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Verbandsmitgliedschaft für Arbeitgeber?

Ist es richtig (wenn ja warum) dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Mitglied in einem Arbeitgeberverband zu sein, um dessen Tarifverträge anzuwenden? und ... sollte ein Arbeitgeber, der Mitglied in einem solchen Verband ist (AMP / oder BZA / oder IGZ) auch verpflichtet sein und auch den entsprechenden Tarifvertrag des Verbandes anzuwenden?

Hintergrund ist der, dass viele ZAF (Zeitarbeitsfrimen) sich im Glanz des angesehenen Verbands IGZ oder BZA sonnen (weil Zusammenarbeit mit dem DGB) aber gleichzeitig die unsozialen und ausbeuterischen Tarifverträge des AMP anwenden die von der CGZP (Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA *gegen diese GW laufen mehrere Verfassungsbeschwerden und Gerichtsverfahren vor Landes- und Bundesarbeitsgerichten!) ausschließlich zu Gunsten der Arbeitgeber ausgehandelt wurden.

1 Antwort

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet in einem Verband zu sein!

    Auch Tarfverträge sind im Einzelfall alles andere als bindend und ein Einklagen vor Arbeitsgerichten sehr schwierig und zeitaufwendig.

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