat sich Pfandbons unrechtmäßig angeeignet. Darauf wurde die Kündigung gestützt - zu Recht, strafbare Handlungsweisen waren immer schon zwingend ein Kündigungsgrund.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wieso denn "Verdachtskündigung" ?

    Die Untreue (auch wenn es sich nur um 1,30 Euro handelt) ist erwiesen und wurde auch durch Zeugen bestätigt.

    Bei Untreue ist eine Abmahnung nicht erforderlich; Untreue ist einer der ganz wenigen Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

    Dazu gibt es einiges an Urteilen, nicht nur diesen Fall betreffend.

    Gruß

    Ronald

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man vor Gericht einen Zeugen benennt, der das unter Eid bezeugen kann und die Unschuld nicht bewiesen werden kann, hat das Gericht von einer 100%igen Schuld auszugehen.

    Und nicht weil "Och die Frau ist ja so arm, die sprechen wir einfach mal so frei"

    Weniger Bild-Zeitung lesen hilft. Vor Gericht zählen nun mal Beweise bzw Zeugen. Damit ist es egal, ob sie es nun wirklich geklaut hat oder nicht beweisen kann. Ein Richter hat danach zu entscheiden.

    PS: Es heißt "alle", nicht "Allee"

    Nachtrag:

    Eben, ich hab mich schlau gemacht. Und das Gericht hat nicht einfach entschieden, weil sie Kaisers so toll finden und die Frau so blöd. Die haben auch die Fakten geprüft. Bloß dieses Halbwissen, dass von dir hier ausgestrahlt wird.... Es ist nicht entscheidend, wie lange die Frau dort gearbeitet hat. Es waren nicht einmal 31 Jahre...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich arbeite seit fast einem Jahr in einem selbstständigen Backshop der sich in einem Kaisersmarkt in NRW befindet. Ich bin nicht Beschäftigte bei Kaiseres, habe aber genügend Einblick in deren Verhalten ihren Angestellten gegenüber. Es wird gemobbt auf Teufel komm raus,die Angestellten werden mit Kameras überwacht,es finden unerlaubte Taschenkontrollen statt und Arbeitszeiten von bis zu 14 Stunden sind bei dem Unternehmen nicht selten. Arbeitnehmer die sich wehren oder einfach nur alt sind kommen sofort auf die Abschussliste. Sind es nicht Pfandbons wie in dem aktuellen Fall werden halt Kollegen(!!!!) als Testkunden geschickt. Wenn die Kassiererin nicht deren Taschen durchwühlt hängt sie schon am Fliegenfänger. Die finden immer Mittel und Wege unbequemes Personal loszuwerden. Die unterschlagenen Pfandbons sind natürlich nicht in Ordnung aber hätte nicht die Filialleitung die Sache intern regeln können?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Besonderheit in diesem Prozess war nicht die geringe Schadenssumme, sondern dass es sich um eine sogenannte "Verdachtskündigung" handelte.

    Es ist ständige Rechtsprechung, dass ein Arbeitsvertrag bei jedem erwiesenen Diebstahl fristlos gekündigt werden darf, da das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht.

    Hier war die Unterschlagung der Bons nicht zweifelsfrei bewiesen, aber es war erwiesen, dass die Pfandbons nicht wie vorgeschrieben von Kolleginnen abgezeichnet waren. Der Verdacht, dass die Kassiererin fremde Bons einlösen wollte, liegt da nahe.

    Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist auch bei einem bloßen Verdacht möglich, falls der Verdacht begründet und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses "unzumutbar" ist. Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt hier nicht, die Frau wurde ja nicht strafrechtlich verfolgt.

    Die Frage war hier, ob eine Verdachtskündigung bei einem Bagatellbetrag zulässig ist. War die Weiterbeschäftigung hier unzumutbar? Das Landesarbeitsgericht hat es so gesehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Egal wie hoch der Schaden ist, Diebstahl ist Diebstahl und hat etwas mit Vertrauensmißbrauch zu tun. Völlig unwichtig ist, ob es sich um 1,3€ oder 15000€ handelt. Völlig unwichtig. Dahingehend könnte man das Urteil vertreten.

    Was aber absolut skandalös scheint ist der Punkt, dass die betroffende Kollegin einen Betriebsrat gründen wollte und ihr dann eine Kündigung ausgesprochen wird.

    Der eigentlichen Skandal ist der, dass diese Bemühungen der Kollegin erst in den Artikel-Nachsätzen geschrieben werden.

    Diese Geschichte riecht sehr danach, dass die befroffene Frau einer Intrige zum Opfer gefallen ist. Denn Tengelmann/Kaiser fallen nicht gerade durch eine faire Behandlung ihrer Mitarbeiter auf. Sie tun sich nicht gerade durch Arbeitnehmerschutz hervor.

    In dieser Richtung liegt der Skandal; nicht darin, dass jemand für 1,3€ gekündigt wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe diesen Fall auch beobachtet und finde es einfach ungeheuerlich. Manche Manager verschlampen Mrd. von € und bekommen noch einen Boni und diese Frau wird gekündigt weil sie zwei Pfandzettel, die Kunden verloren hatten für sich gebrauchte!

    Der Anwalt der Kassiererin meinte aber auch, eigentlich hat das nichts mit den 1,30€ zu tun sondern weil seine Mandantin einen Streik organisierte. Denn sind wir mal ehrlich, wer hat noch nicht einen Kugelschreiber, Papier o.ä. von der Arbeit mitgenommen.

    Eine absolute Farce, was da gelaufen ist.

    Zudem ich habe lange Jahre auch im Einzelhandel gearbeitet, das war es gang und gebe die Sachen wegzuschmeißen und wehe dem es hat sich einer davon was mitgenommen, da fragt man sich doch wo man ist!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.