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Generell ein Beschäftigungsverbot aussprechen?

Ich arbeite in einem Alten und Pflegeheim. Dort scheint es Gang und gebe zu sein sofort ein Beschäftigungsverbot auszusprechen wenn eine mitarbeiterin schwanger ist. Ganz ehrlich gesagt halte ich das selber für total übertrieben. Wenn es eine Gefährdung für Kind und Mutter gibt kein Thema. Aber generell nur weil man schwanger ist? Ich glaube, dass es auch in einem Pflegeheim genügend Arbeiten gibt, die man einer Schwangeren zuteilen kann ohne, dass es für sie zu anstrengend oder gar gefährlich wird. Kann mir jemand die Paragraphen nennen wo festgehalten wird, dass ein Arbeitgeber so handeln muss? Mein Vorgesetzter meint nämlich, dass er laut Gesetz dazu verpflichtet sei, kann mir aber keine genaueren Angaben machen.

Update:

Danke schonmal für die Antworten. Aber was eine Schwangere darf und was nicht, dass weiß ich. dafür gibt es ja auch das MuSchuGes. Mir geht es nur darum zu wissen ob es wirklich zwingend notwendig ist ALLE Schwangeren ein Beschäftigungsverbot auszusprechen wenn auch andere Arbeiten erledigt werden jkönnten. Z.B. Essen reichen, leicht Grundpflegen, Blutdruck messen usw.

Update 2:

Der Arbeitgeber kann durchaus ein Beschäftigungsverbot mit dem Gewerbeaufsichtsamt oder der Krankenkasse aussprechen. dafür muss er nur dort anrufen und den Grund nennen. Aber wie schon ghesagt ich finde es nicht richtig. Denn Schwangerschaft ist keine Krankheit und solange alles in Ordnung ist weshalb sollte mann dann nicht auch arbeiten sollen? (Bin übrigens kein Feind von Schwangeren. Habe selber eine Tochter und die Ganze Schwangerschaft gearbeitet!)

Update 3:

Der Arbeitgeber kann durchaus ein Beschäftigungsverbot mit dem Gewerbeaufsichtsamt oder der Krankenkasse aussprechen. dafür muss er nur dort anrufen und den Grund nennen. Aber wie schon ghesagt ich finde es nicht richtig. Denn Schwangerschaft ist keine Krankheit und solange alles in Ordnung ist weshalb sollte mann dann nicht auch arbeiten sollen? (Bin übrigens kein Feind von Schwangeren. Habe selber eine Tochter und die Ganze Schwangerschaft gearbeitet!)

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Beschäftigungsverbot stellt dein Frauenarzt aus und nicht der Arbeitgeber ,der ist nur verpflichtet ,dir deinen Lohn weiterhin VOLL zu bezahlen .Du giltest (schreibt man das so) auch nicht als krankgeschrieben ...also aufpassen ,nicht das er dir den lohn als kranker Arbeitnehmer anrechnet .

    Dein Chef muss dir einen der ss angepassten arbeitsplatz verweisen ,in einer sozialstation darf eine schwester in der ss EIGENTLICH nicht mehr spritzen wegen Hep.C Gefahr ,hält nat .keiner ein und so gibt es im Altenheim oder Krhs.auch gewisse Einsatzgebiete wo du nicht mehr so ohne weiteres arbeiten darfst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mir ist auch schon aufgefallen dass das Gang und Gebe ist mittlerweile.. denke das der Arbeitgeber einfach auf Nummer Sicher gehen will, und da er den Lohn, den er weiter zahlen muss, inklusive aller anderen Leistungen, die er für seine Arbeitnehmerin hat, voll zurück erstattet bekommt, hat er ja keine Verluste, schickt sie lieber ins B.verbot und stellt ne Vertretung ein...

    Denke das ist auch einfacher für ihn als der Schwangeren einen auf sie zugeschnittenen Arbeitsplatz zuzuweisen.

    Ich muß dazu sagen dass ich selbst nur bis Anfang 5. SSMonat arbeiten war, allerdings ambulante Pflege, wo ich immer allein unterwegs war und auf mich gestellt bin.

    War sehr froh das es die Möglichkeit gab. Bei mir hat der Frauenarzt von sich aus das Verbot aufgestellt, aber das kann genauso auch der Arbeitgeber machen.

