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Elke S fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Was halten Sie von dem Urteil bezügl. der Kassiererin die eine fristlose Kündigung bekommen hat?

Es wurde heute in Berlin beim Landesarbeitsgericht ein Urteil gefällt, in diesem wurde die Klägerin nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit aufgrund eiunes Verdachts (Schaden: 1,30 E) gekündigt.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ich stehe zu dieser frau .

    sie hat 31 jahre gearbeitet da .

    es geht nur um die abfindung nach all den jahren .

    gewergschaftliche aktivitäten stehen jeden arbeiter frei .

    fund-unterschlagung, ja

    aber wem gehört der kassen bon, doch nicht kaisers.

    leute seht doch mal klar

    gut bezahlte arbeiter werden durch billig-kräfte ersetzt .

    schreiben hier nur leute die unsere politik ( wirtschaft ) nicht kennen ?

  • Susi K
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie wirklich den Bon mit 1,30 genommen hat ist das Diebstahl.Das Vertrauen ist nicht mehr da.Die Kündigung ist rechtens.Egal wie lange sie bei der Firma beschäftigt war.Und wenn sie unschuldig ist muss sie es beweisen können.Sehr schwer die Situation wenn sie nur einen Grund suchen um sie los zu werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Moralisch zumindest fragwürdig, rechtlich jedoch vollkommen in Ordnung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Verdacht der Unregelmäßigkeit wurde durch Zeugenaussagen erhärtet. Das Urteil ist völlig rechtens, denn die Sache wurde bereits in 2. Instanz genauestens geprüft.

    Hinzu kommt, dass Arbeitsgerichte eher auf der Seite des Arbeitnehmers stehen, diesen also wenn es irgendwie geht, schützen.

    Hier in diesem Fall ist die Entscheidung jedoch zu 100% richtig, da spielt die Betriebszugehörigkeit keine Rolle. Eine Kassiererin die durch bewusste, manipulierte Falschabrechnung, egal wie hoch der Betrag ist, sich einen rechtswidrigen Vorteil verschafft, muss ihren Platz räumen - sofort und fristlos!

    Gnade vor Recht, das kann nur der Arbeitgeber entscheiden und nicht das Gericht, dafür sind Gerichte nicht da, zumal wenn sie dafür nicht den geringsten Spielraum haben, die haben Recht zu sprechen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Eben @ Loewenp:

    Rechtlich absolut in Ordnung! Man kann einen nicht freisprechen, nur weil es 1,50 Euro sind oder 20.000 Euro.

    Oder weil die Frau so nett war...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde jedem sofort kündigen, der meinen Betrieb, in dem er arbeitet, schadet. Dabei kommt es nicht auf die Summe an.

    Im übrigen hat man der Dame eine ordentliche Kündigung angeboten, die sie ablehnte, und sie war auch nicht 31 Jahre in diesem Betrieb.

    Man muss nicht immer glauben, was die Presse so schreibt. Nur Hetze verkauft sich besser.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn zwei Zeuginnen ( Kolleginnen der Kassiererin ) vor Gericht glaubhaft die strafbare Handlungsweise der Kassiererin bestätigen mit der ja die fristlose Kündigung begründet wurde, bleibt dem Gericht keine andere Wahl als so Recht zu sprechen, wie es das getan hat.

    Ob das von dem Lebensmittelladen moralisch verwerflich angesichts der langen Betriebszugehörigkeit war hatte das Gericht nicht zu bewerten.

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