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Was haltet Ihr von der Entlassung der Verkäuferin?

Eine Verkäuferin hat angeblich bei Kaiser s einen Getränkegutschein wohl unterschlagen ca Gesamtwert 1,50€..

Sie wurde sofort entlassen.

Hat über 15 Jahre dort gearbeitet ohne Auffälligkeiten.

Update:

eure Solidarität finde ich super und es beweißt auch dass Ihr alle mit Eurer Meinung richtig liegt. Bis jetzt gab es keinen Daumen runter. Klasse. Die Bewertung wird sehr schwer sein Ihr habe alle die beste Antwort verdient.

Ich werde sicher solche Läden erstmal boykottieren.

Der Richter und die Anwältin sollten sich was schämen. Was sind das nur für Menschen?

Update 2:

Für alle Antworten viele Dank.

Da es sich hierbei um Meinungen geht überlasse ich die Beste Antwort den Usern bzw der Abstimmung durch die Mehrzahl.

Zu allerletzt habe ich ein Sprichwort gelesen:

Wer in der Diktatur widerspricht wird erschossen und in der Demokratie erledigt.

Vielleicht ist da auch was dran

26 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Weniger Bild-Zeitung lesen hilft... Und mal echte Nachrichten lesen.

    Ausserdem schön, wenn man den Rechtstaat anzweifelt. Ein Anwalt oder Richter kann sich nicht einfach übers Gesetz hinwegsetzen. Wenn es Beweise für einen Diebstahl gibt, hat der Richter so zu entscheiden, egal ob das 1,50 sind oder 20.000 Euro.

    Ansonsten kann man bei jedem Delikt einfach mal abwägen, ob man nun verurteilen soll oder nicht. Es zählt eben der Beweis. Und damit ist es egal, ob die Frau es nun wirklich getan hat oder nicht.

    Richter haben sich an Beweisen zu orientieren. Und die sprechen nun mal gegen die Frau

    @Schnufte:

    Rofl... Der Kündigungschutz zieht aber nicht bei Diebstahl... Mal wieder typisch, wie sich alle mit ihrem Halbwissen beeinflussen lassen.

    Es gibt sogar Zeugenaussagen, dass die Frau das unterschlagen hat.

    Und vor Gericht zählt nun mal nicht, wie lange sie dort arbeitet, da alle Menschen gleich gesehen werden. Die Frau ist deswegen nix besseres.

    Oder soll man die Frau jetzt freisprechen, obwohl Beweise gegen sie sprechen, nur weil sie so nett ist und keinen Job findet?

    Nachtrag:

    Natürlich ist nix bewiesen... So ein Schwachsinn... glaubt hier jemand ernsthaft, das Arbeitsgericht hat nicht geprüft. ob die Vorwürfe stimmen?

    Bei einer"Verdachtskündigung" hätte das Arbeitsgericht der Dame zugesprochen und nicht "Kaisers"

  • alf-50
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    ich finde das nicht richtig, eine Abmahnung hätte auch gereicht. Aber so ist es eben ein großer der Millionen unterschlägt den lässt man laufen, ein Kleinen wollen sie hängen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist eine große Sauerei, jetzt wissen wir, daß der ganze Kündigungsschutz ein Farce ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man einen Grund sucht, findet man irgendwo auch einen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nur an den 1,50 € lag.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    naja, ne abmahnung hätte es bei dem betrag doch auch getan denke ich...

  • Pablo
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Begründung des "Vertrauensverlust" halte ich nach mehr als 30 Jahren Beschäftigung für reine Heuchelei. Ohne Vertrauen hätten die Arbeitgeber doch im Leben nicht dreißig Jahre lang Tag für Tag eine Kasse vertrauensvoll in die Hände der Kassiererin gegeben.

    Auch dass die Revision ausgeschlossen wurde, ist unglaublich.

    Ich habe in eigener Erfahrung festgestellt, dass "Recht" in der Tat eine ziemlich zweifelhafte Sache ist und es nicht genug ist, Recht zu haben um auch Recht zu bekommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich halte es auch für überzogen.

    Aber: es war keine Verkäuferin, sondern eine Kassiererin, was schon ein Unterschied ist.

    Als Begründung gaben die Richter an, eine Kassiererin müsse "unbedingte Zuverlässigkeit und absolute Korrektheit" zeigen. Kündigungsgrund sei der Vertrauensverlust, nicht aber der Wert der Sache. Die Klägerin brach während der Urteilsverkündung in Tränen aus. Mit einem solchen Richterspruch habe sie nicht gerechnet, sagte sie anschließend. Der DGB nannte das Urteil einen "schwarzen Tag für Arbeitnehmer".

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    erstmal, das war ein wert von 1,30€ und zweitens hat sie da 30 jahre gearbeitet.

    eine sauerei, wieder einmal wird bewiesen, dass der kündigungsschutz reine fassade ist.#

    unmöglich

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die haben doch nur auf einen Grund gewartet um sie zu entlassen. Bei sowas wird man normalerweise nicht gefeuert, wenn mal ausversehen ein Gutschein von 1,5€ verschwindet.

    Rein rechtlich: Unterschlagung/Diebstahl - Kündigungsgrund.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Daß man diese Frau los werden wollte. Egal wie und warum. Die ganze Sache stinkt doch zum Himmel. Ihr wurden einfach die Coupons untergejubelt. Es würde mich nicht wundern, wenn es der Marktleiter selbst gewesen ist. Alles ist möglich. Wenn man einen Grund finden will um jemanden zu entlassen, findet man einen. Wir nähern uns amerikanischen Verhältnissen. Dort darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer grundlos feuern. Von einer Minute zur anderen. Nur weil er schlecht gelaunt ist z.Bsp. "Und kein Arbeitnehmer wird es wagen vor Gericht zu gehen"!! Denn das wäre sein vollständiger Ruin. Und soweit kommt es zu uns auch noch. Armes Deutschland.

  • vor 1 Jahrzehnt

    es ist ihr nicht nachgewiesen das sie gestohlen hat

    und solange gilt die unschulsdvermutung

    die firma hat einen grund gesucht sie zu entlassen !

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