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KFZ-Schutzbrief: Außerordentliches Kündigungsrecht ?
Ich hab den Schutzbrief leider über meine Versicherung (Admiral). Ärger mich nicht zum ersten Mal über den Service, aber hab leider zum Jahreswechsel die Kündigungsfrist verpasst.
Jetzt hatte ich einen Schaden hier vor der Tür.
Hab mit zu großer Wu(ch)t die Kangoo-Schiebetür aufgerissen - so dass sie festhakte und nicht mehr zu ging!
Nach vergeblichen Mühen, das wieder hinzukriegen, hab ich dann bei Admiral angerufen.
Die sagten mir aber, das sei kein Schadensfall, das Auto sei ja schließlich fahrbereit! Ich solle mit offener Tür zur Werkstatt fahren!
Erst als ich um eine schriftliche Versicherung per Mail gebeten habe, dass das nach Straßenverkehrsordnung erlaubt ist.... war plötzlich von Kulanz die Rede und sie haben jemanden geschickt .
Der Pannendienst war dann ziemlich entsetzt, dass die mich so auf die Straße schicken wollten und meinte, natürlich ist ein Auto mit offener Seitentür NICHT fahrbereit!
Haben die nicht vertragswidrig gehandelt?
Die erste Antwort war ja schließlich ausdrücklich, ich solle so zur Werkstatt.
Wenn ich nicht so hartnäckig verhandelt hätte, hätte ja echt was passieren können..(Pannendienst sagt, so eine offene Tür kann während der Fahrt auch rausfallen..)
Bei Versicherungen hat man doch im Schadensfall sowieso Kündigungsrecht, ist das beim Schutzbrief vielleicht ähnlich?
2 Antworten
- Kai FLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bei den meisten Versicherungen besteht ein (beiderseitiges!) Kündigungsrecht im Schadensfall. Also im Vertrag nachlesen (der Abschnitt über die ausserordentliche Kündigung ist normalerweise überschaubar) und mit der Rechnung oder kurz danach die Kündigung einreichen.
- loh99leiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Versicherung, egal welche, ihre Aufgaben nicht ordentlich erfüllt, ist das ein fristloser Kündigungsgrund; auch eine Prämienerhöhung .
mfG gw38