    Das kann ein ganz schönes Hin und Her werden, da viele Arbeitgeber, aber auch Ärzte das nicht wissen. Ne Freundin von mir hat leider ein Baby verloren und wollte in der darauf folgenden SS nicht mehr allein in der ambulanten Pflege arbeiten, andere Tätigkeiten, die ins MuSchuGesetz passen gab es nicht, sie hat zig Ärzte aufsuchen müssen bis sie ins B.verbot konnte..

    Aber generell find ich es blöd dass das automatisch gemacht wird in vielen Fällen..

    Ich denke da muß man wirklich den einzelnen Fall sehen und dann entscheiden...

  • Jona
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann zwar keinen Paragraphen nennen, aber in Krankenhäusern und anderen klinischen Einrichtungen ist es häufig der Fall das Bakterien eine ganze Station zum Schließen bringt, sei es nur das wieder einmal Durchfall umgeht.

    Und das ist schon eine Gefahr für Schwangere.

    MfG

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist nicht nur in alten- und pflegeheimen so, sondern auch in der häuslichen pflege! durfte nicht mehr arbeiten, ab dem zeitpunkt wo ich wußte das ich schwanger bin! es geht nicht nur um die lasten heben sondern viel mehr um ansteckungsgefahr!

    der betrieb will einfach kein risiko eingehen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Beschäftigungsverbot für Schwangere ist so etwas wie die Versicherung des Arbeitgebers gegen Probleme - wenn eine Schwangere gar nicht erst zur Arbeit erscheint, kann sie nicht gegen Auflagen vom Mutterschutzgesetz verstoßen - und vor allem im Falle dass das schief geht nicht hinterher behaupten, das sei so von ihr verlangt worden.

    Übrigens ist das Altenheim bei weitem nicht der einzige Arbeitsplatz, an dem Schwangere grundsätzlich nicht mehr arbeiten dürfen: Im Luftverkehr wird schwangeres Bordpersonal (also Flugbegleiterinnen und Pilotinnen) sofort "gegroundet" - Fliegen mit Baby an Bord ist nicht...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mutterschutzgesetz § 4

    Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden.... ......mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,

    ...... mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,

    ...... mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.

    §8

    Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

    Quelle(n): MuSchG
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich arbeite in einem Kindergarten. Als ich schwanger wurde, wurde auch mir ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber erteilt. Da ging es um sog. Kinderkrankheiten. Ich war bis auf Ringelröteln und Zytomegalie gegen alles immun. Ringelröteln hatte ich bis dato noch nicht gehabt und gegen Zytomegalie gibt es keine Impfe. Also Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber ist verpflichtet bei solchen berufen so zu handeln. Alles was infektiös und übertragbar ist, darf halt nicht mit einer Schwangeren in Berührung kommen. Und die Viren und Bakterien schwirren ja nun mal nicht in einem bestimmten Bereich herum, sondern überall.

    Ich fand das auf der einen Seite auch ätzend und total langweilig. In der Spätschwangerschaft war ich aber doch schon froh darüber. Das Gehalt wird im übrigen komplett vom Arbeitgeber weiter gezahlt. Und das Gehalt bei einer Vertretung (War bei mir der Fall) übernimmt auch der Arbeitgeber.(Da mehr als 20 Beschäftigte)

    Letztendlich ist es aber auch eine Absicherung für den Arbeitgeber. Er zahlt also lieber für eine gewisse Zeit doppelten Lohn, als hinterher im schlimmstem Falle für ein krankes Kind.

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    "Generell" ist eher schwierig. Aber in einem Pflegeheim gibt es so viele Arbeiten, die eine Schwangere nicht erledigen darf, dass es sein kann, dass es dort üblich ist, während der Schwangerschaft nicht mehr zu arbeiten.

    Eine Schwangere darf laut Mutterschutzgesetz nicht schwer heben. Umlagerung von Pflegebedürftigen Menschen geht also nicht mehr.

    Betten beziehen auch nicht ("Strecken und beugen").

    Spritzen geben ist verboten wegen Ansteckungsgefahr.

    Der Arbeitgeber kann ihr einen Einsatzort in der Verwaltung anbieten, aber das entspricht nicht ihrem Arbeitsvertrag und sie muss das nicht annehmen.

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